Parlamentskorrespondenz Nr. 350 vom 11.05.2001

EINHELLIGE ZUSTIMMUNG ZUR NEUREGELUNG VON AUSLANDSEINSÄTZEN

Auslandsdienst auch für Frauen möglich

Wien (PK) Nach der Debatte über den Vertrag von Nizza standen am Freitag Nachmittag die Neuregelung über die Entsendung von Soldaten in das Ausland und die damit verbundenen Änderungen in anderen Gesetzen zur Debatte. Die Vorlagen fanden die einhellige Zustimmung aller Fraktionen.

Abgeordneter GAAL (S) erläuterte, bei den vorliegenden Gesetzesnovellen gehe es vor allem um Adaptierungen und eine Rechtsbereinigung diverser wehrrechtlicher Bestimmungen. Er wies darauf hin, dass viele Vorschläge der SPÖ aufgegriffen worden seien. Einen sensiblen Punkt sieht Gaal im Bereich des Datenschutzes. Daher begrüßte er es, dass nur Daten verarbeitet werden dürfen, die der Aufgabenerfüllung dienten, und es keine pauschale Ermächtigung zum Datensammeln gebe. Auch dürften Daten nicht weitergegeben werden. "Das ist gut und richtig".

Abgeordneter MURAUER (V) führte aus, die beiden Gesetzesvorlagen würden Deregulierungen und die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten beinhalten. Damit setze man einen wichtigen Schritt in Richtung vereinfachter Administration.

In weiterer Folge ging Murauer auf einzelne Punkte der Gesetzesvorlagen ein und machte u.a. darauf aufmerksam, dass künftig auch Einzelpersonen ins Ausland entsandt werden könnten und nicht nur wie bisher ganze Einheiten. Zudem würden der Auslandsdienst für Frauen geöffnet und die Möglichkeit eingeführt, eine Einsatzmedaille zu vergeben. Dienstgrade würden künftig nicht mehr im Wehrgesetz, sondern im Verordnungsweg geregelt.

Abgeordneter JUNG (F) machte geltend, dass derzeit rund 2.000 Soldaten Assistenzeinsatz an der Grenze leisten und 1.200 Soldaten im Ausland an 14 verschiedenen Einsatzorten Dienst versehen würden. Was früher eine Ausnahme gewesen sei, sei jetzt bereits die Regel. In rechtlicher Hinsicht hinke man, so Jung, dieser Entwicklung aber noch nach, die vorliegenden Gesetze seien Teil der notwendigen rechtlichen Anpassungen. Zum Beispiel werde das Disziplinarrecht vereinheitlicht. Jung vermisst allerdings auch finanzielle Konsequenzen aus der Steigerung der Auslandseinsätze.

Ein von Jung eingebrachter F-V-S-Abänderungsantrag enthält lediglich formalrechtliche Korrekturen.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) betonte, die vorliegenden Gesetze seien in Ordnung, aber nicht perfekt, weil es keine Regelung hinsichtlich der pensionsrechtlichen Konsequenzen für Soldaten im Auslandseinsatz gebe. Er hätte sich gewünscht, dass die Soldaten gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich während ihres Auslandseinsatzes in ihrer bisherigen Versicherung weiterzuversichern.

Verteidigungsminister SCHEIBNER zeigte sich über die in Aussicht stehende einhellige Zustimmung zu den beiden Gesetzen erfreut. Er verwies darauf, dass damit für Frauen die Möglichkeit geschaffen werde, sich auf freiwilliger Basis für den Auslandsdienst zu melden. Außerdem komme es zu einer Verwaltungsvereinfachung und zu klareren disziplinarrechtlichen Bestimmungen. Als sichtbares Dankeschön an Soldaten, die sich im Auslandseinsatz bewähren, könne künftig eine Einsatzmedaille verliehen werden. Was die pensionsrechtliche Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz anbelangt, ist Scheibner zufolge eine Regelung in Vorbereitung.

Abgeordneter AMON (V) hielt fest, mit der Beschlussfassung des Auslandseinsatzgesetzes signalisiere man, dass Solidarität im Rahmen der EU in der österreichischen Sicherheitspolitik zunehmend wichtiger werde. Das sollte seiner Meinung nach auch für die Sicherheitsdoktrin Gültigkeit haben. Die neutrale Position, wie sie die SPÖ vertritt, hält Amon für nicht mehr zeitgemäß. In Bezug auf das Auslandseinsatzgesetz stellte der Abgeordnete klar, dass Soldaten unter 18 Jahren nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen dürften.

Abgeordneter REINDL (F) unterstrich, Österreich habe sich schon immer mit der Entsendung von Soldaten ins Ausland große Verdienste und internationale Anerkennung erworben. Er sieht es als Zeichen von Humanität, wenn man in Krisensituationen Hilfe leiste. An den vorliegenden Gesetzen bewertete Reindl u.a. positiv, dass künftig auch Frauen Auslandsdienst absolvieren können und man auch Einzelpersonen ins Ausland entsenden kann. Kritisch beurteilte er hingegen den "Investitionsrückstau" beim Bundesheer.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) befasste sich mit der Öffnung des Auslandsdienstes für Frauen und richtete in diesem Zusammenhang das Ersuchen an Verteidigungsminister Scheibner, dafür Sorge zu tragen, dass es eine entsprechende Vorbereitung und Einschulung für die Betroffenen und eine Betreuung vor Ort gebe. Im Rahmen des Auslandseinsatzes könnten schlimme Ereignisse eintreten, mahnte Hagenhofer, es solle nicht so sein, dass die Betroffenen traumatisiert nach Österreich zurückkehrten.

Abgeordneter FREUND (V) sprach sich für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus und begründete dies mit den personalintensiven Aufgaben des österreichischen Bundesheers, die durch ein Berufsheer nicht machbar seien. In Bezug auf das Auslandseinsatzgesetz begrüßte er die Einführung der Einsatzmedaille und die vorgenommenen legistischen und sprachlichen Verbesserungen. Das Gesetz ist für ihn ein Paradebeispiel gelungener Deregulierung.

Abgeordneter ZELLOT (F) lobte die zeitgemäße Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen und freute sich insbesondere über die in Aussicht stehende einstimmige Beschlussfassung.

Abgeordneter GRABNER (S) konstatierte, der Gesetzgeber müsse auf Veränderungen reagieren. Frauen könnten bereits seit einiger Zeit Dienst beim Bundesheer leisten, daher sei es sinnvoll, dass sie auch Zugang zum Auslandsdienst erhielten.

Das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Auslandseinsatzanpassungsgesetz wurden unter Berücksichtigung des F-V-S-Abänderungsantrages zum Auslandseinsatzanpassungsgesetz einstimmig verabschiedet.

(Schluss Auslandseinsatz/Forts. Dringlicher Antrag