Parlamentskorrespondenz Nr. 9 vom 11.01.2002

REGIERUNGSVORLAGEN

ERBSCHAFTSBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT DEN NIEDERLANDEN

Im vergangenen November hat Österreich mit den Niederlanden ein Abkommen unterzeichnet, das der Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern dient. Das Übereinkommen orientiert sich an den Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der OECD erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben (963 d.B. ).

IMMUNITÄTEN FÜR DIE ORGANISATION ZUM VERBOT VON CHEMIE-WAFFEN

Die Einräumung der für internationale Organisationen üblichen Vorrechte und Befreiungen ist der Inhalt eines Abkommen über die 

Privilegien und Immunitäten der OPCW, der Organisation über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (964 d.B. ).

ÄNDERUNG DES DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENS MIT DEN NIEDERLANDEN

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden für Einkommen- und Vermögenssteuern stammt vom Beginn der siebziger Jahre und entspricht nicht mehr den Anforderungen des modernen Steuervertragsrechts. Mit einem Protokoll zur neuerlichen Abänderung des Übereinkommens haben Regierungsvertreter beider Staaten die notwendigen Modernisierungen vereinbart. Sie entsprechen den international anerkannten Grundsätzen der OECD (965 d.B. ).

(Schluss)