Parlamentskorrespondenz Nr. 208 vom 20.03.2001

STOLZ AUF UND SORGE UM DAS ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSSYSTEM

Sondersitzung des Nationalrats mit Dringlichem SP-Antrag

Wien (PK) - Das österreichische Gesundheitssystem stand im Mittelpunkt der ersten Stunden der Sondersitzung des Nationalrats am Dienstag. Die Sozialdemokraten, auf deren Verlangen die Sitzung stattfand, traten in einem Dringlichen Antrag 407/A(E) dafür ein, "alle Maßnahmen zu setzen, damit die unsozialen Ambulanzgebühren, rückwirkend mit 1. März 2001, abgeschafft werden". Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) unterstrich in seiner Begründung des Antrag, das österreichische Gesundheitssystem zähle nach allen internationalen Bewertungen zu den besten der Welt. So sehe dies auch die Bevölkerung - 70% sähen das System als gut oder sehr gut an - und darauf sollte man stolz sein.

Es sollte aber Anliegen aller sein, dieses weiter zu verbessern und nicht zu verschlechtern. Die Bevölkerung habe wenig Verständnis für Verunsicherungskampagnen, Kopfjagden und Sparen bei ihrer Gesundheit. Dies gelte insbesondere für die Ambulanzgebühren, die nur Chaos in den Ambulanzen bewirkten. Ärzte und Pflegepersonal sollten sich um die Patienten kümmern und nicht um die Bürokratie.

Auch in finanzieller Hinsicht seien sie nicht einsehbar, weil die Kranken belastet würden und eine Bürokratie errichtet werde, die mehr koste, als sie bringe: "Das ist eine sinnlose Aktivität."

Diese Maßnahme sei die größte Bürokratievermehrung der letzten Jahre, und die Menschen hätten davor Angst, dass dies nur den ersten Schritt bedeute, und das solidarische Gesundheitssystem abgeschafft werde. Die Regierung solle die Chance wahrnehmen, nachdem ihr schon der Verfassungsgerichtshof ausgerichtet hatte, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, diese unsoziale Maßnahme zurückzunehmen.

Gusenbauer forderte sodann die Abschaffung der Besteuerung der Unfallrenten und meinte, Gerechtigkeit sei nur, wenn diese Besteuerung zur Gänze entfalle. Die Regierung, so beweise die Entwicklung um die Unfallrentenbesteuerung, sei nur "schnell, wenn es um die Schaffung von Ungerechtigkeit geht, langsam aber, wenn es darum geht, diese Ungerechtigkeiten wieder zu beseitigen".

Kritik übte Gusenbauer weiters an der internen Organisation der Regierungsarbeit, die bei den Menschen den Eindruck erwecke, diese Regierung sei großherzig zu sich selbst, aber hartherzig zur Bevölkerung. Die Bevölkerung sei stolz auf ihr System des sozialen Ausgleichs und wolle keinen Wechsel zu einer Ellbogengesellschaft, die Regierung sollte heute zu Frühlingsbeginn daher die Monate der sozialen Kälte endlich beenden. Zu diesem Zwecke überreichte der Redner dem Sozialminister einen Erste-Hilfe-Koffer.

Bundesminister Mag. HAUPT stimmte seinem Vorredner dahingehend zu, dass die Österreicher nicht verunsichert werden sollten. Von den angekündigten weiteren Schritten stünden keine zur Diskussion, vielmehr seien alle Selbstbehalte - jene für Heilmittel, für Tagesaufenthalte im Krankenhaus, die Ambulanz- und Rezeptgebühren - schon von den Sozialisten beschlossen worden, die von der nunmehrigen Regierung aus Solidaritätsgründen auf alle Bevölkerungsgruppen ausgeweitet worden seien.

Die alte Regierung habe eine Verwaltungsreform und eine EDV-Vernetzung im Gesundheitsbereich verabsäumt, die jetzige Regierung gehe nur daran, diese Fehler zu beheben. Das Ministerium gehe mit gutem Beispiel voran, so beziehe sein Büro durchschnittlich 25 % weniger als seinerzeit jenes der Ministerin Hostasch.

Die alte Regierung sei untätig geblieben, die neue hingegen arbeite und liefere auch Ergebnisse im Interesse der Bevölkerung. So werde man auch daran gehen, Unfallrentnern in Härtefällen Hilfestellung zu leisten. Die Regierung sei an einer Weichenstellung zum Wohle der Österreicher interessiert, unterstrich der Minister.

Abgeordneter NÜRNBERGER (S) warf der Regierung vor, in die Tasche der Ärmsten der Armen zu greifen, und berichtete sodann, dass der Präsident des VfGH angekündigt habe, die Ambulanzgebühren würden vollständig aufgehoben, was zeige, dass die Regierung ihre Politik nicht einmal ordnungsgemäß umsetzen könne.

Die Ambulanzgebühr erscheine übrigens auch vielen Landespolitikern der Regierungsfraktionen falsch, was der Redner mit konkreten Zitaten belegte. Die Regierung solle daher ihren Irrtum erkennen und korrigieren, schloss Nürnberger, der weiters Kritik an einer Mitarbeiterin des Ministers übte.

Bundesminister Mag. HAUPT rechtfertigte die Anstellung und gegenwärtige Position seiner Büroleiterin und verwies auf deren bisherigen Lebensweg und ihre Qualifikation.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) nannte die Oppositionspolitik der SPÖ naiv und seicht. Anstatt gemeinsam an einem Strang zu ziehen, freue sich die Opposition, wenn der VfGH einen Formalfehler entdecke. Inhaltlich sei das Paket nach wie vor zukunftsorientiert. Die Rednerin warf der Opposition vor, zu verunsichern und Halbwahrheiten zu verbreiten. Damit tue sie den Österreichern nichts Gutes, so die Rednerin.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) erklärte, SPÖ-Chef Gusenbauer habe mit seiner Rede gezeigt, wie man Menschen, Alte, Kranke und Ältere, verunsichere. Die SPÖ verweigere mit ihrer Politik jegliche Reform und Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, klagte er.

Rasinger selbst hält Steuerungsmaßnahmen für dringend notwendig, um die überproportionale Steigerung von Ambulanzbesuchen im Verhältnis zum niedergelassenen Bereich zu stoppen. Er wies darauf hin, dass Ambulanzen im Schnitt drei bis vier Mal so viel wie niedergelassene Ärzte kosten würden. Rasinger räumte aber ein, dass es aufgrund der vielen Ausnahmen von den Ambulanzgebühren vor Ort zu Problemen gekommen ist. "Man wird das ernst zu nehmen haben." Das Ziel müsse weniger Bürokratie sein.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) bezeichnete die Ambulanzgebühren als "missglücktes Gesellenstück" und verwies auf das VfGH-Erkenntnis, wonach es keine Frist zur Sanierung des Gesetzes geben werde. Sobald das VfGH-Erkenntnis im Bundesgesetzblatt kundgemacht sei, würden keine Ambulanzgebühren mehr zu bezahlen sein.

Die Regierung habe die Ambulanzgebühren eingeführt, obwohl der private Beitrag zu den Gesundheitskosten nachweisbar schon zuletzt laufend gestiegen und der öffentliche Anteil proportional gesunken sei, kritisierte Grünewald. Für ihn sind die Ambulanzgebühren außerdem unsozial, da sie jene belasteten, die durch Krankheit ohnehin schon betroffen seien. Höchst umstritten ist laut Grünewald auch, dass die Ambulanzen tatsächlich teurer sind als niedergelassene Ärzte. Mit dem Beharren auf die Ambulanzgebühren stelle die Regierung, so der Abgeordnete, "Macht über Vernunft".

Abgeordnete BURES (S) äußerte sich über das VfGH-Urteil erfreut und forderte die Koalition auf, die Ambulanzgebühren von sich aus rasch zurückzunehmen. Wenn jemand die Bevölkerung verunsichere, dann seien es die Koalitionsparteien mit ihrer Politik, sagte sie. Ihrer Ansicht nach trägt die Regierung die Verantwortung dafür, dass kranke Menschen und Unfallopfer zur Kasse gebeten würden und zahlreiche Frauen künftig keine beitragsfreie Mitversicherung mehr hätten. Hinsichtlich der Ambulanzgebühren seien alle Einwände der Experten vom Tisch gewischt worden.

Bures brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die SPÖ die Regierung auffordert, die bereits beschlossene Besteuerung der Unfallrenten rückwirkend mit 1.1.2001 aufzuheben.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) meinte in Anspielung auf den Titel der Sondersitzung, die Koalition sei dabei, 30 Jahre Zerstörung des Gesundheitswesens zu stoppen. Es sei bereits zur Verringerung des Defizits der Krankenkassen gekommen, weitere Schritte würden folgen. Jeder Mensch, der ein bisschen rechnen könne, wisse, dass in den Ambulanzen pro Fall drei bis vier Mal höhere Kosten anfallen würden, als im niedergelassenen Bereich, mahnte Pumberger. Deshalb wolle die Koalition, dass Patienten dort, wo eine gleich gute Behandlung gewährleistet sei, zu den Fachärzten und zum praktischen Arzt gingen.

In einem von Pumberger eingebrachten Entschließungsantrag ersucht die Koalition den Sozialminister, alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um das gegebene Einsparungspotenzial im Bereich der Sozialversicherungen sicherzustellen und die Reform des Gesundheitswesens fortzusetzen.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) machte geltend, dass Ambulanzgebühren maximal bis zu einer Höhe von 1.000 S pro Jahr eingehoben würden und bei Notfällen, bei chronischen Krankheiten, im Fall von Mutterschaft und bei Blutplasmaspenden ebenso wenig anfielen wie dann, wenn keine geeignete Behandlung im niedergelassenen Bereich möglich sei. Es gebe keine "Ellenbogenmedizin" in Österreich, bekräftigte er. Wer aber verhindere, dass rechtzeitig Korrekturen und Reparaturen am österreichischen Gesundheitssystem vorgenommen würden, stelle die Weichen in Richtung Zwei-Klassen-Medizin. Als Skandal wertete es Tancsits, dass der Wiener Landesrat Rieder nicht sämtliche Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung stelle, an das AKH weiterleite.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies die Aussage von Sozialminister Haupt, wonach das Parlament an der Aufhebung der Ambulanzgebühren durch den VfGH Schuld sei, entschieden zurück. Der Fehler sei im administrativen Bereich des Bundeskanzleramtes gelegen, erklärte er. Die "Umdrehung der Wahrheit in ihr Gegenteil" durch die Koalition hat seiner Auffassung nach aber Methode. Aufgrund des VfGH-Urteils zu den Ambulanzgebühren müsse sich die Regierung, so Öllinger, "etwas Neues einfallen lassen", er fürchtet aber eine Wiederholung des Beschlusses, da, wie er meinte, es Absicht der Regierung sei, das Gesundheitssystem in Verruf und ins Gerede zu bringen.

In einer tatsächlichen Berichtigung hielt VP-Klubobmann Dr. KHOL (V) in Bezug auf die Ambulanzgebühren fest, laut Aussagen von VfGH-Präsident Adamovic sei das vom Bundespräsidenten beurkundete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Exemplar der richtige Gesetzestext gewesen und der Fehler nicht durch Anordnungen des Bundeskanzlers herbeigeführt worden, sondern auf administrativer Ebene passiert.

Gesundheitsstaatssekretär Dr. WANECK gab zu bedenken, dass bereits ein Fünftel aller Versicherten von Behandlungsbeiträgen betroffen seien, und das ohne Probleme. Die Verwaltungskosten dafür würden lediglich 6,6 Prozent betragen.

Jene Patienten, die Ambulanzen aufsuchen, werden Waneck zufolge zu 50 Prozent von Ärzten überwiesen, sechs Prozent kommen mit der Rettung, 23 Prozent sind so genannte Spezialfälle und chronische Fälle und 21 Prozent sind Personen, "die sich selbst einweisen". Da die Behandlungsfälle in Ambulanzen im Jahr 2000 ebenso wie die Kosten weiter überproportional gestiegen sind, ortet er Handlungsbedarf. "Wenn man hier nicht anfängt nachzudenken und gegenzusteuern, dann weiß ich nicht, wo das Gesundheitssystem hinführen soll", sagte er. Laut Waneck hat es im Jahr 2000 18 Mill. Behandlungsfälle in Ambulanzen gegeben, was einer Steigerung von fünf Prozent entspricht.

Abgeordnete SILHAVY (S) bemängelte, mit ihrer Politik diene die Regierung nicht den Menschen, vielmehr sei diese Politik gegen die Menschen gerichtet. Im sozialen Bereich gingen ÖVP und FPÖ mit "einer Brutalität und Menschenverachtung vor", die vor Monaten noch unvorstellbar gewesen wären, meinte sie. Das Ziel "Nulldefizit" diene lediglich als Feigenblatt für Sozialabbau. Die Menschen würden das aber durchschauen.

Ein von Silhavy eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ zielt darauf ab, dass die beschlossene Streichung der beitragsfreien Mitversicherung rückwirkend mit 1. Jänner 2001 aufgehoben wird.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) meinte, bei der SPÖ einen bestimmten Reflex feststellen zu können, nämlich alles ändern und gleichzeitig alles beim Alten belassen zu wollen. Das Ziel des Behandlungsbeitrages sei es, die PatientInnen zu den niedergelassenen Ärzten umzulenken. Die Qualität werde ihrer Ansicht nach durch die Ambulanzgebühr nicht untergraben, vielmehr stelle diese Qualität vor Quantität. Die Aufregung erachte sie daher als künstlich, zumal es in den Bundesländern praktisch keine Schwierigkeiten gebe und die Selbstbehalte mit allen Beteiligten verhandelt worden seien.

In einer Tatsächlichen Berichtigung widersprach Abgeordnete SILHAVY (S) ihrer Vorrednerin, die gemeint hatte, die Behandlung von Platzwunden sei von der Ambulanzgebühr ausgenommen.

Als richtig und notwendig bezeichnete Abgeordneter DONABAUER (V) die Ambulanzgebühren und wies auf die demographische Entwicklung hin, wodurch das Gesundheitssystem besonders gefordert sei. Der Opposition warf er Angstmacherei vor und stellte fest, dass die Pensionsreformen der Jahre 1995 und 1997 bei weitem mehr Einschnitte verursacht hätten als jene des Jahres 2000. Dass die SPÖ in punkto Ambulanzgebühren ihre Meinung geändert hat, versuchte Donabauer mit Zitaten von Stadtrat Rieder aus dem Jahr 1995 und dem ehemaligen Finanzminister Edlinger zu belegen. Beide hatten in der Vergangenheit Überlegungen angestellt, im Interesse der Entlastung der Spitäler und der Sozialversicherungen Selbstbehalte in den Ambulanzen einzuführen. Darüber hinaus würden BeamtInnen, Gewerbetreibende und Bauern seit langem Selbstbehalte zahlen, betonte der Redner abschließend.

Den Vorwurf der Angstmacherei gab Abgeordnete HAIDLMAYR (G) an die Regierungsfraktionen zurück. Minister Haupt und Staatssekretär Waneck warf sie vor, den Menschen die Unwahrheit gesagt zu haben, als diese beteuert hatten, Ambulanzgebühren für Kinder werde es nicht geben. Dies gelte jedoch, so Haidlmayr, nur für chronisch kranke Kinder und Notfälle, was für manche Familien Belastungen in der Höhe von 6.000 S pro Jahr mit sich bringe. Auch seien die Behinderten trotz gegenteiliger Äußerungen generell nicht ausgenommen, sagte die Grün-Mandatarin und schloss mit der Anschuldigung, gerade die Behinderten und UnfallrentnerInnen durch das gesamte Sozialpaket am meisten belastet zu haben.

Abgeordneter Dr. LEINER (V) bezeichnete die Ambulanzgebühren als Steuerungs- und Finanzierungsinstrument, das auch dazu diene, die PatientInnen in den Krankenhäusern wesentlich rascher und besser untersuchen zu können. Es müsse darum gehen, die vielen Bagatellfälle, die auch vom praktischen Arzt behandelt werden können, von den Ambulanzen weg zu bekommen, um Kapazitäten für die wirklichen Notfälle zu schaffen. Die im Dringlichen Antrag genannten Zahlen seien falsch, sie führten lediglich zur Verunsicherung der Leute. Die Politik sei verpflichtet, gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern, den Ländern und der Ärztekammer ein Gesundheitssystem zu schaffen, das unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und der Einzugsgebiete ausreichend Gruppenpraxen, Tageskliniken, Hauskrankenpflege, sanitäre Dienste und praktische Ärzte zur Versorgung der Kranken sicherstelle.

Die von Leiner genannte Höhe der Verwaltungskosten von 15 bis 20 %, ca. 25 Mrd. S, veranlassten Abgeordneten ÖLLINGER (G) zu einer Tatsächlichen Berichtigung, indem dieser Minister Haupt zitierte, der im Rahmen einer Anfragebeantwortung von durchschnittlich 3 % gesprochen hatte.

Für Abgeordneten Ing. WESTENTHALER (F) ist die Sondersitzung eine "verunglückte Aktion der SPÖ", die mit einem "Bauchfleck" und einer "Blamage" geendet habe. Die SozialdemokratInnen hätten dieses Instrument für den Wiener Wahlkampf missbraucht, zeigte sich Westenthaler überzeugt. Er vermisse auch die angekündigten Misstrauensanträge, wahrscheinlich hätten diese auf Grund der Fakten zurück gezogen werden müssen. Der SPÖ hielt er weiter entgegen, dass diese bereits einmal die Unfallrentenbesteuerung eingeführt habe, was vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Sie habe weiters im Jahr 1996 den Behinderten enorme Belastungen aufgebürdet und Selbstbehalte bei BeamtInnen, Gewerbetreibenden und Bauern eingeführt, wovon ca. 2 Millionen Menschen betroffen seien. Westenthaler erinnerte daran, dass sogar Stadträtin Ederer die Streichung der kostenlosen Mitversicherung für kinderlose Frauen im Jahr 1996 gefordert hatte, jetzt verlange die SPÖ die Rücknahme der Maßnahme sogar für Besserverdienende. Der Redner ging auch kurz auf die Bezahlung der MinistersekretärInnen ein und erklärte, dass sich im Büro Grasser die Gesamtkosten für die MitarbeiterInnen auf rund 6 Mill. S pro Jahr beliefen, während das Büro Edlinger Kosten in der Höhe von 16 Mill. S verursacht habe. In diesem Zusammenhang unterzog er abermals die Pension des ehemaligen Bundeskanzlers Klima einer harten Kritik und stellte fest, dass dieser das Bezügegesetz umgangen habe.

Abgeordneter Dr. PETROVIC (G) zufolge ist der Regierung bei der Pensionsregelung und bei den Ambulanzgebühren eine "legistische Panne der Extraklasse" passiert. Sie widersprach der Auffassung heftig, dass der Fehler beim Präsidenten des Nationalrates gelegen sei und wies auf die Konstruktion der Ministerien als monokratische Einrichtungen hin. Daher sei ganz klar der Bundeskanzler zur Verantwortung zu ziehen. Die Kosten in Millionenhöhe für diese und ähnliche Pannen, die auf Fehler des Zweiten Nationalratspräsidenten zurückzuführen seien, habe der Steuerzahler zu begleichen. Die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose Frauen widerspricht ihrer Auffassung nach Artikel 8 der EMRK. Petrovic hält diese Maßnahme für eine untaugliche Differenzierung im Rahmen der sozialen Absicherung und sprach von einer krassen politischen Fehlleistung. Österreich sei der einzige Staat in Europa, in dem es eine derart frauenfeindliche Regelung gebe.

Auch Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) mutmaßte, dass die Sondersitzung aus billigen wahltaktischen Überlegungen einberufen worden sei, um den Menschen Angst zu machen. Selbstbehalte gebe es bereits bei einer großen Gruppe der Beschäftigten, kein System könne seiner Meinung nach ohne Selbstbehalte auskommen. Die SPÖ beschuldigte er, nicht davor zurückzuschrecken, FunktionärInnen der Sozialversicherung als Speerspitze der Opposition einzusetzen. In Bezug auf die Aufhebung der Pensionsreform und der Ambulanzgebühren durch den Verfassungsgerichtshof auf Grund eines Formalfehlers hielt er fest, dass der Bundespräsident erst nach Rücksprache mit dem Nationalratspräsidenten und führenden Staatsrechtlern, das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes beurkundet habe.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) entgegnete, dass die Regierung den ZuseherInnen und ZuhörerInnen ein "erbärmliches Schauspiel" geboten habe, da sie immer nur festgestellt habe, wofür sie nicht verantwortlich sei. Er rief sie dazu auf, endlich Verantwortung zu übernehmen.

Bei der Abstimmung wurde der Dringliche Antrag nur von G und S unterstützt und gilt somit als abgelehnt. Ebenso abgelehnt von den Regierungsfraktionen wurden die S-Entschließungsanträge zur Rücknahme der Besteuerung der Unfallrenten und zur Wiedereinführung der beitragsfreien Mitversicherung von Frauen. Mit den Stimmen von F und V wurde der Entschließungsantrag zur Fortsetzung der Reform des Gesundheitssystems angenommen.

(Schluss Dringlicher Antrag, Forts. Sondersitzung)