Parlamentskorrespondenz Nr. 309 vom 25.05.2000

FAMILIENAUSSCHUSS: ÖSTERREICHISCHER SENIORENRAT WIRD AUFGEWERTET

Bundesseniorenbeirat wandert vom BKA ins Sozialministerium

Wien (PK) - Der Österreichische Seniorenrat wird aufgewertet. Das sieht ein Antrag auf Änderung des Bundes-Seniorengesetzes vor, der heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien vom Familienausschuss beschlossen wurde. Einigen Punkten des Antrags stimmte auch die SPÖ zu.

Zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist ein neuer Passus im Bundes-Seniorengesetz, dem zufolge der Verein "Österreichischer Seniorenrat", der als Dachorganisation der Seniorenverbände zur Vertretung, Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren berufen ist, "in Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können", ausdrücklich den gesetzlichen Interessenvertretungen der DienstnehmerInnen, der Wirtschaftstreibenden und der LandwirtInnen gleichgestellt wird. Damit wollen die Abgeordneten eine verstärkte Vertretung der Anliegen der älteren Menschen in Österreich erreichen.

Mit der Gesetzesänderung wird aber auch der neuen Kompetenzverteilung in der Bundesregierung Rechnung getragen, wonach die Belange der Senioren nunmehr zum Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ressortieren. Aus diesem Grund wird der Bundesseniorenbeirat auch bei diesem Ressort und nicht mehr wie bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelt sein. Neu ist außerdem, dass nicht mehr ein vom zuständigen Ressort bestellter Beamter, sondern die Sozialministerin selbst Vorsitzende des Bundesseniorenbeirats ist.

Ein heute von ÖVP-Seniorensprecher Bruckmann eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag der Koalitionsparteien enthält im Wesentlichen legistische Klarstellungen. So wird festgehalten, dass drei der 34 Mitglieder des Bundesseniorenbeirats ohne Vorschlagsrecht einer bestimmten Institution von der Sozialministerin zu bestellen sind. Zudem werden die Bestimmungen über die jährliche Festlegung der allgemeinen Seniorenförderung genauer determiniert.

Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) begrüßte die vorgesehene Gesetzesänderung heute ausdrücklich. Er betonte, dass eine Belassung des Bundesseniorenbeirates im Bundeskanzleramt nicht sinnvoll wäre, nachdem die Senioren-Agenden ins Sozialministerium übersiedelt seien.

Zustimmend zur Gesetzesänderung äußerte sich auch Abgeordnete HALLER (F). Sie sprach von einer sehr positiven Entwicklung, die im Vergleich zu anderen Staaten Europas einzigartig sei. Haller zufolge wird eine Art Kompetenzzentrum für Senioren geschaffen, das mit den Arbeitnehmervertretungen vergleichbar sei. Ihrer Ansicht nach ist es sehr wichtig, die Senioren als in Zukunft bald größte Bevölkerungsgruppe in die politischen Abläufe mit einzubeziehen.

Abgeordneter RIEPL (S) sprach sich dafür aus, den Bundesseniorenbeirat beim Bundeskanzleramt zu belassen. Damit würde man auch das Versprechen des Bundeskanzlers, sich besonders um die Senioren zu kümmern, einlösen, meinte er. Ein Abänderungsantrag seiner Fraktion, in dem die SPÖ auch eine geringfügig andere Zusammensetzung des Bundesseniorenbeirates vorschlug, wurde bei der Abstimmung jedoch abgelehnt.

Abgeordneter BROSZ (G) bekräftigte die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum vorliegenden Antrag. Er gab zu bedenken, dass ein Verein, wie der Österreichische Seniorenrat einer sei, nicht mit einer Kammer gleichgesetzt werden könne.

Sozialministerin SICKL erklärte, sie sei sehr erfreut über die Novelle, weil sie zum Ausdruck bringe, wie wichtig die Senioren für die Gesellschaft seien. Der Generationenvertrag dürfe kein Lippenbekenntnis sein. Man müsse von einer "Verherrlichung des Jungen" weg kommen, betonte Sickl, und viel stärker sehen, welche Qualität ältere Menschen in die Gesellschaft einbringen würden. Zum Antrag der SPÖ meinte die Ministerin, die Seniorenvertreter hätten nichts gegen eine Ansiedlung des Bundesseniorenbeirats im Sozialministerium.

FAMILIENBERICHT 1999

Die Beratungen über den kürzlich vom Sozialministerium vorgelegten Familienbericht 1999 wurden ohne Debatte vertagt. Die Abgeordneten einigten sich jedoch darauf, den Gesamtkoordinator des Familienberichts, Dr. Helmuth Schattovits, als Auskunftsperson für die nächste Ausschusssitzung zu laden. Außerdem sollen die Verantwortlichen für die einzelnen Kapitel des Familienberichts sowie von den Fraktionen zu nominierende Experten im Verhältnis von 2 SPÖ : 2 FPÖ : 2 ÖVP : 1 G zu den Beratungen des Familienberichts beigezogen werden.

Dieser Entscheidung war eine umfassende Diskussion vorangegangen. Ausschussvorsitzende Dr. MERTEL und ihre FraktionskollegInnen von der SPÖ hatten beklagt, dass dem Parlament lediglich eine "journalistische Kurzfassung" des Familienberichts vorgelegt worden sei. Sie bezweifeln jedoch, ob diese Kurzfassung die Ergebnisse der über 1.000 Seiten langen Originalfassung exakt wiedergibt. Dieser Kritik schloss sich auch G-Abgeordneter BROSZ an. Brosz wandte ein, dass es sich bei dem dem Parlament vorgelegten Bericht nicht um eine wissenschaftliche Kurzfassung handelt, sondern diese von einer Mitarbeiterin des Österreichischen Instituts für Familienforschung zusammengestellt worden sei.

Dem gegenüber hielt VP-Abgeordnete STEIBL fest, dass man auch mit der Kurzfassung des Familienberichts gut arbeiten könne. Sie warf der SPÖ und den Grünen vor, offensichtlich kein Interesse an einer sachlichen Diskussion über Familienfragen zu haben. Die beiden Koalitionsparteien machten darüber hinaus geltend, die SPÖ sei damit einverstanden gewesen, den Familienbericht bereits heute einer Generaldebatte zu unterziehen, und wiesen auf die Ausschuss-Einladung der Vorsitzenden hin.

In einer Sitzungsunterbrechung verständigten sich die Fraktionen darauf, dass auch die Langfassung des Familienberichts an die Abgeordneten verteilt wird. (Schluss)