Parlamentskorrespondenz Nr. 525 vom 04.07.2001

KEINE NEUERLICHE EU-VOLKSABSTIMMUNG

Nationalrat einhellig gegen Referendum

Wien (PK) - 193.901 Wahlberechtigte haben das Volksbegehren auf Neuaustragung der EU-Volksabstimmung "unter fairen Bedingungen" unterschrieben. In mehreren Sitzungen des Verfassungsausschusses wurde die Thematik erörtert, zuletzt bei einem Expertenhearing am 21. Juni (siehe PK Nr. 485). Heute nun stand das Volksbegehren auf der Tagesordnung des Nationalrats.

Abgeordneter SCHIEDER (S) legte ein Bekenntnis zur EU-Erweiterung und zur österreichischen EU-Mitgliedschaft ab und betonte, für seine Fraktion sei die EU nicht bloß ein Wirtschafts-, sondern auch ein Friedensprojekt. Dem Anliegen der Vertreter des Volksbegehrens nach neuerlicher EU-Volksabstimmung konnte sich Schieder nicht anschließen. Es sei richtig gewesen, der EU beizutreten, es sei auch richtig, in der EU zu verbleiben, stellte der Redner mit Nachdruck fest. Auch wenn das Parlament dem Volksbegehren nicht folge, so sei es doch positiv, dass sich Menschen engagiert haben für etwas, von dem sie glaubten, dass es für Österreich notwendig ist, bemerkte Schieder.   

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) setzte sich kritisch mit der Kampagne vor dem EU-Referendum 1994 auseinander und meinte, das positive EU-Votum sei nur erzielt worden, weil die Regierung eine einseitige Informationspolitik betrieben habe. Heute gehe es darum, die EU mit mehr Bürgernähe auszustatten. Der Post-Nizza-Prozess biete dazu eine gute Chance. Nach Meinung Schweitzers müsse vor allem über eine mögliche Zurückverlagerung bestimmter Politikbereiche auf die nationale Ebene diskutiert werden. 

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) unterstrich, der Ausschuss habe sich inhaltlich ausführlich mit dem Volksbegehren auseinander gesetzt, es bestehe aber kein Anlass, neuerlich über die EU abzustimmen. Die Skepsis der Unterzeichner des Volksbegehrens sei jedenfalls zur Kenntnis zu nehmen, insbesondere müsse die Bevölkerung über die Fortentwicklung der EU aufgeklärt und informiert werden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) teilte die Kritik der Betreiber des Volksbegehrens hinsichtlich der Mängel an Transparenz und Demokratie in der EU, sprach sich aber gegen eine neuerliche Volksabstimmung aus. Eine rasche Erweiterung der EU sei nun gefragt, und nicht eine Austrittskampagne in Österreich, stellte Lunacek klar. Bestehende EU-Defizite könnten nur durch eine Demokratisierung und die Bildung einer politischen und sozialen Union sowie die Verwirklichung echter Gewaltentrennung gewährleistet werden. Der Weg Österreichs liege eindeutig im Verbleib in der EU und in der Mitgestaltung, unterstrich Lunacek.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) lehnte ebenfalls eine Wiederholung der Volksabstimmung von 1994 ab und wandte sich mit Nachdruck gegen einen Austritt aus der EU, der seiner Meinung nach nur zu einer Isolierung Österreichs führen würde.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) meinte, man werde die Sorgen der Proponenten ernst nehmen, das Votum von 1994 sei aber zu respektieren. Wichtig sei es nun, die österreichischen Standpunkte in den EU-Gremien mit Nachdruck zu vertreten. Was die EU-Erweiterung betrifft, hielt Kurzmann eine Volksabstimmung dann für nicht ausgeschlossen, wenn das Verhandlungsergebnis nicht den österreichischen Interessen entspricht.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Verfassungsausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Schluss Volksbegehren/Forts. NR)