Parlamentskorrespondenz Nr. 8 vom 15.01.1998

HEARING IM NATIONALRAT ZUR NACHBESETZUNG EINER STELLE BEIM VfGH

24 BewerberInnen stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Wien (PK) - Zum Zweck der Nachbesetzung der seit Herbst vergangenen Jahres vakanten Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes führt der Nationalrat heute ein Hearing durch. Insgesamt 24 Juristen und Juristinnen, die sich aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung für die Position beworben haben, stellen sich den Fragen eines aus allen fünf Fraktionen des Nationalrates zusammengesetzten Komitees, das zur Vorbereitung der Erstattung eines Besetzungsvorschlages eingerichtet wurde. Je Kandidat stehen 15 Minuten zur Verfügung, vereinbart ist, dass private Fragen und Fragen über das Stimmverhalten in konkreten Fällen ausgeklammert bleiben. Darüber, wer letztendlich für die Funktion eines VfGH-Mitglieds vorgeschlagen wird, entscheidet das Plenum des Nationalrates in einer der nächsten Sitzungen.

Unter den 24 BewerberInnen befinden sich mit Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer, derzeit Ersatzmitglied beim Verfassungsgerichtshof, und Dr. Sabine Bernegger, Hofrätin beim Verwaltungsgerichtshof, zwei Frauen. Weitere prominente Kandidaten sind der frühere Zentralsekretär der SPÖ Dr. Heinrich Keller, Universitätsprofessor Dr. Johannes Hengstschläger und Dr. Manfred Matzka, Leiter der Sektion Fremdenwesen im Innenministerium.

Geleitet wird das Komitee des Nationalrates vom Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Dr. Peter Kostelka. Weiters nehmen am Hearing die Abgeordneten Dr. Mertel, Dr. Kräuter, Dr. Hlavac, DDr. Niederwieser, Dr. Cap und Schieder (alle SPÖ), Dr. Khol, Dr. Moser, Donabauer, Dr. Spindelegger und Dr. Fekter (alle ÖVP), Dr. Brauneder, Dr. Ofner, Dr. Partik-Pable und Dr. Graf (alle FPÖ), Dr. Kier (L) sowie Mag. Stoisits (G) teil.

Der Nationalrat hat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder des 14köpfigen Verfassungsgerichtshofes, die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident des VfGH werden von der Bundesregierung nominiert, drei weitere Mitglieder vom Bundesrat. Auch der Bundesrat hatte vor rund einem Jahr ein Hearing durchgeführt, als es galt, eine Richterstelle beim VfGH zu besetzen, für die die Länderkammer einen Vorschlag zu erstatten hatte.

Die Wahl eines neuen VfGH-Mitglieds ist notwendig geworden, da Verfassungsrichter Dr. Rudolf Machacek Ende September aus dem Gremium ausgeschieden ist. (Schluss)