Parlamentskorrespondenz Nr. 738 vom 07.11.2001

KULTURAUSSCHUSS: NATIONALBIBLIOTHEK WIRD VOLLRECHTSFÄHIG

GesmbH lenkt künftig Geschicke des Bibliotheksverbundes

Wien (PK) - Die Österreichische Nationalbibliothek folgt dem Weg der Bundesmuseen und erhält ab Jänner 2002 die Vollrechtsfähigkeit. Das sieht ein Beschluss des Kulturausschusses vor, der heute auf Basis eines Gesetzesantrages der beiden Koalitionsparteien mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP gefasst wurde. Von der Umwandlung der Nationalbibliothek in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts erwarten sich die die Koalitionsparteien u.a. mehr Beweglichkeit der Nationalbibliothek bei Personal und Budget, einen verstärkten Anreiz zur Eigeninitiative sowie Verwaltungsvereinfachungen. Zudem wird durch diesen Schritt ihrer Ansicht nach die Budgetbelastung für den Bund berechenbarer. Ausdrücklich betont wird, dass es zu keiner Verschlechterung für das bestehende Personal kommt, Neuaufnahmen werden nach privatwirtschaftlichen Bestimmungen erfolgen.

Für die Aufwendungen, die der Österreichischen Nationalbibliothek in Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages entstehen, leistet der Bund ab dem kommenden Jahr eine jährliche Basisabgeltung von 20,602 Mill. Euro (283,49 Mill. S). Zusätzliche Mittel seitens des Bundes sind laut Gesetzentwurf zwar möglich, die Nationalbibliothek ist aber zu einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung angehalten und zu Rationalisierungsmaßnahmen verpflichtet. Formell wird die Zukunft der Nationalbibliothek in einem eigenen Abschnitt des Bundesmuseen-Gesetzes geregelt, da, wie es in den Erläuterungen heißt, das Tätigkeitsbild der ÖNB weitgehend jenem der Bundesmuseen entspricht.

Die Aufnahme der Nationalbibliothek in das Bundesmuseen-Gesetz wird im Übrigen auch zum Anlass genommen, das ganze Gesetz im Sinne einer besseren Lesbarkeit neu zu fassen und in einigen Detailbereichen in Anlehnung an praktische Erfahrungen Änderungen vorzunehmen. So wird beispielsweise die "Graphische Sammlung Albertina" in "Albertina" umbenannt.

Seitens der SPÖ wurde die Ausgliederung der Österreichischen Nationalbibliothek vehement kritisiert. Abgeordnete Christine Muttonen stellte in Frage, welche Vorteile die Vollrechtsfähigkeit gegenüber der bereits bestehenden Teilrechtsfähigkeit haben solle. Als weitaus größeres Problem sieht sie die "finanzielle Aushungerung" der Nationalbibliothek. Durch die geringe Dotierung des Ankaufsbudgets gebe es eine restriktive Ankaufspolitik, was zu Lücken in den Beständen führe und in weiterer Folge eine abnehmende Attraktivität mit sich bringen werde, beklagte sie. Muttonen zufolge beträgt das Ankaufsbudget der Nationalbibliothek 10 Mill. S für alle Sammlungen, jenes der bayerischen Staatsbibliothek im Vergleich aber 133 Mill. S. Weiters fürchtet die Abgeordnete, dass die Vollrechtsfähigkeit zur Festlegung bzw. Erhöhung von Eintrittspreisen der Bibliothek führen könnte. Ihrer Ansicht nach ist die ÖNB außerdem nicht mit den Bundesmuseen zu vergleichen.

Verteidigt wurde die Ausgliederung der Nationalbibliothek hingegen von den Abgeordneten Andrea Wolfmayr (V) und Sylvia Paphazy (F). Wolfmayr sprach von einem "innovativen, klugen und gangbaren Weg" und machte geltend, dass die Erfahrungen mit der Einräumung der Vollrechtsfähigkeit der Bundesmuseen positiv und ermutigend gewesen seien. Sie hält die Vorgangsweise weder für übereilt noch für zu wenig durchdacht. "Auf der alten Schiene wäre es nicht mehr weitergegangen." Sowohl Wolfmayr als auch Paphazy zeigten sich im Übrigen überzeugt, dass sich die Ausgliederung motivierend auf die Mitarbeiter der Nationalbibliothek auswirken werde. Die ganze Belegschaft stehe hinter dem Projekt, bekräftigte Paphazy.

Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer wies die Vorwürfe zurück, wonach die Nationalbibliothek ausgehungert werde, und unterstrich, davon könne überhaupt keine Rede sein. Sie ist, wie sie sagte, überzeugt, dass die ÖNB die neue Chance, die sich ihr durch die Ausgliederung bietet, wahrnehmen werde.

BIBLIOTHEKENVERBUND WIRD KÜNFTIG VON GESMBH GELEITET

Einstimmig billigte der Kulturausschuss einen Gesetzesvorschlag der Regierung, demzufolge künftig eine eigene Bibliothekenverbund und Service GesmbH die Geschicke des österreichischen Bibliothekenverbundes leiten und die bisherigen Aufgaben der "Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation" übernehmen soll. Aufgaben der neuen Gesellschaft sind u.a. die operative Leitung des Bibliothekenverbundes, die Bereitstellung entsprechender Dienst- und Serviceleistungen, der Betrieb lokaler Bibliothekssysteme, Datenmanagement, die Beratung und Unterstützung bei der Bildung von Konsortien zum Ankauf von Datenbanklizenzen sowie die Entwicklung anderer im Interesse von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Akademien gelegenen Serviceleistungen.

Begründet wird die Ausgliederung damit, dass die derzeit zuständige Stelle "nur sehr eingeschränkt geschäftsfähig" sei, während die nun geplante GesmbH die notwendigen Ausweitungs- und Konsolidierungsschritte setzen könne. Der Bund leistet der Gesellschaft einen Jahreszuschuss von 1,72 Mill. Euro (23,6 Millionen Schilling).

Seitens der SPÖ hielt Abgeordnete Christine Muttonen fest, die Grundintention des Gesetzentwurfes sei positiv, sie beklagte jedoch, dass die Resultate der Gesetzesbegutachtung nicht dem Parlament zur Verfügung gestellt worden seien, was laut Auskunft von Wissenschaftsministerin Gehrer auf das Versehen eines Beamten zurückzuführen sei.

Der Gesetzentwurf wurde ebenso einstimmig gebilligt wie eine von Abgeordneter Andrea Wolfmayr namens der Koalitionsparteien eingebrachte Ausschussfeststellung zur Frage der Geschäftsführung. (Schluss)