Parlamentskorrespondenz Nr. 917 vom 20.12.2001

HAUPTAUSSCHUSS STIMMT NEUER FORM VON PERSONALAUSWEISEN ZU

Teilnahme Österreichs am SFOR-Einsatz verlängert

Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrates befasste sich in seiner heutigen Sitzung nicht nur mit der Niederlassungsverordnung und dem Vier-Parteien-Antrag auf Abhaltung einer Enquete zur Universitätsreform, sondern nahm auch eine Reihe weiterer Materien in Verhandlung. Unter anderem stimmten SPÖ, FPÖ und ÖVP einer von Innenminister Strasser vorgeschlagenen Änderung der Verordnung betreffend Form und Inhalt der Reisepässe und Passersätze zu.

Demnach werden Personalausweise künftig nach einem in der EU genehmigten Verfahren fälschungssicher als Karte - dem Format einer Scheckkarte oder Kreditkarte nachgebildet - gestaltet. Dabei soll für den Antragsteller auch die Möglichkeit bestehen, diese Karte mit einem Mikrochip zu versehen, auf dem weitere Informationen gespeichert werden können. Die Inanspruchnahme einer erweiterten Speichermöglichkeit steht, wie die Erläuterungen zu dieser Vorlage festhalten, nur dem Besitzer des Personalausweises zu und nur in Bezug auf ihn betreffende personenbezogene Daten.

Die Ablehnung der Vorlage durch die Grünen wurde von Abgeordneter Evelin Lichtenberger (G) damit begründet, dass aus ihrer Sicht die Frage des Datenschutzes nicht gelöst sei.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) erkundigte sich danach, ob daran gedacht wurde, die Karten mit "Fingerprints" zu versehen.

Dritter Nationalratspräsident Werner Fasslabend (V) begrüßte die Vorlage, weil damit ein Personalausweis in ganz einfacher Form geschaffen werde.

Die Vorlage könne man subsumieren unter dem Titel "Vom Doppeladler zum Adlerdoppel", meinte Abgeordneter Peter Schieder (S), da der Bundesadler sowohl als Wappen als auch als Logo aufscheint. Wäre es nicht besser gewesen, ein EU-Symbol zu verwenden, fragte er.

Die Frage des Abgeordneten Schieder sei berechtigt, da der Unterlage kein "gedrucktes Exemplar" der Karte beigelegt wurde, erklärte Innenminister Ernst Strasser. Er hoffe, dass er seine Bedenken ausräumen könne, da es sich um ein Kippbild handle, das aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich gewesen sei, erläuterte der Ressortchef. Nicht nachvollziehen konnte er die Kritik der Grün-Mandatarin, da nicht vorgesehen ist, diverse Daten zusammenzutragen. Es könne lediglich zu einem späteren Zeitpunkt und auf freiwilliger Basis ein Mikrochip eingefügt werden. Was den "Fingerprint" betrifft, so halte er dies für eine "veraltete Methode aus dem vorigen Jahrhundert", die den modernen Erkenntnissen nicht Rechnung trägt.

ENTSENDUNGEN IN DAS AUSLAND

Einstimmig genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses die Fortsetzung von Entsendungen in das Ausland.

So wird der Einsatz von bis zu 4 Angehörigen des Bundesheeres als Stabsmitglieder der SFOR bis längstens 31. Dezember 2002 verlängert; fortgesetzt werden auch der Einsatz eines Infanteriebataillons von bis zu 373 Personen auf dem Golan im Rahmen der UNDOF bis 31. Dezember 2002, die Entsendung von bis zu 8 Angehörigen des Bundesheeres als Stabsmitglieder nach Zypern im Rahmen der UNFICYP bis 31. Dezember 2002, die Entsendung von bis zu 10 JustizwachebeamtInnen in den Kosovo im Rahmen der UNMIK bis zum 20. Juni 2002 und die Entsendung von bis zu 2 Angehörigen des Bundesheeres als Militärbeobachter nach Georgien im Rahmen der UNOMIG bis zum 31. Dezember 2002. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung ermächtigt, im Falle einer rein zeitlichen Verlängerung die Entsendung ohne neuerliche Befassung des Hauptausschusses fortzusetzen, allerdings ist der zuständige Bundesminister in diesem Fall verpflichtet, dem Hauptausschuss darüber unverzüglich zu berichten.

Abgeordneter Peter Schieder (S) betonte, die SPÖ unterstütze die vorliegenden Anträge, mahnte aber eine zeitgerechte Diskussion über die vom zuständigen Bundesminister verpflichtend vorzulegenden Berichte im Hauptausschuss ein, damit die Abgeordneten gegebenenfalls fristgerecht Einspruch gegen eine Entsendung erheben könnten.

ÜBERHOLTE PRIVILEGIENVERORDNUNGEN WERDEN AUFGEHOBEN

Ebenfalls einhellig stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses der Aufhebung von drei mittlerweile überholten Verordnungen zu, die die Einräumung von Privilegien an Internationale Organisationen regeln. Dabei handelt es sich um Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat und die Bediensteten des Wiener Treffens der Teilnehmerstaaten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie des KSZE-Forums für Sicherheitskooperation, und um die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die von der EU-Kommission entsandten Sachverständigen in Bezug auf die "Programme Coordination Unit of the Environmental Programme for the Danube River Basin". Diese Tätigkeit wurde in die internationale Kommission zum Schutz der Donau integriert.

ANPASSUNGEN AN DEN EURO

Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigten weiters einstimmig mehrere Vorlagen, die der Euro-Anpassung dienen. Konkret geht es um eine Änderung der Pauschalvergütung für die Leistungen der Rechtsanwälte als Verfahrenshelfer im Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten, die Euro-Anpassung der Pauschalierung der Aufwandsersätze für den Schriftsatz-, Verhandlungs- und Vorlageaufwand im Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und die Euro-Anpassung der Beträge für die Strafbestimmungen in der Verordnung über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden. Auch in der Verordnung über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgt die notwendige Umstellung der Schillingbeträge auf Eurobeträge, wobei im Rahmen der Umrechnung geringfügige Rundungen vorgenommen wurden.

KEINE MEHRHEIT FÜR SPÖ-ANTRAG AUF EINSETZUNG EINER ENQUETE-KOMMISSION ZUR SCHAFFUNG EINES ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZES

Mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP abgelehnt wurde ein Antrag der SPÖ auf Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Erarbeitung eines Antidiskriminierungsgesetzes. Der von den SozialdemokratInnen eingebrachte Antrag war bereits mehrmals - am 23. Mai und 12. Juli 2001 und schließlich am 25. Oktober - nach zum Teil heftigen Diskussionen vertagt worden.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung des Hauptausschusses hatten sich SPÖ, FPÖ und ÖVP darauf geeinigt, anstelle der von der SPÖ beantragten Enquete-Kommission zum Antidiskriminierungsgesetz eine Enquete-Kommission zum Thema Gleichbehandlung einzusetzen. Ein entsprechender Antrag hätte in einer weiteren Hauptausschuss-Sitzung, die gleich im Anschluss stattfinden sollte, zur Sprache kommen sollen. Die G-Mandatarin Evelin Lichtenberger lehnte diese Vorgangsweise allerdings ab, da dies ihrer Ansicht nach präjudizielle Auswirkungen haben könnte. Aus diesen Grund wurde dann über den SPÖ-Antrag abgestimmt.

Definiertes Ziel der von der SPÖ beantragten Enquete-Kommission hätte eine breite Debatte über die Möglichkeiten und die Reichweite eines Antidiskriminierungsgesetzes sein sollen. Am Ende sollte dann ein mehr oder weniger fertiger Entwurf stehen, der der parlamentarischen Behandlung zuzuleiten gewesen wäre. Die Abgeordneten hatten ihre Initiative damit begründet, dass die Palette der Diskriminierungen in Österreich noch immer breit sei und die österreichische Rechtsordnung die Problematik von unsachlichen, diskriminierenden Benachteiligungen weitgehend ungeregelt lasse. Die geltende Rechtslage biete zwar bisweilen Schutz vor Diskriminierungen, allerdings werde dieser Schutz nur sehr lückenhaft geboten und sei über die ganze Rechtsordnung verstreut. So seien beispielsweise die Antidiskriminierungsnormen im Verwaltungsstrafrecht sehr dünn gesät, im Privatrecht bestehe so gut wie kein Schutz vor unsachlicher Schlechterbehandlung.

EDOK UND EBS – AUFGABEN WERDEN IN DAS NEUE BUNDESKRIMINALAMT EINGEGLIEDERT

Mit der Änderung der Verordnung über die Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sollen die bisher durch die Sondereinheiten der EDOK und der EBS bewältigten Organisationseinheiten in die Struktur des Bundeskriminalamtes eingegliedert werden. Damit gehen die Aufgaben im Bereich der Bekämpfung überregionaler und organisierter Suchtgiftkriminalität sowie die Bekämpfung anderer Formen der Kriminalität ebenso auf diese neue Behörde über wie die Steuerung und Koordination der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen und die Funktion als Single Point of Contact (SPOC). Die Sondereinheit für Observation (SEO) soll weiterhin bestehen bleiben, weil sie, wie die Erläuterungen des Innenministeriums ausführen, als Garant für den besonders vertraulichen und sorgfältigen Umgang der Sicherheitsbehörden mit personenbezogenen Daten eingerichtet wurde. Es soll daher möglich sein, die SEO als Sondereinheit im Bereich des Bundeskriminalamtes zu organisieren.

Die Vorlage wurde bei der Abstimmung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

ENTSENDUNGEN INS AUSLAND: ÜBUNGS- UND AUSBILDUNGSPLAN 2002 VERTAGT

Mit Stimmeneinhelligkeit vertagte der Hauptausschuss schließlich einen Bericht des Verteidigungsministers über die Übungs- und Ausbildungsvorhaben des Bundesheeres, für welche nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2002 Entsendungen ins Ausland beabsichtigt sind. Bundesminister Scheibner kündigte nämlich eine neue Vorlage an, die in der nächsten Sitzung behandelt werden soll.

Ein Antrag der SPÖ auf Abhaltung einer Enquete zum Thema "Die Zukunft des österreichischen Films - ein Maßnahmenpaket für den Filmstandort Österreich" war zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt worden. (Schluss)