Parlamentskorrespondenz Nr. 81 vom 13.02.2002

DAS BILDUNGSVOLKSBEGEHREN IM UNTERRICHTSAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Der Unterrichtsausschuss nahm heute unter Vorsitzführung von Abgeordnetem Werner Amon (V) seine Beratungen zum "Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren" auf, das von 173.594 Stimmberechtigten unterstützt worden war. Anwesend in der Sitzung waren auch zwei Vertreter des gegenständlichen Volksbegehrens.

Die Forderungen des Volksbegehrens lauten:

1. Gegen Studiengebühren und für den unentgeltlichen Zugang zu Bildung und Schule!

2. Für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem!

3. Für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das durchgehende Laufbahn ermöglicht!

4. Gegen Kürzungen und für Reformen im Bildungsbereich!

4.1. Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal)!

4.2. Für das Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule)!

4.3. Für die Senkung der Schülerhöchstzahlen auf 25! (966 d.B.)

Um sich eingehend mit diesen Forderungen auseinandersetzen zu können, kamen die vier Fraktionen überein, einen Unterausschuss im Verhältnis 6 SPÖ, 5 FPÖ, 5 ÖVP, 2 Grüne einzusetzen.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde V-Abgeordneter Werner Amon mit den Stimmen aller gewählt. Ebenso einstimmig fiel die Wahl auf Dieter Antoni (S) und Rüdiger Schender (F) als Obmannstellvertreter.

Diesem Unterausschuss wurden auch ein Antrag der SPÖ betreffend Qualitätsoffensive an Schulen und in der Erwachsenenbildung (399/A[E]) sowie zahlreiche Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen, die ebenfalls die im Volksbegehren enthaltenen Forderungen thematisieren. Die Anliegen darin betreffen Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen (10/PET, 14/BI, 15/BI), Sparvorhaben im Bildungsbereich (19/PET, 11/BI, 16/BI) sowie Sicherung der Qualität im Bildungsbereich (12/BI, 17/BI). Diese Vorlagen waren am 14. November 2001 vertagt worden.

Entsprechend einem von allen vier Parteien unterstützten Antrag sind für den Unterausschuss drei Sitzungen vorgesehen, die sich jeweils mit einem Themenkreis befassen sollen, und zwar je eine Spezialdebatte zu Forderungen für den Unterrichts- und Wissenschaftsbereich und eine zur Erwachsenenbildung. Eine Generaldebatte soll die vorangegangenen Diskussionen abrunden.

Zu den Verhandlungen werden auch der Bevollmächtigte des Bildungsvolksbegehrens sowie zwei Stellvertreter geladen werden. Darüber hinaus haben die Klubs das Recht, zu jedem Themenblock Experten im Verhältnis 1:1:1:1 zu nominieren. Zusätzlich werden zahlreiche InteressenvertreterInnen an den Sitzungen teilnehmen. Als Termine für die Unterausschusssitzungen sind der 4. April 2002, der 12. April 2002 und der 24. April 2002 in Aussicht genommen. Anschließend an die Beratungen am 24. April soll sich der Unterrichtsausschuss mit dem Bericht des Unterausschusses befassen. (Schluss)