Rs C-261/21; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Abs. 3, Art. 19 Abs. 1 EUV und Art. 2 Abs. 1 und 2 und Art. 267 AEUV sowie Art. 47 der Grundrechte-Charta; (Un-)Zuständigkeit des nationalen (letztinstanzlichen) Gerichts oder des EuGH zu prüfen, ob ein Urteil dieses Gerichts gegen die vom EuGH in einem auf ein Vorabentscheidungsersuchen dieses Gerichts ergangenen Urteil (C-179/16) zum Ausdruck gebrachten Grundsätze des Unionsrechts verstößt; (Nicht-)Vorliegen eines solchen Verstoßes; (Un-)Zulässigkeit nationaler Verfahrensvorschriften, die einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem ein Urteil ergangen ist, das EuGH-Urteilen zuwiderläuft, nicht zulassen; Vorlage (64652/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-261/21 LIMITE
07.06.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-261/21; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Abs. 3, Art. 19 Abs. 1 EUV und Art. 2 Abs. 1 und 2 und Art. 267 AEUV sowie Art. 47 der Grundrechte-Charta; (Un-)Zuständigkeit des nationalen (letztinstanzlichen) Gerichts oder des EuGH zu prüfen, ob ein Urteil dieses Gerichts gegen die vom EuGH in einem auf ein Vorabentscheidungsersuchen dieses Gerichts ergangenen Urteil (C-179/16) zum Ausdruck gebrachten Grundsätze des Unionsrechts verstößt; (Nicht-)Vorliegen eines solchen Verstoßes; (Un-)Zulässigkeit nationaler Verfahrensvorschriften, die einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem ein Urteil ergangen ist, das EuGH-Urteilen zuwiderläuft, nicht zulassen; Vorlage

Erstellt am 07.06.2021

Eingelangt am 10.06.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.408.070)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-179/16 Rs C-179/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 101 AEUV, Vertragspartner einer Lizenzvereinbarung als Wettbewerber, Abgrenzung des relevanten Marktes bei Arzneimitteln; Vorlage (102760/EU XXV.GP)