Parlamentskorrespondenz Nr. 489 vom 22.06.2001

GEHRER GEGEN ÖH-AUFRUF ZU BOYKOTT DER STUDIENGEBÜHREN

Hochschülerschaft trägt Verantwortung für Schaden der Studierenden

Wien (PK) – Heftige Vorwürfe richteten heute im Rahmen einer Aktuellen Aussprache des Wissenschaftsausschusses Bildungsministerin Elisabeth Gehrer und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen an die Adresse der ÖH im Zusammenhang mit dem Aufruf an die Studierenden zum Boykott der Studiengebühren. Gehrer stellte klar, dass die Einzahlung des Beitrages über Erlagschein an das Bundesrechenamt erfolgen müsse. Jeder, der bezahlt, sei angemeldet, wer nicht bezahlt, sei nicht angemeldet. Nur wer angemeldet ist, könne Prüfungen ablegen, um Studienbeihilfe ansuchen und bleibe weiterhin versichert. Wer den jungen Menschen etwas anderes rät, schade ihnen und trage dafür die Verantwortung, unterstrich Gehrer mit Nachdruck.

Zum Boykottaufruf der ÖH und zur vorgeschlagenen Treuhandlösung bemerkte Gehrer, wenn das Geld des Treuhandkontos fristgerecht an das Bundesrechenamt überwiesen werde, dann sei das in Ordnung. Wenn das nicht geschehe, dann habe die ÖH ihr Verhalten den Studenten gegenüber, die dann ihrer Rechte verlustig werden, zu verantworten.

Gehrer betonte, sie sei überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der jungen Menschen vernünftig genug sei, dem Aufruf der ÖH nicht zu folgen. Wer sich aber selber schädigen will, der habe die Konsequenzen dafür zu tragen. Dies sei aber nicht als Drohung zu verstehen, fügte die Ministerin an, Studierende seien erwachsene Menschen, die selbst entscheiden können, was sie tun. Sie, Gehrer, stelle bloß klar, dass bei gewissen Entscheidungen gewisse Folgen eintreten.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) signalisierte Verständnis für den Boykottaufruf und warf der Ministerin vor, während des Verfahrens die Spielregeln geändert und die ÖH nicht eingebunden zu haben.

Die Abgeordneten Werner Amon (V) und Martin Graf (F) hingegen bezeichneten die ÖH-Initiative als Aufforderung zum Gesetzesbruch.

Abgeordnete Gertrude Brinek (V) meinte zur Linie der Hochschülerschaft, die ÖH-Politik sei noch nie so parteipolitisch gefärbt gewesen wie heute.

STUDIERENDE KÖNNEN SICH BEURLAUBEN LASSEN

Einstimmigkeit herrschte im Ausschuss über eine Änderung des Universitäts-Studiengesetzes, die in einer ihrer zentralen Passagen die Möglichkeit der Beurlaubung für Studierende vorsieht. Nach den neuen Bestimmungen haben Studierende ein Recht auf Urlaub für höchstens zwei Semester bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft oder bei Betreuung von eigenen Kindern.

Weitere Teile des Gesetzes stehen im Zeichen der Förderung von mehr Internationalität und Mobilität. So soll die befristete Zulassung zum Studium im Rahmen von Mobilitätsprogrammen und bei der Nutzung von Fernstudienangeboten erleichtert werden. Für die Festlegung von international kompatiblen Mastergraden durch Verordnung schafft die Novelle eine gesetzliche Grundlage, darüber hinaus ist die Bildung eines individuellen Diplomstudiums auch aus Teilen von Bakkalaureatsstudien vorgesehen. Generell legt das Gesetz den 1. Juli als Publikationstermin für das Inkrafttreten eines Studienplans am unmittelbar darauffolgenden 1. Oktober fest.

Ein von der Abgeordneten Brigitte Povysil (F) unterbreiteter F-V-Abänderungsantrag, der ebenfalls einstimmig angenommen wurde, hatte Klarstellungen hinsichtlich des Zahnarzt-Studiums zum Inhalt. Die derzeit zum Diplomstudium Zahnmedizin zugelassenen Fachärzte und Fachärztinnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, haben demnach die Möglichkeit, noch innerhalb von zwei Jahren dieses Studium mit dem akademischen Grad "Dr.med.dent." abzuschließen. Für diese Personengruppe besteht aber während dieses Zeitraums noch kein Recht zur Führung des erweiterten Grades "Dr.med.univ.et med.dent." 

Ebenfalls einstimmig wurde schließlich der erste Bericht des Bildungsministeriums zur Umsetzung des Akademien-Studiengesetzes angenommen.

Vertagt wurde hingegen ein S-Antrag betreffend notwendige Reformschritte an den Universitäten, dessen zentrale Forderungen die Aufrechterhaltung des freien Hochschulzugangs und die Abschaffung der Studiengebühren darstellen.

(Fortsetzung)