Parlamentskorrespondenz Nr. 809 vom 22.11.2001

NATIONALRAT: VON BILDUNGSDOKUMENTATION BIS BUNDESMUSEEN

Stabilitätspakt mehrheitlich beschlossen

Wien (PK) - Die Debatte über den Österreichischen Stabilitätspakt, einer Änderung des Finanzausgleichsgesetz es und der Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses eröffnete Abgeordneter Dr. HEINDL (S). Er meinte, der Druck des Finanzministers auf die Länder sei sehr groß gewesen. Die SPÖ werde dem Stabilitätspakt zwar zustimmen, dies impliziere aber nicht die Befürwortung der Politik rund um den Stabilitätspakt. Auch die OECD habe die Finanz- und Wirtschaftspolitik kritisiert. Ihn bedrücke die Tendenz, die die Politik nehme. Faktum sei, das Wirtschaftswachstum falle unter den EU-Durchschnitt, die Inflationsrate steige über den EU-Durchschnitt und auch die Arbeitslosenrate sei im Steigen begriffen. Niemand habe uns gezwungen, eine Nulldefizitpolitik mit der Eile durchzuführen, so Heindl und kritisierte, dass die Steuerbelastung so hoch wie nie zuvor sei.

Abgeordneter AUER (V) würdigte die Ausschussführung seines Vorredners und meinte, dass die Kritik, wie er sie vorgetragen habe, sehr ernst zu nehmen sei. Dennoch müsse man sagen, dass Heindl aus seiner Sicht in vielen Dingen nicht recht habe, auch wenn dies vom ehemaligen Generalsekretär der Industriellenvereinigung Krejci komme. Auer meinte auch, dass man in vielen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und beim Naturschutz überzogen und unnötige Hemmnisse eingebaut habe. Auer gab zu, dass er mit dem Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen nicht glücklich sei, da sie eine Zumutung für die finanzschwachen Gemeinden darstellten. So könnten 107 Gemeinden ihren ordentlichen Haushalt nicht begleichen. Hier müssten auch die Verhandler dafür gerade stehen. Letztlich werde er aber dem Stabilitätspakt die Zustimmung geben.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) drückte die Skepsis seiner Fraktion hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen um den Staatsschuldenausschuss und die Veränderungen rund um die entsprechende Kommission aus. Die diesbezügliche Ausschussfeststellung sei vor diesem Hintergrund "eigenartig", was von der Mehrheit zu verantworten sei. Die Sache selbst werde zu eng gehalten, weshalb seine Fraktion nicht zustimmen könne.

Abgeordneter BÖHACKER (F) gratulierte den Regierungsmitgliedern und den anderen Beteiligten dazu, dass dieser Stabilitätspakt zustande gebracht werden konnte. Hier sei ein wichtiger Schritt gesetzt worden, der auch eine tragende Säule der neuen Budgetpolitik sei, welche neue Chancen - auch für die Jugend - eröffne und den älteren Mitgliedern den verdienten Lebensabend sichere. Das Ergebnis sei positiv - "eine absolut runde Sache" - und daher zu begrüßen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Pakt an, konstatierte aber unterschiedliche Einschätzung innerhalb der Regierung, wobei er öffentliche Aufträge monierte, um entsprechende Erfolge auch in der Praxis erzielen zu können, gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Rezession, die sich auch beschäftigungspolitisch auswirken.

Abgeordnete SCHOETTEL-DELACHER (F) begründete den vorliegenden Beschluss mit den gegebenen politischen Rahmenbedingungen, der die Bundesregierung und die anderen verantwortlichen Stellen dazu brachte, entsprechend zu reagieren. Das Ergebnis sei positiv und könne begrüßt werden. Positiv zu bewerten seien auch die Erfolge in der Budgetpolitik, unterstrich die Rednerin.

Abgeordneter EDER (S) plädierte dafür, die Problematik gemeinsam zu lösen, wobei der Beschäftigung verstärktes Augenmerk gewidmet werden müsste. Sodann beleuchtete der Redner das in Rede stehende Vertragswerk anhand von Detailfragen. Man stimme dem Pakt zu, doch spreche man sich dagegen aus, die lokale Infrastruktur zu gefährden.

Staatssekretär Dr. FINZ lehnte die Einschätzung, man befinde sich in Österreich in einer Rezession, ab. Man verzeichne im Gegenteil auch weiterhin ein Wirtschaftswachstum, wie es generell laut einschlägigen Studien Anlass zu Optimismus gebe, was der erfolgreichen Politik dieser Regierung geschuldet sei.

Abgeordneter MÜLLER (F) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Stabilitätspakt und sprach sich für dessen Annahme aus.

Die drei Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen.

Unter einem wurden sodann verhandelt: das Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich, das Abgabenänderungsgesetz 2001, die Änderung des Bundesgesetzes über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie Verkehrsteuern sowie die Änderung des Pensionskassengesetz es und des BG über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz es, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes, des Kraftfahrgesetzes und des BG über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) zeigte sich erfreut über die Entwicklung, die sein Heimatbundesland seit 1921 genommen habe. Man habe ein blühendes Land geschaffen und gedenke dabei auch jener, die diesen Aufbau ermöglicht haben. Für die Sonderförderung sei man dankbar. Es sei dies gut eingesetztes Geld, von dem ganz Österreich profitieren werde.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) sprach zum Abgabenänderungsgesetz 2001, das sie begrüßte und für dessen Annahme sie plädierte, zumal dies das erste seiner Art sei, das keine Steuererhöhungen bedinge und überdies Verwaltungsvereinfachungen evoziere.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Burgenland-Sonderförderung, sprach sich aber gegen die geplanten Änderungen bei der Haftpflicht aus, da er hier einen Nachteil für die Konsumenten befürchte.

Abgeordneter BÖHACKER (F) votierte ebenfalls für die Annahme des Abgabenänderungsgesetzes, mit dem er sich sehr zufrieden zeigte.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) kritisierte die im Paragraph 14 geplanten Änderungen im Bereich der Haftpflicht und brachte einen Abänderungsantrag ein, wonach die Rechte der Konsumenten in diesem Bereich stärker berücksichtigt und bedarfsorientierte Prämienerhöhungen mit ebensolchen Prämiensenkungen verknüpft werden müssten.

Abgeordneter FINK (V) schloss sich der positiven Sichtweise der Regierungsparteien hinsichtlich des Abgabenänderungsgesetzes an, dabei vor allem auf die Abschaffung der Stempelmarken hinweisend.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) unterstützte den Vorstoß seiner Fraktionskollegin hinsichtlich der Prämienregelung bei der Haftpflicht.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) hielt hingegen den Antrag der SPÖ für entbehrlich, weil die vorgesehene gesetzliche Regelung lediglich die Grundlage für ein allgemeines Vorgehen schaffe, um den Versicherungen einen gewissen Spielraum zu ermöglichen.

Abgeordnete LENTSCH (V) bedankte sich beim Bundeskanzler, beim Finanzminister und den Vertretern der Republik für die Sonderförderung für das Burgenland, welches dem Bundesland sein Jubiläum versüße.

Abgeordneter SODIAN (F) sprach zur Umsetzung einer EU-Richtlinie hinsichtlich des Versicherungswesens, welche eine Vielzahl von Änderungen in den entsprechenden Gesetzen notwendig mache. Sodian erläuterte die konkreten Änderungen und sprach sich für die Annahme dieser Maßnahmen aus.

Die Vorlagen wurden teils - so im Fall der Jubiläumsgabe für das Burgenland, im Fall des Abgabenänderungsgesetzes und hinsichtlich der Bundespensionskasse - einstimmig, teils mehrheitlich angenommen; der S-Abänderungsantrag verfiel der Ablehnung.

Abgeordneter Dr. ANTONI (S) begrüßte im Rahmen der Debatte über den V-F- Entschließungsantrag betreffend Einführung eines Prognoseverfahrens für den Übertritt von der Volksschule in die Sekundarstufe zunächst die steigenden Zahlen bei den Absolventen der Matura, die zunehmend in der EU zur Minimalvoraussetzung gesehen werde. Umso unverständlicher sei die Einführung eines Prognoseverfahrens, welches realiter darauf abziele, den Zugang zu höherer Bildung einzuschränken. Dies werde der Selektion Tür und Tor öffnen und sei daher abzulehnen. Wenn der Ministerin ein Mehr an Bildung tatsächlich ein Anliegen sei, dann müsse sie selbst ein solches Prognoseverfahren ablehnen. Dies umso mehr, als derzeit noch nicht einmal das genaue Procedere eines solchen Verfahrens bekannt sei.

Abgeordneter AMON (V) sprach hingegen davon, dass ein solches Prognoseverfahren keineswegs Selektion beabsichtige, sondern eine gewisse Leistungsorientierung im Bildungssystem sicherstelle. Gerade in städtischen Ballungszentren werde die Hauptschule immer mehr zu einer Sackgasse, sodass es notwendig sei, darüber zu reden, dass reines Prestigedenken falsch ist. Ein solches Verfahren müsse daher auch deshalb entwickelt werden, um den Eltern ein Hilfsmittel in die Hand zu geben, die Zukunft ihrer Kinder bestmöglich zu planen.

Abgeordneter BROSZ (G) nannte den Antrag der Regierungsparteien unklar und bemängelte das Fehlen selbst der Grundzüge des geplanten Inhalts, weshalb seine Fraktion hier keine Zustimmung geben könne, zumal dieser Antrag auch im Widerspruch zu Aussagen stehe, wonach man die Akademikerquote erhöhen wolle.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) trat für eine Aufwertung der Hauptschule im urbanen Bereich in Kombination mit einem Prognoseverfahren und einem Beobachtungszeitraum in der ersten Sekundarstufe ein, was ein guter Ansatz wäre, um die Qualität der Bildung im Allgemeinen zu heben.

Bundesministerin GEHRER verteidigte das Prognoseverfahren als zielführendes Mittel zum Erhalt des hohen Standards des österreichischen Bildungswesens. Sie ging auf die entsprechenden Details ein und sprach sich für eine Optimierung der Übergänge an den Nahtstellen aus. Die Eltern sollten beraten werden und eine Hilfestellung bekommen, um die beste Entscheidung für ihre Kinder treffen zu können. Das Wohl der Kinder solle dabei im Mittelpunkt stellen. Konkrete Umsetzungsvarianten dieses Prognoseverfahren würden derzeit in einer Arbeitsgruppe diskutiert, betonte das Regierungsmitglied. Im Übrigen sei eine hundertprozentige Durchlässigkeit gewährleistet. Die Kinder sollten die Freude am Lernen wiedererhalten, Frustrationen sollten ihnen dabei erspart bleiben.

Abgeordnete SCHASCHING (S) konnte dem geplanten Prognoseverfahren wenig abgewinnen, da die Volksschullehrer bestens geeignet seien, die Leistungsfähigkeit der Schüler einzuschätzen. Wie solle ein völlig Fremder, der von außen kommt, beurteilen, ob ein junger Mensch für die höhere Bildung geeignet sei oder nicht, fragte sich die Rednerin. Sie habe den Eindruck, dass mit dieser Maßnahme die Schülerströme umgeleitet werden sollen, und zwar von der AHS in die Hauptschule.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) verteidigte die Einführung eines Prognoseverfahrens, weil damit die Grundlage geschaffen werde, um geeignetere und kindgemäßere Entscheidungen zu treffen. Denn sie frage sich, warum es gerade in Wien viel mehr studierfähige Schüler geben soll als in den Bundesländern.

Abgeordneter FAUL (S) sprach von einem unsinnigen Prognoseverfahren, das dazu führe, dass sich nur mehr Schüler aus gutem Hause eine bessere Bildung leisten können. Zudem würden dadurch die Volksschullehrer desavouiert, die sich gewissenhaft Gedanken über die Einstufung der Schüler machen.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) warf den Sozialdemokraten vor, das alte Ziel der Einheitsschule wieder ausgegraben zu haben. Er hielt die Kritik der SPÖ für ungebührlich, da durch dieses Verfahren die Kinder nicht abgeschoben werden, sondern nur mehr Klarheit zum Wohle der Eltern, Lehrer und Kinder erreicht werden soll.

Abgeordneter Dr. RADA (S) bemängelte die Einführung des Prognoseverfahrens, von dem man nicht einmal weiß, wie es ausschauen soll. Es sei eindeutig und klar definiert, wer Prognosen in unserem Schulsystem abgibt, und das sind die Lehrer, betonte Rada.

Bildungspolitik sei Zukunftspolitik meinte Abgeordneter PRINZ (V), und die Auswahl des geeigneten Schultyps sei von großer Bedeutung für die Jugendlichen. Mit dem Prognoseverfahren sollen die Eltern und Schüler ein geeignetes Instrument in die Hand bekommen, um die richtige Entscheidung für die weitere Schullaufbahn treffen zu können.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) gab zu bedenken, dass es selbst bei 14-jährigen noch schwer sei, die richtige Entscheidung bezüglich des Schultyps zu treffen. Auch das Prognoseverfahren sei kein geeignetes Instrument, denn je früher eine schulische Auslese stattfinde, desto stärker sei die soziale Verzerrung, meinte die Rednerin.

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) wies zunächst darauf hin, dass das Bildungsvolksbegehren trotz massiven Einsatzes von der linken Seite ein großer Flop gewesen sei. Sodann kam sie auf das Prognoseverfahren zu sprechen, das ihrer Ansicht nach eine flächendeckende Beratung, eine gute Bildungsinformation, sowie eine verbesserte Umsetzung der Bildungsorientierung bringt.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) hielt es für unglaubwürdig, dass es den Regierungsfraktionen bei dem Prognoseverfahren nur um das Wohl des Kindes gehe. In Zukunft habe kein einziges behindertes Kind mehr die Chance in eine AHS-Unterstufe zu gehen, befürchtete die Rednerin.

Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung mehrheitlich angenommen.

Hierauf wurden drei Vorlagen des Unterrichtsausschusses behandelt: das Bildungsdokumentationsgesetz, die Änderung des BG über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich der Bundesministerien für Unterricht und Kunst bzw. Land- und Forstwirtschaft und eine Novelle zum BG über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens.

Die Sozialdemokraten sind der Auffassung, dass die vorliegende Initiative der Regierung sinnvoll ist, da derzeit keine fundierte Datenlage im Bildungswesen vorhanden ist, räumte Abgeordneter Dr. ANTONI (S) ein. Das heute zu beschließende Bildungsdokumentationsgesetz schieße aber über das Ziel hinaus, da zu viele personenorientierte Daten erhoben werden. Darüber hinaus werde den Bestimmungen des Datenschutzes zu wenig Augenmerk geschenkt.

Das Bildungsdokumentationsgesetz wird uns in Zukunft die Möglichkeit geben, über genauere Daten hinsichtlich der Bildungsverläufe zu verfügen, erläuterte Abgeordneter AMON (V). Man solle nicht gleich in Panikmache verfallen, meinte er in Richtung der Opposition und verwies auf die zahlreichen Bestimmungen, die Datenmissbrauch unter Strafe stellen. Ein großer Vorteil sei, dass man nun internationale Kennzahlen erhalte und die Volkszählung ersetzt wird.

Abgeordneter BROSZ (G) zog nicht in Zweifel, dass eine bessere Datenerfassung im Bildungsbereich notwendig ist. Er bezweifle jedoch, dass mit dem Bildungsdokumentationsgesetz, das eine rein quantitative Datenerfassung darstellt, eine Verbesserung der Situation erreicht werden könne. Im besonderen kritisierte er, dass keine Daten hinsichtlich der Weiterbildung erfasst werden.

Abgeordneter SEVIGNANI (F) stand dem vorliegenden Gesetz positiv gegenüber, weil damit die Schul- und Hochschulstatistik auf den neuesten Stand gebracht wird.

Das Bildungsdokumentationsgesetz sei erforderlich für eine fundierte Bildungsstatistik sowie um Bildungsplanungen und -verläufe feststellen zu können, meinte Bundesministerin GEHRER. Das Gesetz stelle zudem eine enorme Verwaltungsvereinfachung dar, betonte sie weiter. Sie verstehe nicht ganz die Kritik der Oppositionsparteien, da alle Daten verschlüsselt und keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden.

G-Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD meldete Bedenken seitens seiner Fraktion hinsichtlich des Bildungsdokumentationsgesetzes an. Dies heiße jedoch nicht, dass bestimmte Bildungsdaten nicht erhoben werden sollen. Aufgrund der bisherigen Datenlage könne man z.B. feststellen, dass 40 % der Studierenden aus Familien kommen, die dem unteren Einkommensdrittel zuzurechnen sind, und dass der Anteil der Facharbeiterkinder gestiegen ist.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) erachtete es für sehr wichtig, dass ausreichendes Datenmaterial im Bildungsbereich zur Verfügung steht. Denn wie könne z.B. beurteilt werden, ob bestimmte Maßnahmen sozial gerecht sind, wenn keine geeigneten Bildungsdaten vorliegen?, fragte sie. Zudem sei die Sicherheit der Daten gewährleistet, führte Brinek weiter aus, da die Anonymisierungsmethode vom Datenschutzrat anerkannt wurde.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) kritisierte mit Nachdruck, dass durch dieses Gesetz die Weitergabe sensibler Daten ohne die Zustimmung der Betroffenen ermöglicht werde. Denn wenn man die Sozialversicherungsnummer wisse, dann könne man alles über die jeweilige Person erfahren, bemängelte er.

Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) verteidigte die geplante Maßnahme als unerlässlich für die Beantwortung von Anfragen und eine zielführende Bildungsplanung.

Abgeordneter BROSZ (G) brachte einen Abänderungsantrag hinsichtlich der Euro-Umstellung bei den Prüfungstaxen ein, wo auf Cent genau gerundet werden solle. Hinsichtlich des Datenschutzes beim Bildungsdokumentationsgesetz kündigte Brosz an, seine Fraktion werde sich diese Materie noch einmal aus verfassungsrechtlicher Sicht ansehen.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) verwies ebenfalls auf die zahlreichen Anfragen, die es im Bildungsbereich an die Bundesministerin gebe. Um diese entsprechend beantworten zu können, müsse das entsprechende Datenmaterial vorhanden sein. Dem diene die vorliegende Gesetzesinitiative, weshalb sie zu unterstützen sei.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sprach sich dagegen aus, bei dieser Bildungsdokumentation personenbezogene Daten zu verwenden. Für eine Bildungsplanung reichten summarische Daten aus, hinsichtlich des Datenschutzes solle man sensibler umgehen.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) äußerte sich ebenfalls im Sinne ihrer Fraktionskollegen und verwies auf die mit dieser Vorlage verbundenen Vorteile.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) unterstrich die Besorgnis ihrer Fraktion hinsichtlich der Gefahr einer Datenschutzverletzung.

Das Bildungsdokumentationsgesetz wurde mehrheitlich und die beiden anderen Vorlagen einstimmig angenommen. Der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Eine kurze Debatte gab es zum V-F-Antrag betreffend Änderung des Bundesmuseengesetzes und zum BG über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. So warnte Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) davor, Ausgliederungen konzeptlos vorzunehmen. Konzepte, die für die Museen Gültigkeit hätten, könnten nicht einfach auf die Nationalbibliothek übertragen werden. Hier sollte man erst eingehend prüfen, ob eine Vollrechtsfähigkeit für die ÖNB wirklich zielführend ist. Die ÖNB sei das "Gedächtnis Österreichs", der Staat sollte sich nicht gänzlich von ihr zurückziehen, meinte Muttonen, die einen Entschließungsantrag einbrachte, gemäß dem das Ankaufsbudget der ÖNB auf internationales Niveau angehoben werden sollte.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) rechtfertigte die geplante Maßnahme als sinnvoll, entspreche das Tätigkeitsfeld der ÖNB doch sehr wohl jenem der Museen. Die Vorteile eines solchen Schrittes lägen auf der Hand, so Wolfmayr. Der kulturpolitische Auftrag der ÖNB werde auch künftig voll und ganz wahrgenommen, zeigte sich die Rednerin überzeugt, die in diesem Schritt neue Chancen für die ÖNB sieht.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) meinte, man sollte sich zuerst einmal fragen, wo Ausgliederungen sinnvoll seien und wo nicht, und gerade im Kulturbereich sollte man besonders vorsichtig vorgehen. Ihre Fraktion habe schon die Ausgliederung der Museen mit großer Skepsis gesehen, deshalb könne man auch diesem Schritt nicht zustimmen.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) erinnerte an die Geschichte der Ausgliederungen im Kulturbereich und vertrat die Ansicht, jede Ausgliederung beinhalte zwar auch Risken, vielmehr aber Chancen, und die bisherigen Entwicklungen stimmten in dieser Hinsicht mehr als zuversichtlich.

Auch Bundesministerin GEHRER sah in dem Schritt eine sinnvolle Maßnahme, die der ÖNB mehr Möglichkeiten bieten werde. Die Museen seien in dieser Hinsicht einen überaus erfolgreichen Weg gegangen, erinnerte das Regierungsmitglied.

Abgeordnete JÄGER (S) bedauerte, dass der Kulturbericht im Ausschuss enderledigt worden sei, denn dieser hätte Gelegenheit geboten, sich ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Die Sorgen ihrer Fraktion hinsichtlich der Ausgliederung unterstrich die Rednerin, dabei vor allem auf die Frage der finanziellen Aushungerung hinweisend.

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) unterstrich die Ansicht ihrer Fraktionskollegin Wolfmayr und appellierte an die Opposition, die Vollrechtsfähigkeit der ÖNB als Chance zu sehen.

Die Abgeordneten Dr. PAPHAZY, Mag. MAINONI und SEVIGNANI (alle F) votierten ebenfalls für die ihrer Ansicht nach sinnvollen Pläne der Regierung hinsichtlich der Ausgliederung der ÖNB.

Beide Vorlagen wurden verabschiedet. Der Entschließungsantrag der SPÖ verfiel der Ablehnung.

Hinsichtlich der Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des F-Abgeordneten Westenthaler folgte der Nationalrat dem Antrag des Immunitätsausschusses, dieser zuzustimmen, wobei gleichzeitig festgestellt wurde, dass ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht.

In der Folge lehnte der Nationalrat G-Fristsetzungsanträge an den Umweltausschuss ab. (Schluss)