Parlamentskorrespondenz Nr. 419 vom 06.06.2001

EINMAL MEHR BSE-FOLGEN IM HOHEN HAUS

Nationalrat beschließt Gesetzespaket

Wien (PK) - Einmal mehr befasste sich heute der Nationalrat mit der BSE-Krise, ihren Folgen für Österreich und deren Bewältigung.

ÄNDERUNG DES KATASTROPHENFONDSGESETZES 1996 UND DES BUNDESFINANZGESETZES 2001 * ÄNDERUNG DER VOLLZUGSANWEISUNG BETREFFEND DER VERWERTUNG VON GEGENSTÄNDEN ANIMALISCHER HERKUNFT IN TIERKÖRPERVERWERTUNGSANSTALTEN * ÄNDERUNG DES FLEISCHUNTERSUCHUNGSGESETZES * ÄNDERUNG DES TIERMEHLGESETZES

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Abgeordneter Dr. HEINDL (S) beklagte, dass bei diesem Paket viele Fragen offen geblieben seien, sodass seitens der Regierung mehr Information vonnöten wäre. Die betroffenen Gemeinden und Städte seien nicht gefragt worden, es habe keine Begutachtung gegeben, und diese Vorgangsweise sei unbefriedigend. Sein Vorschlag sei daher, angesichts des Umstands, dass am 13. Juni eine entsprechende Sitzung der Landesfinanzreferenten stattfinde, diese Themen bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.

Abgeordneter BÖHACKER (F) wies die Kritik seines Vorredners zurück, es sei vielmehr voll informiert worden. Sodann brachte er einen Abänderungsantrag zu den Vorlagen ein. Der Redner erläuterte die Intention der Vorlagen und signalisierte seine Unterstützung zu diesen Massnahmen, seien diese doch "durchaus eine runde Sache". Österreich stehe in Sachen BSE hervorragend da, dies sei auch ein Verdienst der Regierung.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) meinte, die BSE-Krise sei eine europäische Frage und müsse auch auf europäischer Ebene gelöst werden. Dies müsse auch ein österreichisches Anliegen sein. Nur so könne eine zweckorientierte Politik entwickelt werden. Die Vorlagen hingegen seien zum Teil "Schnellschüsse", die er nicht ganz nachvollziehen könne. Die Kritik der Sozialdemokraten teilte er. Hinsichtlich der Kontrollen mahnte der Redner einen Bundesrahmen ein.

Abgeordneter AUER (V) warf den Sozialdemokraten vor, zuerst Handlungsbedarf eingemahnt zu haben und nun, nachdem es eine Einigung gegeben hatte, die große Schnelligkeit zu beklagen. Generell warnte der Redner davor, jene Bauern, Produzenten und Konsumenten eine Zeche bezahlen zu lassen, für die man hierzulande schon überhaupt nichts könne. An Österreich könnten sich viele Staaten ein Beispiel nehmen, bemerkte Auer, habe Österreich doch keinen einzigen BSE-Fall, was von einer verantwortungsvollen Agrarpolitik und von einem sorgsamen Agieren der heimischen Bauern und Betriebe zeuge. Die Sozialdemokratie solle sich daran "mitfreuen".

Abgeordneter GRADWOHL (S) sagte, seine Fraktion sei sehr wohl an Lösungen interessiert, aber genau aus diesem Grund bemängle man auch die Schwachstellen der bisherigen Vorschläge der Regierung. So sollten die Verursacher zur Kasse gebeten werden, um so die Folgekosten abdecken zu können. Seine Fraktion trete dafür ein, dieses Paket in den Ausschuss zurückzuverweisen, denn die Finanzierung sei offensichtlich noch nicht gesichert. Hinsichtlich des Untersuchungsgesetzes brachte er einen Abänderungsantrag ein, in welchem die Tierärzte einander in dieser Hinsicht gleichgestellt werden sollten. In einem Entschließungsantrag forderte er eine Neuausrichtung der Agrarpolitik.

Abgeordneter HORNEGGER (F) richtete einen Appell an die Länder, ihren Beitrag zu leisten, um dieses leidige Kapitel endlich abschließen zu können. Dies wäre im Interesse der Bauern wie der Konsumenten. Der Sozialdemokratie warf er vor, sich in dieser Frage nicht konstruktiv zu verhalten.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) vertrat die Auffassung, die Diskussion um die BSE-Folgekosten zeige ein weiteres Mal, wie wenig die Regierung in der Lage sei, die vorhandenen Probleme zu lösen. Die Pleiten-, Pech- und Pannenserie gehe weiter, sei doch die Finanzierung dieser Vorlage nicht gesichert. Den Regierungsvertretern warf er vor, sich in der Debatte nicht zu Wort zu melden. Weiters wollte er wissen, weshalb die Regierung nicht das Ingangsetzen des Konsultationsmechanismus durch die Länder hintangehalten habe. Er schloss mit einem Entschließungsantrag betreffend Sicherung des Personalstandes bei den Lebensmitteluntersuchungsanstalten.

Präsident PRINZHORN erteilte dem Abgeordneten Gaugg für eine Aussage in Bezug auf Abgeordneten Edlinger, welche Gaugg während der Debatte zur Dringlichen Anfrage getätigt hatte, einen Ordnungsruf.

Abgeordneter ZELLOT (F) begrüßte die in Aussicht genommene Regelung. Die Regierung sei der Garant der Interessen der Konsumenten wie der Produzenten. Sodann brachte er einen Abänderungsantrag ein, bei dem ein Schreibfehler korrigiert und die Übergangsfrist auf ein Jahr verlängert wird.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) sah die Befürchtungen der Sozialdemokraten bestätigt und das Chaos bei den BSE-Folgekosten prolongiert. Diese Vorschläge seien nicht der richtige Weg, hier zu einer Lösung zu kommen. Man habe mittlerweile Juni, und die Regierung habe es immer noch nicht geschafft, die Folgekosten unter Einbeziehung der Länder zu regeln.

"Wenn die EU in der Agrarpolitik so arbeiten würde wie unser Landwirtschaftsminister oder unsere Bauern, dann wäre die Welt noch in Ordnung", meinte Abgeordneter PISTOTNIG (F). Er hoffe, dass die EU aus der BSE-Krise lerne, zumal beim Holz die nächste Katastrophe zu erwarten sei, sagte er.

Abgeordnete HUBER (S) wies darauf hin, dass bezüglich des Beitrages der Länder (130 Mill. S) zur Abgeltung der BSE-Folgekosten noch keine Einigung in Sicht sei. Beunruhigt zeigte sie sich auch darüber, dass im Lebensmittelbereich die Kontrollpläne den Landeshauptmännern überlassen werden.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) zeigte sich betrübt darüber, dass auf dem Rücken der Rinderbauern, die bereits einen Einkommensverlust von einer Milliarde S hinnehmen mussten, Stimmung gemacht werde. Er machte darauf aufmerksam, dass der Vorschlag, eine Obergrenze von 90 Tierprämien je Betrieb einzuführen, im Europäischen Parlament von den Abgeordneten der SPÖ und der Grünen abgelehnt wurde. Sodann brachte er einen Entschließungsantrag betreffend Grundlinien der österreichischen Agrarpolitik ein.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) ging auf den von ihrem Vorredner eingebrachten Antrag ein und stellte die Frage, wie es die ÖVP mit den Interessen der bäuerlichen Klein- und Mittelbetriebe halte. Man könne sicherlich nicht von einer glaubwürdigen Politik sprechen, wenn die Forderung nach einer verbindlichen Produktdeklaration immer abgelehnt werde.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER(G) wies den Abgeordneten Schwarzenberger darauf hin, dass gerade die konservative Fraktion im Europäischen Parlament einen Vorschlag zur Abschaffung der 90-Rinder-Grenze in den Agrarausschuss gebracht habe. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass in Österreich die Fördergrenze bei 200 Mastrindern liege, betonte der Redner.

Abgeordneter GRADWOHL (S) warf der Regierung Diskussionsverweigerung vor und sprach von einer Missachtung des Parlaments.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 sowie das Bundesfinanzgesetz 2001 in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages angenommen. Mehrheitliche Zustimmung fand sodann das Bundesgesetz, mit dem die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten geändert wird. Die Novellierung des Fleischuntersuchungsgesetzes wurde - nachdem ein S-Abänderungsantrag abgelehnt wurde - in der Fassung eines Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen. Der S-Entschließungsantrag betreffend Sicherung der personellen Ressourcen in den Bundesuntersuchungsanstalten wurde hingegen abgelehnt. Sodann wurden noch die Änderung des Tiermehl-Gesetzes sowie ein V-F-Entschließungsantrag betreffend Grundlinien der österreichischen Agrarpolitik  mehrheitlich beschlossen. Zuvor wurden noch die drei von der SPÖ eingebrachten Rückverweisungsanträge an den Finanzausschuss - ebenso wie ein S-Entschließungsantrag betreffend grundlegende Neuausrichtung des Agrarsystems - abgelehnt.

(Schluss BSE-Folgen/Fortsetzung Euro)