Rs C-256/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 124 lit. d) und Art. 128 der VO (EU) 2017/1001 (Unionsmarken-VO); Reichweite der Zuständigkeit des Unionsmarkengerichts; Entscheidungszuständigkeit über die mit einer Widerklage im Sinne von Art. 128 leg. cit. geltend gemachte Nichtigkeit einer Unionsmarke auch nach wirksamer Rücknahme einer auf diese Unionsmarke gestützten Verletzungsklage im Sinne von Art. 124 lit. a) leg. cit.; Zusammenspiel mit nationalem Zivilprozessrecht; Vorlage (64453/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-256/21 LIMITE
03.06.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-256/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 124 lit. d) und Art. 128 der VO (EU) 2017/1001 (Unionsmarken-VO); Reichweite der Zuständigkeit des Unionsmarkengerichts; Entscheidungszuständigkeit über die mit einer Widerklage im Sinne von Art. 128 leg. cit. geltend gemachte Nichtigkeit einer Unionsmarke auch nach wirksamer Rücknahme einer auf diese Unionsmarke gestützten Verletzungsklage im Sinne von Art. 124 lit. a) leg. cit.; Zusammenspiel mit nationalem Zivilprozessrecht; Vorlage

Erstellt am 03.06.2021

Eingelangt am 09.06.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.403.310)