Rs C-265/21; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; gerichtliche Zuständigkeit; Begriff der Klage; Auslegung von Art. 5 Nr. 1 (Begriff des Vertrags oder der Ansprüche aus einem Vertrag) der Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-I-Verordnung) bzw. von Anwendbarkeit des Art. 4 (mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht) der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I); Rechtsstreit über die Eigentumsverhältnisse von Kunstwerken; Klärung des Begriffs der Klage bei einer (behauptetermaßen) freiwillig eingegangenen Verpflichtung als Grundlage einer Klage; Frage, ob eine Klage, die sich auch auf einen Vertrag stützt, der von einer dritten Person abgeschlossen wurde, einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag zum Gegenstand hat; Vorlage (65560/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-265/21 LIMITE
14.06.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-265/21; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; gerichtliche Zuständigkeit; Begriff der Klage; Auslegung von Art. 5 Nr. 1 (Begriff des Vertrags oder der Ansprüche aus einem Vertrag) der Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-I-Verordnung) bzw. von Anwendbarkeit des Art. 4 (mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht) der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I); Rechtsstreit über die Eigentumsverhältnisse von Kunstwerken; Klärung des Begriffs der Klage bei einer (behauptetermaßen) freiwillig eingegangenen Verpflichtung als Grundlage einer Klage; Frage, ob eine Klage, die sich auch auf einen Vertrag stützt, der von einer dritten Person abgeschlossen wurde, einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag zum Gegenstand hat; Vorlage

Erstellt am 14.06.2021

Eingelangt am 16.06.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.420.281)