Parlamentskorrespondenz Nr. 11 vom 14.01.2002

STUDENTEN AUF DER WALZ

Ministerium legt Zwischenbericht über Auslandsstudien vor

Wien (PK) - Im April 2001 hatte der Nationalrat in einer Entschließung beschlossen, das Bildungsministerium zu ersuchen, bis Ende 2001 einen Bericht über die Erfahrungen mit staatlichen Stipendien, die ÖsterreicherInnen für ein Studium, welches zur Gänze im Ausland absolviert wird, gewährt werden, zuzuleiten. In diesem Bericht sollten auch, so heißt es in der genannten Entschließung weiter, die jeweiligen Studienerfolge evaluiert werden. Auf Basis des Berichtes sind Vorschläge für die Einführung entsprechender allgemeiner Regelungen für das Wintersemester 2002/03 in Aussicht genommen.

Das Bildungsministerium beauftragte in der Folge das WIFO mit einer Untersuchung zum gegenständlichen Thema, deren Ergebnisse nun in geeigneter Form vorliegen (III-131 d.B.). Der Zwischenbericht befasst sich dabei mit den internationalen Rahmenbedingungen, der Rechtsprechung des EuGH über die Studienfinanzierung und deren Auswirkungen auf die Mobilität, auf die finanzielle Situation der Studierenden und mit der Förderung von Auslandsstudien resp. mit der Förderung ausländischer Studierender im Inland.

Weiters erhellt der Bericht die Motive zur Förderung von Auslandsstudien und geht auf europäische Modelle zum Finanzausgleich zur Finanzierung solcher Förderungen ein.

Dennoch handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument nur um einen Zwischenbericht, da wesentliche und relevante Kapitel noch umfassenderer Recherchen und Analysen bedürfen. Konkret fehlen volkswirtschaftliche und bildungsökonomische Untersuchungen, heißt es in dem Zwischenbericht. Auch Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des österreichischen Fördersystems müssen erst noch gezogen werden, halten die Autoren des vorgelegten Materials fest.

Das Dokument gliedert sich in drei zentrale Abschnitte. Im ersten Teil werden die österreichischen Fördersysteme für Studien im Ausland dargestellt, namentlich die gesetzlichen Grundlagen nach dem Studienförderungsgesetz 1992, die Programme zur Internationalisierung der österreichischen Universitäten sowie die Förderung von Studien im Rahmen des europäischen Erasmus-Programms. Dem "Europäischen Hochschulraum" ist ein eigener Schwerpunkt dieses Abschnitts gewidmet.

Der zweite Teil listet vergleichbare Modalitäten in anderen europäischen Staaten auf und geht dabei auch auf alternative Fördermaßnahmen ein. Der dritte Teil des Zwischenberichts schliesslich befasst sich mit den europäischen Rahmenbedingungen zur Regelung der Studentenmobilität, wobei schwerpunktmäßig die EU-Rechtslage und die einschlägigen EU-Empfehlungen vorgestellt werden.

Ein umfangreicher Anhang mit den entsprechenden Gesetzestexten, Verordnungen und Richtlinien rundet den Zwischenbericht ab. (Schluss)