Parlamentskorrespondenz Nr. 437 vom 11.06.2001

NEUE ZIELE IN DER LEHRERBILDUNG

Der erste Bericht über das Akademien-Studiengesetz liegt vor

Wien (PK) - Im September 1999 trat das Bundesgesetz über die Studien an Akademien (Akademien-Studiengesetz) in Kraft. Auf der Grundlage einer gesonderten Akademien-Studienordnung vom Jänner 2000 konnten insgesamt 51 Institutionen mit der Umsetzung dieses Gesetzes beginnen.

Der nun vorliegende erste Bericht (III-97 d.B.) umfaßt dementsprechend das Kalenderjahr 2000 inklusive der Vorlaufphase Ende 1999. In diesem Berichtszeitraum haben alle unter das Gesetz fallenden Akademien erstmals Studienkommissionen gewählt respektive eingerichtet, die Arbeit in sechs Bundesleitungskonferenzen begonnen und die studienrechtlichen Grundlagen geschaffen. Auch die Studentenvertretungen nahmen ihre Arbeit auf.

Am Ende des Berichtsjahres liegen dem zuständigen Ministerium 139 autonome Studienpläne für Diplomstudien und eine noch größere Zahl an Studienplänen für unterschiedliche Akademielehrgänge vor. Mit diesen Grundlagen können die AStG-Akademien den spezifischen Bedürfnissen des Schulwesens der jeweiligen Bundesländer bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer österreichweiten Vergleichbarkeit der Ausbildung entsprechen und auch den jeweiligen Bedarf an pädagogischen Qualifikationen, die über den regulären Schulunterricht hinausgehen, abdecken.

Der vorliegende Bericht enthält vor diesem Hintergrund Informationen über die Tätigkeit des Forschungsbeirates sowie der Planungs- und Evaluierungskommission, stellt die Rechtsgrundlagen dar und enthält eine Auflistung sämtlicher Institutionen, welche unter das genannte Gesetz fallen.

DIE ARBEIT DER PLANUNGS- UND EVALUIERUNGSKOMMISSION (PEK)

Im Berichtszeitraum erstellte die Planungs- und Evaluierungskommission für die bis 2007 gestellten Aufgaben der Evaluierung der Pflichtschullehrerausbildung und der Erstellung eines Konzepts bezüglich die Schaffung hochschulischer Einrichtungen für die Ausbildung von PflichtschullehrerInnen ein eigenes Arbeitsprogramm.

Kernaussagen dieses Programms sind u.a., dass die Pflichtschullehrerbildung in tertiären Institutionen stattfinden sollte. Die Hochschulen für pädagogische Berufe sollten Studien, die auf den Lehrberuf vorbereiten, anbieten. Dabei sollte die Aus-, Fort- und Weiterbildung verknüpft wahrgenommen werden. Der Professionalisierung in den einschlägigen Berufsfeldern dienen eigene Studiengänge, in denen wissenschaftliche und praktische Bildungselementen auf einander bezogen und integriert werden. Weitere Punkte betreffen die Qualität des lehrenden Personals, die Graduierung und die innere Organisation der einzelnen Standorte sowie deren Kooperation. Überdies wurde eine Definition des Forschungsauftrages an den künftigen Hochschulen für pädagogische Berufe vorgenommen.

KÜNFTIGE ENTWICKLUNG

Das wichtigste Element der Tätigkeit im Berichtszeitraum war die Erstellung von Studienplänen, heißt es im Bericht. Es wurden sowohl für die Erstausbildung (Diplomstudien) als auch für die Aufbaustudien zur Erweiterung bestehender Qualifikation derlei Pläne erarbeitet, die allesamt mit dem Schuljahr 2000/2001 in Kraft gesetzt wurden.

Im Bereich der Erstausbildung zeigten sich dabei folgende Hauptkriterien: die Möglichkeit von Schwerpunktbildung, von interdisziplinären Studienangeboten, von projektorientiertem Arbeiten und die Möglichkeit zu verstärkter Persönlichkeitsbildung. Es wurden studienübergreifende Grundstudien eingerichtet, ebenso gibt es Kombinationsstudien und Forschungspraktika. Wert wird weiters auf die gezielte Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Schulentwicklung gelegt.

Nach Ansicht der Verfasser des Berichts haben die neu geschaffenen Studienkommissionen der AStG-Akademien mit der Erstellung dieser Konzepte einen wichtigen ersten Beitrag geleistet. Nun werde es ihre Aufgabe sein, die weiteren Funktionen (Beratung über organisatorische und pädagogische Fragen) "mit dem gleichen Engagement" wahrzunehmen.

Beigedruckt sind dem Bericht auch das Leitbild des Forschungsbeirates, der im Berichtszeitraum ebenfalls seine Arbeit aufgenommen hat, sowie eine Darstellung über die Einbeziehung des Rechnungshofes. Dieser wurde im Mai 2000 um eine Analyse der Lehrerbildungseinrichtungen im Raum Wien ersucht, sein Einschaubericht soll im Frühjahr 2001 vorliegen und zur weiteren Entscheidungsfindung beitragen.

(Schluss Bericht/Fortsetzung Anträge)