Parlamentskorrespondenz Nr. 538 vom 05.07.2001

KOALITION BESCHLIESST DIENSTRECHTS-NOVELLE FÜR HOCHSCHULLEHRER

Pensionskassen sollen auch im Uni-Bereich eingerichtet werden

Wien (PK) - Nächster Tagesordnungspunkt war die Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten.

Eingangs der Beratungen nahm Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) als Berichterstatter eine Druckfehlerberichtigung vor.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) kündigte die Ablehnung des neuen Universitäts-Dienstrechts durch seine Fraktion an und nannte dafür insbesondere zwei zentrale Argumente. Zum einen fürchtet die SPÖ, dass die zusätzlichen Kosten, die den Universitäten durch die Umwandlung von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Dienstverhältnisse entstehen, nicht vom Finanzminister abgedeckt würden. Ein Entschließungsantrag reiche hier nicht aus, betonte Niederwieser.

Zum Zweiten wandte sich der Abgeordnete gegen generelle Befristungen von Dienstverhältnissen. Eine Befristung sei für Top-Positionen vorstellbar, meinte er, nicht aber für einen Großteil der Dienstnehmer. Ein Betrieb, der jemanden von vornherein nur für vier Jahre einstelle und dessen Vertrag nicht verlängere, egal wie gut er sei, ist seiner Auffassung nach ein schlechter Betrieb. Die Universitäten müssten versuchen, die besten Wissenschaftler zu bekommen, bekräftigte Niederwieser, dafür müsste das Dienstrecht aber entsprechende Rahmenbedingungen liefern. Der Abgeordnete äußerte aber auch die Befürchtung, dass die Lockerung des "Bestandsschutzes" an den Universitäten nur ein erster Schritt sei und eine Lockerung des Bestandsschutzes für alle Arbeitnehmer folgen könnte.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) hielt ihrem Vorredner entgegen, zur Integration in den europäischen Hochschulraum gebe es keine Alternative. Dafür sei aber ein Reformprozess unter drei Aspekten - Autonomie, Dienstrecht, Profilbildung - erforderlich. Das heute vorliegende Dienstrecht ist Brinek zufolge zwar noch nicht die "Finalform", sie sieht darin aber eine Basis, auf der man gut weiterarbeiten könne. Durch das - auch von der Gewerkschaft mitgetragene - Paket werde ein Standard erreicht, der sich auch in Europa sehen lassen könne.

Um Bedenken der Opposition auszuräumen, kündigte Brinek die Einbringung eines Entschließungsantrags an, dem zufolge den Universitäten erwachsende zusätzliche Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung aus dem allgemeinen Budget bezahlt werden sollen. Zudem wird die Regierung ersucht, Verhandlungen über die Einrichtung von Pensionskassen an den Universitäten in die Wege zu leiten und entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit die in den nächsten Jahren freiwerdenden 500 Stellen an den Universitäten rasch nachbesetzt werden könnten.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) zeigte sich bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs skeptisch. Auf die Frage, warum diese große Reform notwendig sei, habe es nur "relativ unbefriedigende Antworten" gegeben, sagte er. Die Grünen sehen ihm zufolge eine Pragmatisierung an den Universitäten nicht als Allheilmittel, junge Wissenschaftler bräuchten aber "faire Perspektiven" und müssten Möglichkeiten haben, über längere Zeiträume in gleichbleibenden Arbeitsgruppen zu arbeiten. Dem gegenüber könnte die vorliegende Dienstrechtsreform aufgrund der Verknappung der Stellen laut Grünewald wieder zu verstärkten Abhängigkeiten von AssistentInnen führen.

Der Wissenschaftssprecher der Grünen gab darüber hinaus zu bedenken, dass von 12.100 WissenschaftlerInnen an den Universitäten derzeit lediglich 47 % pragmatisiert seien, im Mittelbau betrage der Anteil der Pragmatisierten überhaupt nur 15 %. Zudem ähnle etwa die Fluktuation an der Universität Innsbruck jener in privatwirtschaftlichen Betrieben. Ein von Grünewald eingebrachter Entschließungsantrag enthält die Aufforderung an den Finanzminister, die Folgekosten des UniversitätslehrerInnen-Dienstrechts zu bedecken.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) brachte den von Abgeordneter Brinek angekündigten F-V-Entschließungsantrag ein und unterstrich, dass damit den Wünschen der Opposition und der Gewerkschaft Rechnung getragen werde. Das gegenwärtige Dienstrechts-System wertete er als reformbedürftig. Es gebe unzählige Kettendienstverträge, zu wenig Professoren und "einen überbordenden Mittelbau". Zudem habe der wissenschaftliche Nachwuchs oft halbe Jobverpflichtungen ohne Zukunftsaussichten bei gleichzeitiger 150-prozentiger Arbeitsleistung.

Graf erinnerte daran, dass man mit der Gewerkschaft über das neue Dienstrecht Einigung erzielt habe. Als positive Punkte führte er etwa die sozialversicherungsrechtliche Absicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses und eine hohe "Bestandsgarantie" für Professoren an. Zum Thema Pragmatisierung sagte der Abgeordnete, Pragmatisierung per se sei nicht schlecht, sie dürfe aber nicht als soziale Hängematte verwendet werden. Zudem würde eine Pragmatisierung gerade an den Universitäten Mobilität hemmen.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER erläuterte das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten zu steigern und in diesem Zusammenhang auch das Dienstrecht der Universitätslehrer mit Bedacht auf internationale Vorbilder anzupassen. Riess-Passer bekannte sich dazu, die Chancen für wissenschaftliche und künstlerische Karrieren an den Universitäten zu verbessern und die Mobilität zwischen Wirtschaft und Universitäten zu erhöhen.

Das vierstufige Karrieremodell mit jeweils neuerlichen Bewerbungen beim Übertritt von einer Stufe zur nächsten entspreche den Anforderungen der Universitäten besser als das bisherige Karrieremodell mit der Pragmatisierung von Assistenten und der Bevorzugung von "grauen Mäusen". Zudem werde durch die Dienstrechtsnovelle die Eigenverantwortung an den Universitäten bei der Personalauswahl gestärkt.

In langen und schwierigen Verhandlungen konnte ein Konsens mit der Gewerkschaft der Universitätslehrer gefunden werden, berichtete die Vizekanzlerin und zeigte sich überrascht, dass die SPÖ dieses neue Dienstrecht dennoch ablehnen wolle.

Schließlich ging Riess-Passer auf die anderen wichtigen Bestimmungen der Novelle ein, die besseren Schutz für Exekutivbeamte in extremen Situationen bringe, etwa die Möglichkeit, einen Vorschuss auf ein Schmerzensgeld zu gewähren. Jeder Beamte, der im Dienst zu Schaden kommt, wird künftig eine entsprechende Hilfeleistung erhalten. Dazu komme eine zeitliche Abgeltung für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, wenn der Beamte als Zeuge aussagen müsse. 

Abgeordneter PENDL (S) wies auf zahlreiche Schreiben von Universitätsprofessoren und Assistenten hin, die sich gegen die Dienstrechtsnovelle aussprechen, und zeigte sich skeptisch, dass es gelingen werde, mit diesem Modell internationale Kapazitäten an die österreichischen Universitäten zu holen. Pendl wandte sich gegen Aussagen der Vizekanzlerin, pragmatisierte Dienstverhältnisse hätten im öffentlichen Dienst künftig keinen Platz mehr, und hielt fest, dass die Pragmatisierung nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch im Interesse der Republik liege.

Pendl räumte ein, dass die Novelle auch Verbesserungen, insbesondere für Exekutivbeamte und Frauen enthalte. Kritik übte der Abgeordnete hingegen an der erleichterten Ruhestandsversetzung von Amts wegen, zu der er einen SP-Abänderungsantrag einbrachte. Die Einführung der amtswegigen Ruhestandsversetzung sei in einer Zeit, in der man das Pensionsantrittsalter hinaufsetze, nicht nachvollziehbar.

Abgeordneter AMON (V) sprach von einem "Eiertanz" der SPÖ. Fasse die Regierung Beschlüsse ohne die Sozialpartner, spreche die SPÖ von "Zerstörung der Sozialpartnerschaft", fasse die Regierung Beschlüsse im Konsens mit der Gewerkschaft, auch mit den SP-Gewerkschaftern, stimme die SPÖ dennoch nicht zu, weil sie Beschlüsse dieser Regierung grundsätzlich nicht unterstützen wolle.

Der Abgeordnete wandte sich gegen Stimmungsmache an den Universitäten und erinnerte daran, dass vieles von dem, was nun beschlossen werden soll, Forderungen der Hochschülerschaft entspreche. Die ÖH-Führung solle doch nicht gänzlich negieren, was von ihrer Organisation jahrelang verlangt worden sei. Als "ziemlich keck" bezeichnete es Amon, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zum Boykott eines Gesetzes aufrufe und empfehle, Studienbeiträge nicht zu bezahlen. Amon erwarte sich von verantwortungsvollen Bildungspolitikern der SPÖ eine klare Absage für diese Vorgangsweise.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) sprach von einer Reform, die in Wahrheit viel Geld koste, und machte etwa auf die Abfertigungsrücklagen für die neuen vertraglichen Dienstverhältnisse an den Universitäten aufmerksam. Diese Reform bringe keine bessere Bildungspolitik, erzeuge aber Unmut unter Lehrern und Verunsicherung an den Universitäten. Poschs Vorwurf an die Vizekanzlerin lautete, es sei leicht, über Mobilität und die Abschaffung der Pragmatisierung für die nachfolgende Generation zu reden, wenn man selbst auf einem guten pragmatischen Posten sitze. Für bedenklich hielt Posch auch die amtswegige Versetzung in den Ruhestand. Die Zwangspensionierung von Beamten sei auch demokratiepolitisch bedenklich. Das neue Hochschullehrerdienstrecht sei teuer sowie leistungs- und frauenfeindlich und lasse Finanzierungsprobleme bei der Umsetzung erwarten. Die Vizekanzlerin habe sich den Unmut der AHS-Lehrer, der Hochschullehrer und der Studierenden zugezogen, daran könne das Schönreden dieser Reform nichts ändern, schloss Posch.

Abgeordneter REINDL (F) machte auf die großen Belastungen im Dienst der Exekutivbeamten aufmerksam, die bei jeder Tag- und Nachtzeit und bei jeder Witterung ihren Kopf für die Sicherheit der Bevölkerung hinhalten, auch dann, wenn, wie zuletzt in Salzburg, gewaltbereite Demonstranten aufmarschieren und Sicherheitsbeamte verletzen. Daher sei es notwendig, im Dienst verletzte Beamte großzügig mit einem Vorschuss auf das Schmerzensgeld zu unterstützen. Reindl begrüßte die diesbezügliche Änderung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes, die auf Erfahrungen beim Tod zweier Exekutivbeamter auf der Tangente zurück gehe.

Bundesministerin GEHRER replizierte Abgeordnetem Niederwieser und sprach von einer eigenartigen Linie, die die Sozialdemokraten mit ihrer Totalopposition vertreten. "Ich habe ein anderes Verständnis von Demokratie als Sie. Sie vertreten die Funktionäre, nicht die Menschen!" Während die Regierung gemeinsam mit den Betroffenen einen großen Schritt in die Zukunft mache, bleibe die Opposition mit beiden Füßen fest in der Vergangenheit stehen - im Widerspruch zu Forderungen übrigens, die Abgeordneter Einem noch vor einigen Jahren selbst für die Universitäten erhoben habe, unter anderem etwa nach mehr privatrechtlichen Dienstverhältnissen.

Das neue Dienstrecht biete Universitätslehrern Optionen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Chance, an die Universität zu kommen. Es gibt den Universitäten mehr Flexibilität und die Möglichkeit, ein Personalentwicklungssystem und ein Punktesystem auszuarbeiten. "Wir haben gute Professoren und werden sehr gute junge Leute gewinnen. Unser Ziel ist es, mit unseren Universitäten in fünf Jahren an der Weltspitze zu liegen", schloss die Bildungsministerin und fügte hinzu: "Die Universitäten sollen in der Wissensgesellschaft und im internationalen Wettbewerb bestehen können. Dieses Dienstrecht ist ein Schritt in die Zukunft der Universitäten".

Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) machte darauf aufmerksam, dass die vorgesehenen Beeinträchtigungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes ohne Begutachtung in die Regierungsvorlage aufgenommen wurden. Es werde keine Bevorzugung der Frauen und keine Frauenförderprämie mehr geben, "das wird die Frau Ministerin den Frauen erklären müssen", sagte Abgeordnete Prammer und beantragte eine Rückverweisung der Dienstrechts-Novelle 2001 an den Wissenschaftsausschuss.

Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) bekundete hingegen, der vorliegenden Novelle mit größtmöglicher Befriedigung zuzustimmen. Bislang habe es ein Wissenschaftler kaum wagen können, ins Ausland oder in den außeruniversitären Bereich zu gehen, weil dies meist dazu geführt habe, dass die Planstelle besetzt und die Karriere an der Universität nicht mehr fortgeführt werden konnte. Die Qualifikation zum Wissenschaftler lasse sich nur ausnahmsweise schon im dritten Lebensjahrzehnt feststellen, sagte Bruckmann und unterstrich die Aufgabe der Universitäten, der nächsten Generation eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung zu geben - eine Aufgabe, für die nur die Besten gut genug seien. Da es sich Österreich nicht leisten könne, auf hochbegabte Wissenschaftler zu verzichten, sei eine Fülle von Reformen notwendig, um frischen Wind an die Universitäten zu bringen. Er sei froh darüber, diese Reform im Interesse der Universitäten und im Interesse der Jugend mitbeschließen zu können. 

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) hielt Abgeordneter Prammer entgegen, das von ihr angesprochene Thema sei nie Gegenstand der vielstündigen Verhandlungen mit der SPÖ gewesen. Prammer selbst habe weder an den Ausschusssitzungen noch an der Enquete zur Universitätsreform teilgenommen. Auf die vorliegende Novelle eingehend unterstrich Paphazy die Notwendigkeit einer Leistungs-, Markt- und Kundenorientierung an den Universitäten und erinnerte an die positiven Erfahrungen mit der Universitätsautonomie in der Schweiz. Das neue Modell öffne die Universitäten für Quereinsteiger und erleichtere den Wechsel zwischen Universität und Privatwirtschaft. Im Interesse der Transparenz begrüßte Paphazy auch die All-inclusive-Gehälter und die vorgesehenen Leistungsprämien. Habilitation auf Lebenszeit habe Abhängigkeiten geschaffen und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung gefährdet. Das neue Dienstrecht sei zum Nutzen der Jugend und sollte auch von der Opposition mitgetragen werden.

Abgeordnete LENTSCH (V) unterstrich, die vorliegende Dienstrechtsreform für die Universitäten beweise einmal mehr, dass die Regierung ihre Versprechen einlöse. Gemeinsam mit der Gewerkschaft sei "trotz mancher Störversuche" eine Lösung gefunden worden, die den Universitätslehrern helfe und den Ansprüchen einer modernen Universität genüge. Pragmatisierungen sind nach Auffassung Lentschs "einfach nicht mehr zeitgemäß", dazu sei der Wissenschaftsbetrieb viel zu vielfältig geworden. Sie hält die Dienstrechtsreform außerdem im Hinblick auf die angestrebte Vollrechtsfähigkeit der Universitäten für erforderlich.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) wies darauf hin, dass Österreich international gesehen keine Großmacht sei. Die einzige Chance, in der Welt zu bestehen, sei eine gute Ausbildung der Bevölkerung. "Unsere Macht ist unser Wissen." Deshalb hält es Povysil für notwendig, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten zu stärken. Dazu gehöre die verstärkte Autonomie ebenso wie das nunmehr vorliegende neue Dienstrecht. Dieses bietet der Abgeordneten zufolge u.a. Chancen für junge Forscher und erleichtert einen Wechsel zwischen Privatwirtschaft und Universitäten. Dazu brauche es aber die "Schlachtung einiger heiliger Kühe" wie der Pragmatisierung.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) zeigte sich darüber verwundert, dass Grüne und SPÖ in der heutigen Debatte das Ende der Pragmatisierung an den Universitäten so stark bedauert hätten. Sie habe in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche mit Universitätsangehörigen geführt, erklärte sie, und dabei festgestellt, dass an den Universitäten selbst niemand der Pragmatisierung nachtrauere. Für viele sei es zwar gewöhnungsbedürftig gewesen, dass es in Zukunft keine durchgängigen Beschäftigungsverhältnisse ohne neuerliche Bewerbungen und Qualifikationsnachweise mehr gebe, sie hätten aber schnell davon überzeugt werden können, dass die vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll und richtig seien. Auch heute stünden die Universitätsangehörigen bereits unter hohem Leistungsdruck, erklärte Hakl.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) betonte, die seiner Meinung nach notwendige Änderung des Universitätslehrer-Dienstrechts sei der Start einer großen Universitätsreform. Ziel sei die Vollautonomie, "die endgültige Befreiung der Universitäten". Pragmatisierung hat Grollitsch zufolge auf wissenschaftlichem Boden keine Bedeutung mehr und hätte sie nie haben dürfen. Bedauern äußerte er darüber, dass die Dienstrechtsreform heute "unverdient" im Schatten anderer Themen stehe.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) ging in einer zweiten Wortmeldung auf die Aussagen von Abgeordneter Hakl ein. Er unterstrich, dass es den Grünen nicht um die Pragmatisierung an den Universitäten gehe, es müsse für die Betroffenen aber die Perspektive einer leistungsabhängigen Dauerstellung geben. Das sei auch international so üblich.

Die "Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten" wurde unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Bereits zuvor hatten die Abgeordneten mehrheitlich den Antrag der SPÖ abgelehnt, den vorliegenden Gesetzentwurf an den Wissenschaftsausschuss rückzuverweisen.

Ebenfalls mehrheitlich stimmten die Abgeordneten dem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend Umsetzung des neuen Dienstrechts für Universitäten zu. In der Minderheit blieb hingegen der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Folgekosten des UnversitätslehrerInnen-Dienstrechts.

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ÄNDERUNG DES UNIVERSITÄTS-STUDIENGESETZ ES

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Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetz an, da es, wie er sagte, eine Reihe von Bestimmungen enthalte, die das Studienrecht durchaus verbesserten. Niederwieser brachte allerdings mittels dreier Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge, die auch von den Grünen unterstützt wurden, noch Verbesserungsvorschläge ein. Unter anderem will die SPÖ, dass Studierende ihre Studiengebühr vollständig bzw. teilweise von der Republik Österreich zurückverlangen können, wenn die universitären Angebote - etwa Prüfungen, Lehrveranstaltungen oder Laborplätze - nicht in dem Ausmaß zur Verfügung stehen, wie sie zur Einhaltung der Mindeststudiendauer notwendig wären.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) zeigte sich darüber erfreut, dass die vorliegende Gesetzesnovelle die Festlegung international kompatibler Mastergrade ermögliche. Zudem schafft das Gesetz ihrer Information nach die notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Studiums "Versicherungsmathematik". Dem Wunsch der SPÖ bezüglich eines Urlaubsanspruchs für Studierende wird Brinek zufolge entsprochen, allerdings habe man seitens der Koalition einen anderen legistischen Weg gewählt.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) brachte einen Abänderungsantrag ein und erläuterte, dass dieser zum einen der Ermöglichung einer Studienrichtung "Versicherungsmathematik" diene. Zum zweiten komme man den Studierenden bezüglich gewünschter Urlaubsmöglichkeiten entgegen. Von Graf ausdrücklich begrüßt wurden die neuen Bestimmungen bezüglich international kompatibler akademischer Grade.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) hielt fest, der Gesetzentwurf enthalte viel Vernünftiges und manches Notwendige. Er kritisierte allerdings, dass Gesetze im Wissenschaftsbereich unter immer größerem Zeitdruck erarbeitet würden, was "weniger Möglichkeiten des Nachdenkens" als früher und eine geringere Präzision zur Folge habe. Grünewald brachte zwei Entschließungsanträge ein, die auf eine soziale Unterstützung von Studierenden an Privatuniversitäten und in Universitätslehrgängen sowie auf die Ermöglichung eines individuellen Bakkalaureat- und Magisterstudiums abzielen.

Wissenschaftsministerin GEHRER zeigte sich davon überzeugt, dass die "moderaten" Studienbeiträge zu mehr Ernsthaftigkeit im Studium beitragen werden. Erste Auswirkungen seien bereits jetzt zu verzeichnen, die Anzahl der Studienabsolventen werde heuer aufgrund der drohenden Gebühren steigen. Gehrer erwartet sich von der Einführung der Studiengebühren außerdem "realistische" Studentenzahlen. Dadurch werde es leichter sein, tatsächliche räumliche und personelle Bedürfnisse zu eruieren. Der Forderung der SPÖ nach einer möglichen Rückerstattung der Studiengebühren sprach Gehrer "intellektuelle Redlichkeit" ab, da mit den Studiengebühren bestenfalls ein Zehntel der Kosten abgedeckt würden.

Abgeordneter AMON (V) gab zu bedenken, dass es eines der Ziele der Regierung sei, "mit der Lebenszeit junger Menschen sorgsam umzugehen". Daher müssten Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Verkürzung der Studiendauer führten. Immerhin würde in Österreich, wie eine neue Studie zeige, durchschnittlich zwei Jahre länger studiert als in anderen europäischen Staaten. Eine solche Maßnahme ist Amon zufolge die im vorliegenden Gesetzentwurf verankerte erhöhte Flexibilität durch die Möglichkeit individueller Diplomstudien.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) erläuterte, die vorliegende Gesetzesnovelle bringe u.a. die Möglichkeit zur Festlegung international kompatibler Mastergrade per Verordnung und sehe ein Auslaufen des österreichspezifischen Master of advanced Studies (MAS) vor. Paphazy begrüßt diesen Schritt, da ihrer Ansicht nach der Titel MAS nichts mit internationalen Standards zu tun habe.

Abgeordneter Mag. HETZL (F) konstatierte, mit den Gesetzesvorlagen im Wissenschaftsbereich mache man einen großen Schritt weiter in Richtung Autonomie und damit in Richtung Zurückdrängung des Staatseinflusses auf die Universitäten. Ziel ist es ihm zufolge, dass die Politik lediglich die Rahmenbedingungen vorgibt und die Universitäten sich selbst um ihre Belange kümmerten.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) wies in einer zweiten Wortmeldung darauf hin, dass es ÖVP-Klubobmann Khol gewesen sei, der gesagt habe, dass die Einführung der Studiengebühren ein einklagbares Recht auf Abhaltung von Vorlesungen und Prüfungen bringe.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Universitäts-Studiengesetzes unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages einhellig beschlossen. Die beiden S-G-Abänderungsanträge blieben hingegen in der Minderheit. Auch sämtliche S-G-Entschließungsanträge - betreffend Verordnung über akademische Grade, betreffend Ungleichstellung von Studierenden an Privatuniversitäten und Universitätslehrgängen sowie betreffend Einführung eines individuellen Bakkalaureat- bzw. Magisterstudiums - wurden abgelehnt. (Fortsetzung)

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