Parlamentskorrespondenz Nr. 440 vom 12.07.2000

KAMPFHUNDE: VERFASSUNGSAUSSCHUSS STARTET MIT BERATUNGEN

Unterausschuss wird im September Expertenhearing durchführen

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrates startete heute seine Beratungen über zwei Anträge zum Thema "Kampfhunde". Die Abgeordneten einigten sich darauf, einen Unterausschuss einzusetzen und eine Reihe von Experten zum Thema zu hören. Außerdem werden das Innenministerium, das Justizministerium und das Wirtschaftsministerium beauftragt, die Sachverhaltslage zu prüfen und dem Verfassungsausschuss bis 28. August entsprechende, aufeinander abgestimmte Gesetzentwürfe vorzulegen bzw. Bericht zu erstatten. Dabei soll sich das Innenministerium der Frage eines "Hundeführerscheins" und einer Chip-Karte für "Kampfhunde" annehmen, während das Justizministerium Möglichkeiten eines Züchtungsverbots sondieren soll. Wirtschaftsminister Bartenstein ist aufgerufen, die Frage eines Importverbotes für "Kampfhunde" zu klären.

Als Termin für die nächste Unterausschuss-Sitzung wurde von den Abgeordneten der 15. September vereinbart. Zu dieser Sitzung sollen auch zahlreiche Experten hinzugezogen werden. Der Verfassungsausschuss wird sich dann am 18. September wieder mit dem Thema befassen und etwaige Beschlüsse fassen. Er muss dem Nationalrat zwei bei den letzten Plenarberatungen angenommenen Fristsetzungsanträgen zufolge bis 19. September Bericht erstatten.

Grundlage für die Diskussion im Ausschuss sind ein Entschließungsantrag der beiden Koalitionsparteien und ein Gesetzesantrag der SPÖ. Beide Initiativen wurden in Folge eines durch einen Kampfhund verursachten tragischen Todes eines achtjährigen Kindes in Hamburg ergriffen.

Dem Entschließungsantrag von FPÖ und ÖVP zufolge soll die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, damit diese im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten eine Verschärfung von Zuchtbedingungen und Zuchtselektion für "potenziell gefährliche" Hunde vornehmen bzw. den Vollzug bereits bestehender Haltungsvorschriften strenger und umfassender überwachen. Ins Auge gefasst werden sollten dabei etwa ein Haltungsverbot "potenziell gefährlicher Hunde" durch ungeeignete oder mangelhaft ausgebildete Personen bzw. die Einführung eines verpflichtenden "Hundeführerscheins" für die Haltung bestimmter Hunde. Als Kriterien dafür könnten laut ÖVP und FPÖ z.B. Schulterhöhe oder Kieferdruck des Hundes herangezogen werden. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für ein Importverbot für Hunde aus fragwürdiger Zucht aus.

Ein generelles Verbot bestimmter Hunderassen halten die Antragsteller hingegen, wie sie in den Erläuterungen zum Entschließungsantrag betonen, für fragwürdig, zumal ihrer Ansicht nach das Problem nicht bei den Hunden liegt, sondern bei den Haltern, den "menschlichen Akteuren".

Die SPÖ vertritt die Auffassung, dass die Haltung von Kampfhunden von der Bundeskompetenz "Waffenwesen" umfasst ist, da aggressive und gefährliche Hunde von ihren Besitzern als Waffe eingesetzt werden. Sie beantragt daher eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Waffengesetzes zur "Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Hunden (Kampfhunden) ausgehen", wobei sie bei zwei Punkten ansetzen will: Einerseits soll die Zucht und die Ausbildung von Hunden mit erhöhter Aggressivität unter gerichtliche Strafe gestellt werden, andererseits ist vorgesehen, die Haltung gefährlicher Hunde nach dem Waffengesetz bewilligungspflichtig zu machen.

Konkret soll das Züchten von und Ausbilden zu aggressiven Hunden mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei gewerbsmäßigem Vorgehen mit bis zu zwei Jahren belegt werden. Das entspricht den Strafen für vorsätzliche schwere Körperverletzung. Außerdem sollen Kampfhunde nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden dürfen, wobei als Voraussetzung notwendige Verlässlichkeit und Sachkunde genannt werden. Diese Kenntnisse über Haltung, Erziehung und Führung von Hunden wären bei privaten Institutionen zu erwerben.

Die Verlässlichkeit eines Bewilligungsinhabers soll jederzeit überprüft werden können, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ist der Widerruf der Bewilligung durch die Behörde vorgesehen. Schließlich wollen die AntragstellerInnen auch eine Kennzeichnungspflicht für gefährliche Hunde mittels Mikrochip einführen, um der Exekutive die Identifikation der Hunde zu erleichtern. Der Antrag der SPÖ enthält auch eine Definition von Kampfhunden und spricht dabei von einer über das natürliche Ausmaß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden, Eigenschaft.

Der Unterausschuss wurde im Verhältnis 5S: 4F: 4V:1G eingesetzt. Er besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Peter Kostelka, Ludmilla Parfuss, Dr. Günther Kräuter, Katharina Pfeffer, Christian Faul (alle SPÖ), Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Herbert Haupt, Dr. Udo Grollitsch, Dr. Sylvia Paphazy (alle FPÖ), Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Nikolaus Prinz, Dr. Maria Fekter, Walter Murauer (alle ÖVP) und Dr. Madeleine Petrovic (G). Den Vorsitz hat SP-Klubobmann Kostelka inne. (Schluss)