Parlamentskorrespondenz Nr. 894 vom 13.12.2001

VOM TIERARZNEIMITTELKONTROLLGESETZ BIS VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ

Erweiterung der Öffnungszeiten für Apotheken beschlossen

Wien (PK) - In der Folge wurde im Nationalrat das Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG ) beraten.

Abgeordneter SCHIEDER (S) zeigte sich erfreut darüber, dass das Informationssicherheitsgesetz nunmehr in Form eines Abänderungsantrages vorliege und "wir vor einer Regierungsvorlage bewahrt wurden, die nicht einmal im vorvorigen Jahrhundert als Fortschritt hätte gelten können". Schieder anerkannte die Schutzwürdigkeit vertraulicher Unterlagen, "aber es gibt auch Verfassungsgesetze und Rechte der Öffentlichkeit, die nicht eingeschränkt werden dürfen", hielt er fest. Und da in dieser Hinsicht einiges nach wie vor inakzeptabel, unklar und widersprüchlich sei, werde die SPÖ diesem Gesetz nicht zustimmen. "Es wird der Tag kommen, wo nicht jene bestraft werden, die Geheimnisse verletzen, sondern jene, die Geheimnisse vor den Bürgern haben", schloss Abgeordneter Schieder.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) wies den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf zurück, dieses Gesetz diene der Zensur. Es diene lediglich dem Schutz von Informationen, die Österreich von seinen Partnern erhält. Denn jeder demokratische Staat verfüge über Informationen, deren Vertraulichkeit in seinem und im Interesse seiner Partner geschützt werden müssten. Im Unterschied zu Diktaturen unterliege dieser Schutz der parlamentarischen Kontrolle, auch werde das Interpellationsrecht, also das Informationsrecht der Abgeordneten, in keiner Weise eingeschränkt. Die Opposition habe, so Kurzmann, eine Verunsicherungskampagne betrieben. Da sich das Gesetz an Beamte richte, kommen Journalisten als Täter nicht in Frage und können nicht bestraft werden. Das Informationssicherheitsgesetz diene dem Schutz qualifizierter Informationen - es ist ein gutes Gesetz, dem die Koalitionsparteien gerne zustimmen.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) legte dem Plenum einen Abänderungsantrag seiner Fraktion vor, der das Ziel formulierte, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit haben soll. Die Koalition habe die öffentliche Auseinandersetzung mit Grünen, Sozialdemokraten und Journalisten verloren und habe eine "unbeschreibliche" Regierungsvorlage so abändern müssen, dass die Republik mit diesem Gesetz "so recht und schlecht werde leben können". Dafür dankte Abgeordneter Pilz einsichtigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die sich zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Opposition zusammengefunden haben.

Einige "Giftzähnchen" enthalte aber auch der vorliegende Entwurf sagte Pilz und bezeichnete Freiheitsstrafen für die Weitergabe vertraulicher Dokumente als völlig unverhältnismäßig. Entschieden wandte sich Pilz auch gegen Sicherheits- und Vertraulichkeitsüberprüfungen all jener Beamten, die mit Akten zu tun haben, auf denen der Vermerk "EU-vertraulich" stehe.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) widersprach den Ausführungen seines Vorredners. Pilz habe nur bewiesen, dass er das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, nicht gelesen habe. Das Informationssicherheitsgesetz regle die Sicherheit von Informationen, die Österreich von Einheiten wie EU, WEU oder NATO bekomme. Es gehöre zum fairen Umgang zwischen Partnern, sich an gemeinsame Regeln zu halten, dazu gehöre in bestimmten Fällen auch die Vertraulichkeit, dem diene dieses Gesetz, mit dem Österreich zeige, dass es für Europa stehe und ein verlässlicher Partner sein wolle.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER hielt das Informationssicherheitsgesetz keineswegs für antiquiert. Es setze nur - ohnehin verspätet - um, was andere EU-Länder längst zum Schutz qualifizierter ausländischer und eigener Dokumente eingeführt habe. Dass sich die vorgesehenen Strafbestimmungen gegen Journalisten richten würden - ein Vorwurf, mit dem die Opposition zu punkten versuchte -, sei nicht richtig. Auch die Informationsrechte der Bundesländer werden durch dieses - einfache - Bundesgesetz nicht berührt. Die Strafbestimmungen seien notwendig, um den Schutz qualifizierter Dokumente sicherzustellen, anderenfalls wäre das Gesetz eine Lex imperfecta. Sicherheitsüberprüfungen seien bereits seit dem Jahr 1999 gesetzlich vorgesehen. Im Verteidigungsressort bestünden darüber hinaus Verlässlichkeitsüberprüfungen. Die rasche Durchführung werde durch Fragebögen, wie sie die diesbezügliche Verordnung vorsehe, sichergestellt, teilte die Ministerin mit. - Dieser Aussage widersprach Abgeordneter Dr. PILZ (G) in einer tatsächlichen Berichtigung: Da die Überprüfung der Angaben gemäß Sicherheitserklärung ausdrücklich vorgesehen sei, beginne die Überprüfung genau zu dem Zeitpunkt, von dem die Ministerin glaube, die Überprüfung sei abgeschlossen.

Auch Abgeordneter Mag. POSCH (S) sah die Veränderungen, die die Abgeordneten am Regierungsentwurf im Zuge der Ausschussarbeit vorgenommen haben, positiv. Die Adressaten dieses Gesetzes hatten gut verstanden, worum es der Regierung mit ihrem ursprünglichen Entwurf gegangen sei, und hätten zu Recht vor staatlicher Zensur und der Absicht der Regierung gewarnt, sich besser als bisher vor medialer Kontrolle zu schützen. Dabei würden Grundrechte berührt, sagte Posch und stellte das Gesetz in den Zusammenhang mit Vorschlägen für Fingerprints oder die Beschränkung des Asylrechts auf Europäer. Daher unterstützte Posch den Vorschlag der Grünen, dem Zugang zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen. Posch ging es um demokratische Grundrechte und überdies wies er auf Widersprüche und Probleme bei der Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes hin. "Wer weiß, welchen Einblicken in ihr Privatleben die betroffenen Beamten ausgesetzt sein werden", gab der Abgeordnete zu bedenken.

Abgeordneter JUNG (F) zeigte wenig Verständnis für Journalisten, die sich über Gesetze hinwegsetzen, und erinnerte an die Briefbombenzeit, in der eine Gruppe von Journalisten Menschen in die Öffentlichkeit gezerrt haben, die mit den Briefbomben absolut nichts zu tun hatten. "Wer hat sich um Schadenersatz für diese Menschen gekümmert?", fragte Jung und warf Peter Pilz vor, einen Zynismus zu pflegen, der sich immer mehr abnütze und immer unwirksamer werde. - "Die Schakale heulen, die Karawane zieht weiter, ein notwendiges Gesetz wird beschlossen", lauteten die Schlussworte des Abgeordneten Jung.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) erinnerte daran, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf für ein Informationssicherheitsgesetz weit über das Ziel einer Umsetzung von EU-Bestimmungen hinausging. Peter Pilz und sozialdemokratische Abgeordnete haben diesem Entwurf die ärgsten Giftzähne gezogen. Das heiße aber nicht, dass die Opposition mit dem nun vorliegenden Entwurf zufrieden sei. Lunacek unterstrich das Anliegen ihrer Fraktion, das Recht der Öffentlichkeit auf Information festzulegen, das in einem bestimmten Mindestmaß nicht eingeschränkt werden dürfe. Lunacek verlangt auch die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und machte auf entsprechende Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofes aufmerksam.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) wandte sich gegen die "Untergriffe" des Abgeordneten Pilz und meinte, das vorliegende Gesetz verdiene die Unterstützung aller Abgeordneten. Wie so oft sage die Opposition aber auch heute nein. Obwohl das Informationssicherheitsgesetz klar festlege, wer bestraft werde, nämlich der, der vertrauliche Informationen weitergebe, und nicht jener, der Informationen empfange, behaupte die Opposition immer noch, Journalisten würden mit Strafen bedroht.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) dankte der "Allianz der Vernunft", die ein Gesetz verhindern konnte, in dem die Koalition ihre repressive Grundstimmung uneingeschränkt hätte zum Ausdruck bringen können. Weniger erfreulich sei der beängstigende Gesamtkontext, in dem dieses Gesetz stehe. Es sei nicht der Geist der Grundrechte und der Bürgergesellschaft, von der Khol spreche. Dazu komme der Dilettantismus der Regierung, sagte Jarolim und erinnerte an die Gefährdung von Österreichern im Ausland durch die Informationsweitergabe der Außenministerin. Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form sei nicht konsistent, kritisierte der Abgeordnete weiter und fragte die Koalitionsparteien, was sie daran gehindert habe, die Journalisten in Form einer Ausschussfeststellung ausdrücklich von der Geltung dieses Informationssicherheitsgesetzes auszunehmen. - Die Regierung setze ihren repressiven Kurs fort, die SPÖ stimme selbstverständlich nicht zu, schloss Abgeordneter Jarolim.

Abgeordneter HORNEK (V) unterstrich nochmals die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes, dessen Inhalt er erläuterte und dessen Annahme er empfahl.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen verfiel der Ablehnung.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Patientencharta an und begründete diese Haltung. Sie sei sinnvoll und bedeute eine Verbesserung, wenngleich seine Fraktion für eine bundesweite Regelung der Patientenrechte eintrete.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) meinte, das große Ziel sei es, Patientenrechte in den Vordergrund zu stellen und abzusichern. Wenngleich eine bundesweite Regelung durchaus wünschenswert sei, so sei auch die hier vorliegende Lösung zu begrüßen. Dabei verwies der Redner auf die Vorreiterrolle, die der Kärntner Landeshauptmann in dieser Frage eingenommen habe.

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) schloss an ihren Vorredner an und erinnerte daran, dass die dem zugrunde liegende Absicht bereits im Arbeitsübereinkommen der neuen Regierung festgeschrieben worden sei. Die Rednerin würdigte die Patientencharta und ging dabei besonders auf die Situation in Niederösterreich ein, das dortige Pflegepersonal positiv erwähnend.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) begrüßte die vorliegende Patientencharta ebenfalls, bezeichnete sie aber als "Notlösung". Viel sinnstiftender wäre eine bundeseinheitliche Regelung, meinte der Redner, der auch bei den Details noch einige Mängel ortete.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) unterstrich die Zustimmung ihrer Fraktion, mahnte aber ebenfalls ein, dass diesem ersten Schritt noch viele weitere folgen müssten, wie etwa die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) zog eine positive Bilanz über die bisherige Entwicklung auf dem Gebiet der Patientenrechte. Wenn auch weitere Verbesserungen wünschenswert seien, so habe man doch prinzipiell eine gute Vereinbarung vorgelegt, die zu unterstützen sei.

Staatssekretär Dr. WANECK erläuterte den Inhalt der Vorlage und zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Diese Patientencharta sei ein positiver Anfang, weitere Schritte würden folgen, so Waneck.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Unter einem gelangten zur Verhandlung: Änderung des Arzneimittelgesetz es, des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes, des Medizinproduktegesetzes und des Arzneibuch, des Tierarzneimittelkontrollgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz sowie über die Anträge 506/A (E), 507/A (E) und 508/A (E).

Abgeordneter Mag. MAIER (S) befasste sich mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes und mit der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes. Im ersten Bereich brauche es einheitliche Lösungen. Besonders wies der Redner auf die Gefahren von Anabolika hin. Generell brauche es ein eigenes Antidopinggesetz, meinte Maier. Kritik übte der Redner auch am Tierarzneimittelgesetz, welches seiner Fraktion ungenügend erscheine.

Abgeordneter ZELLOT (F) bezeichnete das in Rede stehende Tierarzneimittelgesetz hingegen als ein gutes und wirksames, welches der Minister hier auf die Schiene gebracht habe. Dieses werde sich positiv auswirken und diene dem Schutz der Volksgesundheit. Gleichzeitig zeigte sich der Redner davon überzeugt, dass die Bauern auch in Hinkunft erstklassige Lebensmittel produzieren würden.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte hingegen, der vorliegende Entwurf diene der Volksgesundheit nicht und stelle kein taugliches Mittel zur Lösung der damit verbundenen Probleme dar. Konkret setzte sich die Rednerin sodann mit den jüngst in der Landwirtschaft aufgetretenen Schwierigkeiten auseinander und trat für seriöse gesetzliche Rahmenbedingungen und entsprechende Kontrollmöglichkeiten ein.

Abgeordneter DONABAUER (V) zeigte sich davon überzeugt, dass die von der Regierung geplante Agentur für Ernährungssicherheit positive Effekte erzielen werde. Es gehe um einen konstruktiven Dialog zwischen Erzeugern und Verbrauchern, und dem diene auch dieses gute Gesetz, dessen wesentliche Punkte er sodann erläuterte, wobei er jenen dankte, die an dessen Zustandekommen mitgewirkt haben.

Abgeordnete HUBER (S) schätzte das Tierarzneimittelkontrollgesetz als hinsichtlich eines möglichen Medikamentenmissbrauchs zu wenig weitgehend ein und meinte, auch Tierärzte und Tierschutzorganisationen hätten in diesem Zusammenhang Bedenken, wie auch den Bauern damit kein guter Dienst erwiesen würde. Medikamente in den Händen von Laien seien jedenfalls problematisch, sodass ihre Fraktion nicht zustimmen könne.

Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) sprach zum Thema Arzneimittel für Kinder und Jugendliche und ging dabei auf den Fragenkomplex Erwachsenenmedikamente für Kinder ein, hier die Schaffung von Kindermedikamenten durchaus für anstrebenswert haltend. Doch sei die Materie eine komplexe, die auch entsprechendes Agieren auf europäischer Ebene erfordere. Weiters brachte die Rednerin einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Änderungen zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ein.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) meinte, das Tierarzneimittelkontrollgesetz sei nicht zukunftsweisend und wohl auch nicht klug, weshalb er es - auch zum Schutz der Landwirte - ablehne. Sodann plädierte der Redner für entsprechende Medikamente für Kinder, zumal 80 % der erhältlichen Präparate für Kinder nicht geeignet seien. Den Anträgen des Abgeordneten Lackner sollte man daher zustimmen.

Abgeordneter PRINZ (V) meinte, dieses Gesetz bringe ein Mehr an Kontrolle und Sicherheit, garantiere eine bessere Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Landwirten und sei im Übrigen auch EU-konform, weshalb er es begrüße. In Österreich könnte sich die Bevölkerung darauf verlassen, von den Bauern gesunde Produkte auf den Tisch zu bekommen, meinte Prinz.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) bemängelte einzelne Formulierungen bei den Strafbestimmungen und schloss sich der Kritik ihres Fraktionskollegen Maier an.

Abgeordnete ACHATZ (F) meinte, das Tierarzneimittelgesetz beinhalte wesentliche Verbesserung.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) kritisierte, dass die nun vorliegende Fassung zu wenig weitreichend sei, und rekapitulierte die Ursachen, die auf diesem Gebiet eine Lösung erforderlich machten. Konkret stellte Pirklhuber den Antrag, der Bundesminister möge einen Bericht über den ersten österreichischen BSE-Fall vorlegen und entsprechende Forschungen forcieren sowie die diesbezüglichen Untersuchungen ausweiten und konkrete Überwachungen initiieren.

Nationalratspräsident Dr. FISCHER erteilte Abgeordnetem Paul Kiss (V) für seine Aussage in Richtung der Grünen "ihr seid miese Charaktere, wirklich miese Charaktere" nachträglich einen Ordnungsruf.

Gesundheitsminister Mag. HAUPT ging in seiner Wortmeldung auf einzelne Stellungnahmen ein und wies darauf hin, dass es Impfstoffe für Tiere gebe, die nicht im Seuchenprogramm enthalten seien und ausschließlich prophylaktischen Zwecken dienten. Solche Impfungen würden im Interesse der Konsumenten liegen, betonte er. Was die Forderung nach Mindeststrafen betrifft, erklärte der Minister, solche würden der österreichischen Rechtsphilosophie widersprechen. Es sei Angelegenheit des jeweiligen Richters, eine angemessene Strafe bis zur Höchstgrenze festzusetzen. Insgesamt wertete der Gesundheitsminister das Tierarzneimittelkontrollgesetz als Verbesserung für die Konsumenten.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) begrüßte die im Apothekengesetz vorgesehene Erweiterung der Öffnungszeiten für Apotheken, da sie darin eine zusätzliche Serviceleistung für die Bevölkerung sieht. Erfreut zeigte sie sich auch über die Berücksichtigung des Themenbereichs Kinderarzneimittel.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) räumte ein, dass es einen positiven Punkt im Tierarzneimittelkontrollgesetz gebe, nämlich dass der Besitz von illegalen Medikamenten in Österreich verboten und unter Strafe gestellt werde. Dies hätte gleich nach dem Schweinemastskandal beschlossen werden müssen, unterstrich sie. Beklagt wurde von der Abgeordneten hingegen, dass im Bereich der legalen Arzneimittel "die Tür für einen Missbrauch sehr weit aufgemacht wird" und der Bauer zum Tierarzt "befördert" werde.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) machte geltend, dass nunmehr klare Bestimmungen für Tierarzneimittel geschaffen würden. Zudem verschärfe man die Strafbestimmungen und fördere den Tiergesundheitsdienst. Verteidigt wurde von Scheuch die künftig mögliche "Laienimpfung". Bauern seien im Umgang mit Tieren keine Laien, bekräftigte er, vielmehr hätten gerade sie mit Tieren die größten Erfahrungen.

Abgeordneter LACKNER (S) nahm zu den drei vorliegenden Entschließungsanträgen der SPÖ Stellung und wies darauf hin, dass er durchaus positive Signale in Bezug auf die Sinnhaftigkeit der darin enthaltenen Forderungen - u.a. Verbesserungen bei der Zulassung von Arzneimittelspezialitäten für Kinder und Jugendliche - erhalten habe. Seiner Ansicht nach ist dem Thema Kinderarzneimittel bisher zu wenig Beachtung in der Gesundheitspolitik geschenkt worden.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) wertete es als besonders positiv, dass durch das Tierarzneimittelkontrollgesetz dem "Doping" von Tieren Einhalt geboten werde. Als weitere Verbesserungen der vorliegenden Gesetzentwürfe nannte er kundenorientierte Öffnungszeiten von Apotheken, eine verbesserte Zugänglichkeit von qualitativen Arzneimitteln für Kinder und deutliche Verbesserungen für Tierärzte.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) machte darauf aufmerksam, dass 20 % der in der Kinderheilkunde eingesetzten Arzneimittel nicht dafür zugelassen seien. Seiner Ansicht nach kann man aber von Erfahrungen mit der Anwendung von Arzneimitteln bei Erwachsenen nicht ohne weiteres eine Kinder-Dosis ableiten. In diesem Sinn bedauerte er, dass die von der SPÖ zu diesem Thema eingebrachten Entschließungsanträge keine Mehrheit im Gesundheitsausschuss erhielten und die Koalitionsparteien stattdessen eine, wie Kaipel sagte, "unverbindliche, zahnlose und nichtssagende" Entschließung fassten.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) sprach in Zusammenhang mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz von einem "eiskalten ökonomischen Deal". Im Gegenzug zu höheren Kontrollkosten habe "die Lobby der Großlandwirte" durchgesetzt, dass sie bestimmte Arzneimittel ohne Tierärzte verabreichen dürften.

Gesundheitsminister Mag. HAUPT hielt dazu fest, auch in Zukunft würden Diagnose und Therapie in der Hand eines Fachmannes liegen, der auch die Verantwortung zu übernehmen habe. Die Vorwürfe der Grünen gehen seiner Auffassung nach daher ins Leere.

Das Bundesgesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes, des Medizinproduktgesetzes und das Arzneibuchgesetzes wurde vom Nationalrat in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit verabschiedet. In zweiter Lesung hatten auch SPÖ und Grünen manchen Bestimmungen des Gesetzentwurfes zugestimmt. Der SPÖ-Entschließungsantrag betreffend Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes fand keine Mehrheit.

Auch der Gesetzentwurf zur Erlassung eines Tierarzneimittelkontrollgesetzes und eines Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2002 sowie zur Änderung des Tierärztegesetzes wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Zuvor hatten die Abgeordneten mehrheitlich den Antrag der Grünen abgelehnt, den Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss zurückzuverweisen. Ebenfalls in der Minderheit blieb der G-Entschließungsantrag betreffend BSE-Vorsorgemaßnahmen in Österreich.

Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden die (negativen) Berichte des Gesundheitsausschusses über die SPÖ-Anträge 506/A(E), 507/A(E) und 508/A(E). Mit Stimmenmehrheit wurde hingegen die dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 508/A(E) beigedruckte Entschließung angenommen.

Der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz es stimmte der Nationalrat einhellig zu.

Die Abgeordneten folgten einstimmig der Ansicht des Immunitätsausschusses, wonach eine Strafverfolgung von Abgeordneter Ridi Steibl (V) unzulässig ist, da es sich bei der inkriminierten Äußerung um eine im Beruf gemachte Äußerung handelt, die der beruflichen Immunität unterliegt, und gaben daher dem Ersuchen des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien nach behördlicher Verfolgung der Abgeordneten wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach Paragraph 111 StGB (üble Nachrede) nicht statt.

Mit 68 zu 64 Stimmen lehnte der Nationalrat den Antrag des Immunitätsausschusses ab, einer behördlichen Verfolgung von Abgeordneter Johanna Mikl-Leitner (V) zuzustimmen. Das Landesgericht St. Pölten hatte ersucht, die Immunität der Abgeordneten wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 111 StGB (üble Nachrede) aufzuheben.

ANTRAG AUF EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES

Ein Antrag der SPÖ auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Weitergabe von Polizeidaten und damit zusammenhängende Vorgänge blieb in der Minderheit.

Eine weitere (90.) Sitzung des Nationalrates diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen.

Am Ende der letzten Nationalratssitzung dieses Jahres wünschte Nationalratspräsident Dr. FISCHER der Bevölkerung und den Abgeordneten alles Gute für die bevorstehenden Feiertage und ein friedliches neues Jahr. (Schluss)