Parlamentskorrespondenz Nr. 909 vom 19.12.2001

ÖIAG-THEMEN IM RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS

Alfred Heinzl: Spare in der ÖIAG wie im eigenen Unternehmen

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung wandte sich der Rechnungshofausschuss der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft zu. Das geltende ÖIAG-Gesetz verpflichtet diese Gesellschaft zur mehrheitlichen Veräußerung ihrer Unternehmensbeteiligungen (Privatisierungen) und zur Verwaltung der verbleibenden Anteilsrechte. Seit 1997 ist die ÖIAG auch als Unternehmensberater tätig und darf seit der ÖIAG-Gesetz-Novelle 2000 auch Anteile an Unternehmungen erwerben.

Die Erkenntnisse, die der Rechnungshof aufgrund seiner im Oktober und November 1999 durchgeführten Gebarungsüberprüfung im Nachtrag zu seinem Tätigkeitsbericht 1999 (Zu III-73) aussprach, lauteten: Die ÖIAG sollte ein umfassendes Unternehmenskonzept für alle ihre Tätigkeitsbereiche ausarbeiten, bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen die EU-Wettbewerbsregeln einhalten und die Aufwendungen für Privatisierungen detailliert planen sowie kontrollieren. Außerdem plädierte der Rechnungshof für Bewertungen unmittelbar vor Unternehmensverkäufen, für offene Ausschreibungsverfahren bei Privatisierungen und für konkrete Ziele in den Bonifikationsvereinbarungen.

Eingangs der Debatte bedauerte SP-Abgeordneter Gerhard Reheis (S), dass die Ausschussmehrheit die Ladung zahlreicher Auskunftspersonen abgelehnt hatte, von denen zu erwarten gewesen wäre, dass sie "Licht ins Dunkel" gebracht hätten. ÖIAG-Aufsichtsratspräsident Alfred Heinzel bestätigte die Kritik Reheis insofern, als er sich sowohl für operative Fragen als auch für Fragen zum Prüfungszeitraum des vorliegenden Berichts für unzuständig erklärte. VP-Abgeordnete Martina Pecher reagierte mit der Feststellung, es sei ohnedies interessanter, sich mit aktuellen ÖIAG-Fragen zu befassen als Vergangenheitsbetrachtungen anzustellen und nannte als Beispiel die Entwicklung der Privatisierungserlöse.

Die Detailfragen des Abgeordneten Reheis richteten sich auf das fehlende Unternehmenskonzept, die Verwendung von Privatisierungserlösen, die Privatisierungsprämien für ÖIAG-Vorstandsmitglieder und die Staatssicherheitsfragen, insbesondere hinsichtlich der militärischen Bedeutung des Festnetzes, bei der geplanten Privatisierung der Telekom Austria.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) drängte auf die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes, erkundigte sich nach dem Stand des geplanten Telekom Austria-Verkaufs und erbat Auskunft über die VA-Tech-Strategie.

Abgeordnete Martina Pecher (V) nannte als Beispiel für eine interessante aktuelle Entwicklung bei der ÖIAG die Privatisierungserlöse. Hatten diese in den Jahren 1996 bis 1999 lediglich 16,5 Mrd. S betragen, machten sie seit dem Vorjahr 45 Mrd. S. aus. Die Verbindlichkeiten der ÖIAG konnten von 86,6 Mrd. S auf 27,5 Mrd. S gesenkt werden. Im Unterschied zu früheren Zeiten sei die ÖIAG nunmehr in der Lage, die Zinsen für ihre Verbindlichkeiten aus den Dividendenerlösen zu bezahlen.

Abgeordneter Gilbert Trattner (F) machte darauf aufmerksam, dass sich die Telekom Austria im europäischen Vergleich "einzigartig gut" entwickle. Der Weg, der vom Aufsichtsrat der ÖIAG beschritten wurde, sei erfolgreich. Trattners Frage richtete sich nach Konsulentenverträgen für ehemalige Vorstandsmitglieder der ÖIAG.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) befasste sich mit der Reduzierung des ÖIAG-Schuldenstandes und der Strategie für den weiteren Schuldenabbau.

Staatssekretär Alfred Finz erinnerte daran, dass die Bundesregierung im Frühjahr 2000 der ÖIAG hinsichtlich der Telekom Austria einen Privatisierungsauftrag erteilt, dabei aber festgestellt habe, dass österreichische Interessen zu wahren sind. Nach der Mitteilung der Telekom Italia, sich vollständig zurückziehen zu wollen, seien Arbeitsteams zur Klärung aller damit zusammenhängenden Fragen gebildet worden. Diese werden auch die angesprochenen Sicherheitsfragen prüfen.

Die wesentlich bessere Situation, in der sich die ÖIAG nach der Reduzierung ihrer Verbindlichkeiten auf 27,5 Mrd. S (Stand 31.10.2001) befinde, erlaube es, künftige Privatisierungsschritte ohne jeden Zeitdruck zu setzen.

Der Vorsitzende des ÖIAG-Aufsichtsrates Diplombetriebswirt Alfred Heinzel erklärte zu den aktuellen Telekom-Fragen, die diesbezügliche Evaluierung werde im ersten Quartal des kommenden Jahres abgeschlossen sein, dazu gehöre auch die Prüfung der Fragen betreffend die Staatssicherheitsaspekte des Festnetzes.

Das angesprochene Unternehmenskonzept der ÖIAG sei vom Vorstand ausgearbeitet und dem Aufsichtsrat vor drei Wochen präsentiert worden. Heinzel hielt aber fest, dass die ÖIAG nur auf ihre 100-Prozent-Beteiligungen Post und Postbus unmittelbar Einfluss nehmen könne. "Wir sind keine Konzerngesellschaft. Die Verantwortung in den Beteiligungsgesellschaften liegt bei den dortigen Aufsichtsräten." In diesem Zusammenhang ließ der ÖIAG-Aufsichtsratspräsident erkennen, dass für ihn das Ziel der Unternehmenssicherung Vorrang vor "Kernaktionärsdiskussionen" habe.

Bei Ausschreibungen folge die ÖIAG den EU-Wettbewerbsregelen, hielt Heinzel weiter fest und erläuterte die Details der Barwertanalyse, die jeder Vermögensveräußerung in der ÖIAG vorausgehe. Konsulentenverträge für die früheren Vorstandsmitglieder Grünwald und Hollweger seien im Jahr 2000 ausgelaufen. Die Generaldirektoren Streicher und Ditz erhielten keine Konsulentenverträge. Für Privatisierungsprämien sei der ÖIAG-Vorstand zuständig.

Auf Grund eines Aufsichtsratsbeschlusses vom November dieses Jahres werde ein zweites Vorstandsmitglied für die ÖIAG gesucht. Alfred Heinzel rechnet damit, bis Ende des ersten Quartals 2002 einen zweiten Vorstand in der ÖIAG zu haben.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler führte aus, dass sich an den Erfordernissen für einen zukünftigen Verkauf der Telekom Austria seit dem Rechnungshofbericht nichts geändert habe. Der Rechnungshof verlange eine Ausschreibung und eine realitätsnahe Bewertung durch die ÖIAG. Diese Bewertung ließe sich aufgrund eines Unternehmenskonzepts leichter erstellen. Dass ein solches Konzept erarbeitet wurde, begrüßte der Rechnungshofpräsident und ersuchte um die Möglichkeit, Einschau zu nehmen.

In einer zweiten Verhandlungsrunde sprach Abgeordneter Günter Reheis (S) den geplanten Verkauf des Postbusses an die ÖBB an und erkundigte sich nach allfälligen Verkäufen bei der VA-Tech.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wollte wissen, wie viel die "einvernehmlichen Vertragslösungen" in der ÖIAG gekostet haben.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) fragte, ob der Rechnungshof Spezialuntersuchungen zur Telekom Austria beabsichtige.

Aufsichtsratsvorsitzender Alfred Heinzel stellte zur Beendigung der Vertragsverhältnisse mit Rudolf Streicher und Johannes Ditz fest, dass sich der Aufsichtsrat diese Entscheidungen nicht leicht gemacht, sondern sie gut überlegt habe. Die Verhandlungen über die Abfertigung habe er so sparsam geführt, "als wäre es mein eigenes Unternehmen". Die konkreten Beträge könne er aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen, die in den Medien kolportierten Zahlen seien aber nicht richtig, stellte Heinzel fest.

Ein Verkaufsauftrag an die Telekom Austria sei nicht erteilt worden. Derzeit liege keine Entscheidung darüber vor, ob überhaupt verkauft werde. Weitere Verkäufe bei der VA-Tech seien Sache des VA-Tech-Vorstandes.

Zur Sanierung des Postbusses habe der Vorstand ein gut fundiertes Konzept vorgelegt und es seien auch Gespräche mit den ÖBB geführt worden, daher sei der Finanzminister gebeten worden, diese Verhandlungen freizugeben.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler verneinte die Frage nach einer Prüfung der Telekom Austria, weil der Anteil der ÖIAG an diesem Unternehmen unter 50 % liege. Die Auffassung des ÖIAG-Aufsichtsratspräsidenten über den Einfluss der ÖIAG auf ihre Beteiligungsgesellschaften wollte der Rechnungshofpräsident "so nicht im Raum stehen lassen". Die ÖIAG trage nicht nur Verantwortung für Unternehmen, die zu 100 % in ihrem Eigentum stehen, sondern auch für die Verwaltung ihrer Minderheitsbeteiligungen. Die Verantwortung liege daher nicht allein bei den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften.

Aufsichtsratspräsident Alfred Heinzel hielt fest, "wir haben nicht die Verantwortung über die Beteiligung selbst", sie liege bei den Aufsichtsräten. Man traue der ÖIAG oft viel mehr zu, als sie tatsächlich umsetzen könne. (Schluss ÖIAG/Forts. RH-Ausschuss)