Rs C-301/21; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Rechtsschutz bei Verletzung in Rechten durch Nichtanwendung des Grundsatzes; Auslegung der Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, insbesondere von Art. 1 (Zweck), Art. 2 Abs. 1 und 2 (Begriff der Diskriminierung), Art. 3 Abs. 1 Buchst. c (Geltungsbereich) und Art. 9 Abs. 1 (Rechtsschutz) sowie von Art. 47 Abs. 1 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) GRC; (Un)-Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die eine fixe (dreijährige) Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorsieht; Diskriminierung bei der Einstufung der Gehaltsansprüche für nach einem bestimmten Zeitpunkt eintretende Richter und Staatsanwälte gegenüber bereits vor diesem Zeitpunkt beschäftigten Richtern und Staatsanwälten; Anwendung des Diskriminierungsverbots der Richtlinie 2000/78 über die in Art. 1 genannten Diskriminierungsmerkmale hinaus; Vorlage (67950/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-301/21 LIMITE
30.06.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-301/21; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Rechtsschutz bei Verletzung in Rechten durch Nichtanwendung des Grundsatzes; Auslegung der Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, insbesondere von Art. 1 (Zweck), Art. 2 Abs. 1 und 2 (Begriff der Diskriminierung), Art. 3 Abs. 1 Buchst. c (Geltungsbereich) und Art. 9 Abs. 1 (Rechtsschutz) sowie von Art. 47 Abs. 1 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) GRC; (Un)-Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die eine fixe (dreijährige) Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorsieht; Diskriminierung bei der Einstufung der Gehaltsansprüche für nach einem bestimmten Zeitpunkt eintretende Richter und Staatsanwälte gegenüber bereits vor diesem Zeitpunkt beschäftigten Richtern und Staatsanwälten; Anwendung des Diskriminierungsverbots der Richtlinie 2000/78 über die in Art. 1 genannten Diskriminierungsmerkmale hinaus; Vorlage

Erstellt am 30.06.2021

Eingelangt am 06.07.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.467.168)