Parlamentskorrespondenz Nr. 438 vom 11.07.2000

HAUPTAUSSCHUSS FÜR FORTSETZUNG DER EU-MONITOR-MISSION

Weitere Themen: Zivildienstverzeichnis, Ungarisch als Amtssprache

Wien (PK) - Neben dem Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung befassten sich die Mitglieder des heute stattfindenden Hauptausschusses noch mit weiteren vier Tagesordnungspunkten, die folgende Themen zum Inhalt hatten: die Fortsetzung der Beteiligung Österreichs an der "European Community Monitor Mission" in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, die "Amtssprachenverordnung - Ungarisch" für das Burgenland, das vom Innenminister vorgelegte Verzeichnis der Zivildienstplätze für das Jahr 2001 sowie die Wahl eines neuen Mitglieds des Nationalfonds. Diese Vorlagen fanden jeweils einhellige Zustimmung.

ÖSTERREICH SETZT MITWIRKUNG AN EU-BEOBACHTUNG AUF DEM BALKAN FORT

Die Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich einstimmig dafür aus, weiterhin bis zu 7 Angehörige des Bundesheeres bis längstens 31. Dezember 2000 und bis zu 2 Zivilpersonen bis längstens 31. Juli 2001 als Beobachter der European Community Monitor Mission (ECMM) zu entsenden.

Diese Beobachtermission der EU, deren Kernaufgabe weiterhin die Förderung einer langfristigen, friedlichen Lösung des Konflikts im früheren Jugoslawien ist, unterstützt im Zusammenhang mit dem Dayton-Abkommen die multinationalen Friedenseinsätze. Im Besonderen geht es darum, den EU-Mitgliedstaaten über die politischen und sonstigen Entwicklungen im West-Balkan-Raum (Kroatien, Bosnien und Herzegowina, BR Jugoslawien, Mazedonien, Albanien) Bericht zu erstatten. Österreich nimmt an der ECMM seit 6. März 1995 teil.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) protestierte gegen die "nicht gehörige Vertretung der Bundesregierung" im Ausschuss und erkundigte sich danach, wo sich die Außenministerin derzeit aufhält. - Ein Vertreter des Außenressorts teilte darauf hin mit, dass die Außenministerin an einer CSU-Klausurtagung teilnimmt.

INNENMINISTER LEGT LISTE DER ZIVILDIENST-EINRICHTUNGEN FÜR 2001 VOR

Gemäß den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes hat der Innenminister ein Verzeichnis jener Einrichtungen vorgelegt, die als geeignete Träger des Zivildienstes für die Zuweisungstermine 1. Februar, 5. Juni und 1. Oktober 2001 anerkannt wurden. Die betreffenden Organisationen sind bundesländerweise genau aufgelistet und umfassen Dienstleistungen in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, auf dem Gebiet des Rettungswesens sowie der Sozial- und Behindertenhilfe, auf dem Gebiet der Betreuung von Asylwerbern, Flüchtlingen und Vertriebenen sowie von Menschen in Schubhaft, auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe und des Zivilschutzes, bei Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung, auf dem Gebiet der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr sowie in inländischen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus.

Diese Liste wird nach Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss, die mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Sozialdemokraten erfolgte, am 1. August 2000 veröffentlicht und dient der Information der Zivildienstpflichtigen zur Äußerung von Wünschen. Ein Recht auf Zuweisung an einen bestimmten Zivildienstplatz besteht jedoch nicht.

Angesichts der Kürzungen im Zivildienstbereich können die Grünen der Vorlage nicht zustimmen, kündigte Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) an.

Innenminister Dr. STRASSER entgegnete seiner Vorrednerin, dass hier ein Missverständnis vorliegen müsse. Erstmals sei es per Oktober möglich, wesentlich mehr Zivildiener zuzuteilen, als bisher vorgesehen war. In das Verzeichnis wurden all jene Organisationen aufgenommen, die nachgefragt haben, erläuterte er. Ein Vertreter des Ministeriums informierte zudem darüber, dass die regionalen Unterschiede seit Jahren unverändert sind. Die geringsten Zivildienstangebote gebe es, wie schon bisher, im Burgenland und in Kärnten.

UNGARISCH WIRD IM BURGENLAND ZUSÄTZLICHE AMTSSPRACHE

Der Hauptausschuss stimmte sodann der Verordnung der Bundesregierung, wonach die ungarische Sprache in bestimmten Gebieten vor Gerichten, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen zugelassen wird, einstimmig zu. Rechtsgrundlage dafür ist § 2 Abs. 1 Z. 3 des Volksgruppengesetzes.

Auf Grund dieser "Amtssprachenverordnung - Ungarisch" ist in Hinkunft Ungarisch in Oberpullendorf, Oberwart, Rotenturm an der Pinka und Unterwart als Amtssprache vor Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie vor den Gendarmerieposten zugelassen. Das Gleiche gilt für die Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften in Oberpullendorf und Oberwart, die für die oben genannten Gebiete zuständig sind.

Ungarisch darf beispielsweise auch beim Amt der Landesregierung oder bei der Sicherheitsdirektion als Amtssprache verwendet werden, wenn die erste Instanz von dieser Amtssprachenverordnung erfasst ist. Die Möglichkeit ist unter dieser Voraussetzung auch bei für das Burgenland zuständigen Behörden mit Sitz in Wien gegeben.

Die Zulassung des Ungarischen als Amtssprache gilt sowohl für den Bereich der Hoheitsverwaltung als auch für jenen der Privatwirtschaftsverwaltung. Sie ist jedoch auf jene Personen eingeschränkt, die österreichische Staatsbürger oder Staatsangehörige eines EWR-Landes sind.

GERTRUDE BRINEK NEUES MITGLIED IM KURATORIUM DES NATIONALFONDS

Nach dem Ausscheiden des nunmehrigen Staatssekretärs Franz Morak aus dem Nationalrat war es gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus notwendig, ein neues Mitglied des Kuratoriums des Nationalfonds zu bestellen. Der Hauptausschuss wählte Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek einstimmig in diese Funktion. (Schluss)