Parlamentskorrespondenz Nr. 245 vom 21.04.1998

BUDGETAUSSCHUSS: AUFGABEN VON RECHNUNGSHOF UND VwGH STARK ANGEWACHSEN

Differenzen um Abgeordnetenbezüge

Wien (PK) - Die Themen Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof standen im Mittelpunkt einer abschliessenden zweiten Fragenrunde.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) wies auf die Arbeitsüberlastung des Verwaltungsgerichtshofes hin und forderte Abhilfemassnahmen, wobei er die Einrichtung von Verwaltungsgerichtshöfen in den Bundesländern zur Diskussion stellte.

Die Abgeordneten WURMITZER (VP) und KOPPLER (SP) brachten den steigenden Umfang der Aufgaben des Rechnungshofes zur Sprache. In diesem Zusammenhang kritisierte Abgeordneter BRIX (SP) die immer häufiger auftretende Praxis der Veröffentlichung von Rohberichten des Rechnungshofes.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) untermauerte seine Kritik an der Bezügepyramide für Politiker und betonte, dass die Aktivbezüge der Abgeordneten gestiegen seien. Seine Behauptungen hatten eine heftige Kontroverse mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen zur Folge.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) drängte darauf, das Besoldungssystem für einen Wechsel zum Verwaltungsgerichtshof attraktiver zu gestalten.

Die Erweiterung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgelagerte Unternehmungen war ein Anliegen des Abgeordneten DONABAUER (VP).

Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) wiederum verlangte die Einführung der "dissenting opinion" beim Verfassungsgerichtshof.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) wies auf die Notwendigkeit von neuen Rahmenbedingungen für die Auszahlung von Pflegegeld hin.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER teilte mit, dass der Aufgabenbereich des Rechnungshofes durch die Prüfung der Vergabe von EU-Geldern, die Prüfung der Kammern sowie die Berichterstellung aufgrund des Bezügebegrenzungsgesetzes in den letzten drei Jahren stark angewachsen ist. Besonders letzterer Bereich sei vom Rechnungshof sicherlich nicht erwünscht gewesen, da er Tätigkeiten betrifft, die anderswo besser angesiedelt wären, sagte Fiedler. Das Verhältnis des österreichischen Rechnungshofes zum Europäischen Rechnungshof bezeichnete der Präsident als hervorragend. Der Rechnungshof prüfe bei fast jeder Kontrolltätigkeit des Europäischen Rechnungshofes in Österreich mit.

Zur Bezügepyramide stellte Fiedler klar, der Nationalrat habe die Aktivbezüge der Abgeordneten höher angesetzt, als dies der Rechnungshof vorgeschlagen hatte. Bei den Aktivbezügen seien Senkungen in den kommenden Jahren nicht vorstellbar, bemerkte Fiedler.

Volksanwalt SCHENDER unterstrich den Vorschlag nach Erweiterung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger. Die Volksanwaltschaft wäre gerne bereit, an den Verhandlungen im Parlament über eine diesbezügliche Ausweitung teilzunehmen, sagte er.

Zum Pflegegeld meinte Volksanwältin Mag. MESSNER, die begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige sollte nicht abhängig sein von einer vorhergehenden Berufstätigkeit.

Staatssekretär Dr. WITTMANN nahm zur Situation beim Verwaltungsgerichtshof Stellung und erwartete sich durch die neuen Bundesasylsenate massive Entlastungen. Über die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sollte seiner Einschätzung nach ein Konsens möglich sein. Die "dissenting opinion" beim Verfassungsgerichtshof unterstützte er ausdrücklich. Diese würde zu einer höheren Transparenz bei den Entscheidungen führen, meinte Wittmann. (Schluss)