Parlamentskorrespondenz Nr. 168 vom 05.04.2000

BUDGETBEGLEITGESETZ 2000 PASSIERT BUDGETAUSSCHUSS

Keine wesentlichen Änderungen gegenüber ursprünglichem Entwurf

Wien (PK) - Das Budgetbegleitgesetz 2000 hat die erste Hürde genommen. Es passierte heute mit Zustimmung von ÖVP und FPÖ den Budgetausschuss. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf nahmen die Abgeordneten dabei keine wesentlichen Änderungen vor, lediglich das Telekommunikationsgesetz wurde - nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben - in Form eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. MÜHLBACHLER (VP) und Mag. TRATTNER (FP) gründlich überarbeitet. So werden die Bestimmungen über die Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde abgeändert, was auch den noch für heuer geplanten Verkauf einer weiteren Mobilfunk-Konzession betrifft. Weitergehende Abänderungsvorschläge, etwa zum Konsumentenschutz, wie sie Abgeordneter PARNIGONI (SP) vorlegte, erzielten zwar keine Mehrheit, wurden von den Koalitionsparteien aber mit Interesse registriert, zumal bereits für Sommer eine weitere Telekommunikationsgesetz-Novelle geplant ist.

Ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurden VP-FP-Anträge auf Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes und des Zivildienstgesetzes beschlossen. Dem Zivildienstantrag der Koalitionsparteien zufolge darf der Innenminister künftig bei der Zuweisung von Zivildienstpflichtigen das Rettungswesen, die Sozial- und Behindertenhilfe und den Bereich Katastrofenhilfe bevorzugen. Für Zivildiensteinrichtungen wird es darüber hinaus künftig nicht mehr möglich sein, die Zuweisung bestimmter Zivildiener zu beantragen.

Weiters ist vorgesehen, die Pauschalvergütung für Zivildiener etwa um die Hälfte, nämlich von 9,52 % des Gehalts eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 auf 14,73 % dieses Gehalts, anzuheben. Im Gegenzug entfällt jedoch der Anspruch von Zivildienern auf unentgeltliche Verpflegung. Zur Gänze abgeschafft wird der bisher für Zivildiener vorgesehene dreiwöchige Grundlehrgang.

Die von der Regierung vorgeschlagenen Steuer- und Gebührenerhöhungen im Ausmaß von insgesamt rund 7 Mrd. S passierten unverändert den Ausschuss. Konkret sind das die Erhöhung der Elektrizitätsabgabe von derzeit 10 Groschen je Kilowattstunde auf 20,64 Groschen, die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer um 51,4 %, die Anhebung der Tabaksteuer um rund 60 Groschen pro Packerl Zigaretten, die Anhebung der Gebühren für Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine sowie die Erhöhung des Kunstförderungsbeitrages, der gemeinsam mit der Radiogebühr eingehoben wird, von 4,60 S auf 6,60 S. Außerdem werden die Gerichtsgebühren zum Teil erheblich erhöht, für gemeinnützige Bauvereinigungen gibt es künftig bei Grundbucheintragungen keine Gebührenbefreiung mehr.

Mit dem Abänderungsantrag zum Teil zurückgenommen wurde der ursprünglich vorgesehene vollständige Entfall der Gebührenbefreiung bei Verfahren vor der Agrarbehörde. Allerdings gilt die Gebührenbefreiung künftig nur mehr für behördliche Verfahren zur Regelung der Flurverfassung oder von Wald- und Weidenutzungsrechten, also für Verfahren, an denen ein übergeordnetes allgemeines Interesse besteht. Neu ist darüber hinaus, dass Kraftfahrzeuge nur noch dann temporär von der Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer befreit werden, wenn der Zulassungsschein und die Nummerntafeln zumindest für 45 Tage hinterlegt werden.

Weitere - unverändert gebliebene - Punkte des Budgetbegleitgesetzes sind die Heranziehung von Mitteln aus dem Familienlastenausgleichsfonds und dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds zur Reduktion des Bundesbeitrages zur Pensionsversicherung, die Überweisung zusätzlicher Mittel an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger durch das AMS und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), das Einfrieren der Parteien- und der Publizistikförderung sowie die Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bzw. die Reduzierung von kostenintensiven RSa- und RSb-Briefen im Bereich der Gerichte. In Bezug auf den letzten Punkt bringt der Abänderungsantrag insofern eine Neuerung, als er vorsieht, dass künftig auch die erstmalige Ladung von Zeugen keines Zustellnachweises mehr bedarf.

Auch die in den vergangenen Tagen massiv kritisierte Streichung des Bundeszuschusses zum begünstigten Postzeitungsversand bleibt aufrecht. In das Postgesetz wird aber ein neuer Passus aufgenommen, der es der Post ermöglicht, ihren Kunden weiterhin einen begünstigten Zeitungsversand anzubieten. Ein von der SPÖ unterstützter Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. KOGLER (G) auf Beibehaltung der diesbezüglichen Bestimmung wurde von den Koalitionsparteien abgelehnt.

ANPASSUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES AN EU-VORGABEN

Was die Änderungen im Telekommunikationsgesetz betrifft, wird in den Erläuterungen darauf verwiesen, dass Österreich bei der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien säumig ist und deshalb bereits Vertragsverletzungsverfahren bis hin zu einer Klage beim EuGH laufen. Viele der im Abänderungsantrag vorgesehen Punkte sind daher Anpassungen an EU-Vorgaben. Das gilt beispielsweise für die Verkürzung der maximalen Verfahrensdauer von Konzessionsverfahren auf 4 Monate, für die Veröffentlichungspflicht von Schnittstellenbedingungen und insbesondere für die Festschreibung von Qualitätskriterien für den Universaldienst.

Neu in Bezug auf die Frequenzzuteilung ist, dass künftig mehrere Konzessionen bzw. Frequenzen simultan in einem einzigen Verfahren vergeben werden können. Diese Möglichkeit wird vor allem im Hinblick auf die in Aussicht genommene Vergabe der Frequenzen für Mobilfunksysteme der dritten Generation geschaffen. Zudem wird das System dahingehend umgestellt, dass in Hinkunft an die Stelle der Versteigerung der Konzession die Versteigerung der für die Ausübung der Konzession erforderlichen Frequenzen tritt. Auch können in Hinkunft Frequenzpakete zur Zuteilung ausgeschrieben werden.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (SP) begründete die Ablehnung des Budgetbegleitgesetzes 2000 mit der von den Experten bestätigten Überzeugung seiner Fraktion, dass die hiermit vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten der kleinen und mittleren Einkommen gehen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) ging zunächst noch einmal auf Äußerungen des Finanzministers beim Expertenhearing ein und stellte dabei klar, dass die Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer gegenüber der vormaligen Kfz-Besteuerung als ein ökologisch richtiger Schritt zu bezeichnen war. Im Vergleich zu heute bestehenden Möglichkeiten seien die ökologischen Komponenten der motorbezogenen Versicherungssteuer aber Peanuts. Es käme darauf an, die tatsächlich gefahrenen Kilometer zur Besteuerung heranzuziehen.

Abgeordneter PARNIGONI (SP) nahm zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes Stellung und brachte dazu einen Abänderungsantrag ein. Er enthielt gegenüber den Vorschlägen der Koalition verbesserte Bestimmungen für den Konsumentenschutz und mehr Transparenz bei den Telefonrechnungen. So sollten Dienstunterbrechungen oder Abschaltungen erst ab einem Zahlungsverzug von 1.300 S möglich sein. Im Einzelnen verlangte die SPÖ eine Verordnungsermächtigung für den Finanzminister zur Regelung der Entgelte und ein offenes Verfahren mit mehreren Bieterrunden für die Vergabe der Frequenzen für Mobilfunksysteme der dritten Generation. Außerdem wollte Parnigoni die Betreiber aus Gründen des Natur- und des Gesundheitsschutzes verpflichten, eine gemeinsame Sendeinfrastruktur aufzubauen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) unterstrich die große Bedeutung der Telekommunikationsgesetz-Novelle, die dem Finanzminister ein beträchtliches Entgelt bringen werde. Dabei räumte Firlinger ein, dass dem Betrag von 4,2 Mrd. S eine eher vorsichtige Berechnung zu Grunde liege. darüber hinaus werde diese Novelle ein Investitionsvolumen im Umfang von 50 bis 60 Mrd. S auslösen. Hinsichtlich des Abänderungsantrages der SPÖ, den er ausdrücklich als "nicht schlecht" bezeichnete, stellte Firlinger fest, man sollte sich heute auf eine erste Weichenstellung konzentrieren und in einer zweiten Novelle - im Juni oder Juli - weitere Schritte setzen. Er sei froh darüber, dass es dafür bereits Vorschläge der Opposition gibt. Zu den Mobilfunksystemen der dritten Generation meinte Firlinger, die Firmen sollten sich einigen, komme eine solche Einigung nicht zu Stande, sollte die Regulierungsbehörde eingreifen können.

Die Abgeordneten KIERMAYR und HAGENHOFER (beide SP) lehnten die von den Abgeordneten Mag. MÜHLBACHLER (VP) und Mag. TRATTNER (F) im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz beantragte Änderung des Zivildienstgesetzes ab, da sie starke Verschlechterungen für die Zivildiener mit sich bringe. Die beiden Abgeordneten wandten sich gegen die Senkung des Verpflegungsentgeltes, den Entfall der Ausbildung und die unzureichende Zuweisung von Zivildienern sowie Kostenüberwälzungen auf Blaulichtorganisationen.

Das Budgetbegleitgesetz 2000 wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Außerdem nahm der Ausschuss - ebenfalls mit FP-VP-Mehrheit - die beiden von der Koalition im Rahmen der Beratungen über das Budgetbegleitgesetz eingebrachten Anträge auf Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes und des Zivildienstgesetzes an. In Übereinstimmung mit der im Budgetbegleitgesetz vorgenommenen Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes ist eine Ausweitung des Aufgabenbereiches der Bundesfinanzierungsagentur vorgesehen; sie kann künftig auch für die Bundesländer Schulden aufnehmen und Währungstauschverträge abschließen bzw. den Ländern Darlehen gewähren, wenn diese das wünschen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Investoren am Kapitalmarkt für Anleihen mit großer Nominale Liquiditätsprämien zugestehen, die somit auch den Ländern zugute kommen könnten. (Schluss)