Parlamentskorrespondenz Nr. 97 vom 18.02.2002

AKADEMIESTUDIENGESETZ WIRD UMGESETZT

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Wien (PK) - Auf Grund der SchOG-Novelle 1999 trat im September 1999 das Bundesgesetz über die Studien an Akademien (Akademien-Studiengesetz, AStG) in Kraft. Ein erster diesbezüglicher Bericht war im März 2001 erstellt und dem Nationalrat zugeleitet worden (siehe PK Nr. 437 vom 11.6.2001). Nun legt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den zweiten Bericht zur Umsetzung des AStG vor (III-137 d.B.). Schwerpunkt auf diesem Gebiet war die fortgesetzte Umsetzung der Zielsetzungen des Gesetzes sowie die Arbeiten zur weiteren Entwicklung durch die entsprechenden Organe wie die Bundesleitungskonferenzen (BLK) und die Evaluierungs- und Planungskommission (PEK), wobei als erfreulich herausgestrichen wird, dass die Verantwortungsträger der im AStG erfassten Institutionen weitgehend eingebunden werden konnten.

CHRONOLOGIE EINER IMPLEMENTIERUNG

Bereits ab 1. Jänner 2000 wurde auf Basis einer Akademien-Studienordnung (AStO) an den im AStG erfassten 51 Institutionen mit der Umsetzung der Gesetzesinhalte begonnen. Dabei war den Studienkommissionen die Aufgabe gestellt, die bis zum Inkrafttreten des AStG in Lehrplänen geregelten Inhalte und Unterrichtsangebote durch autonome Studienpläne für alle Erst- und Aufbaustudien zu ersetzen und die Prüfungsvorschriften unter Beachtung der neuen Rahmenbedingungen eines Diplomstudiums für den gesamten Lehr- und Studienbetrieb festzulegen und für weitere Studienangebote in Form von Lehrgängen ebenfalls entsprechende Studienpläne zu erstellen.

Diese Anfangsphase kann, so heißt es in dem Bericht, seit dem Sommersemester 2001 als beendet angesehen werden. Mit der Veröffentlichung der Einstufungsverordnung per 31. August 2001 erfolgte die Anpassung der rechtlichen Bestimmungen. Seit Herbst 1999 wurden autonome Studienpläne für rund 150 Diplomstudien und über 300 Akademielehrgänge durch die verschiedenen Studienkommissionen geschaffen.

Die Entwicklungsarbeiten wurden durch die zu Koordination und Kooperation verpflichteten Bundesleitungskonferenzen wesentlich unterstützt, wobei es auf diesem Gebiet einen regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit der Evaluierungs- und Planungskommission sowie den VertreterInnen des Ministeriums gab. Der Bericht hält dabei fest, dass im Berichtsjahr 2001 "intensive Beratungen und eine Reihe von Besprechungen" stattgefunden hätten, in denen "grundlegende Vorschläge und Materialien für die Entwicklung der Hochschulen für pädagogische Berufe erarbeitet" worden seien.

In weiterer Folge teilt sich der Bericht in eine Analyse des Ist-Zustandes sowie in einen Abschnitt mit den Vorschlägen der PEK. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass die Zahl der Studierenden in der Ausbildung seit 1996 kontinuierlich - mit einer Ausnahme im Jahr 1999/2000 - zurückgegangen ist, wohingegen die Zahl der Studierenden in der Weiterbildung im gleichen Zeitraum massiv zugenommen hat, wodurch sich insgesamt eine leicht steigende Tendenz hinsichtlich der Gesamtzahl der Studierenden ergibt.

Weiters ist festzuhalten, dass bis zum Wintersemester 2000/01 sämtliche autonome Studienpläne von den neugeschaffenen Studienkommissionen in Kraft gesetzt wurden, wobei auch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Standorte Bedacht genommen wurde. Für die Unterstützung der Forschung an Akademien wurden eigene Gremien - der Forschungsbeirat und der Forschungsausschuss der BLK - geschaffen, die auf diesem Gebiet beratend und helfend tätig waren. Der Bericht konstatiert eine "deutliche Steigerung im Stellenwert der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Pädagogischen Akademien", was sich auch an "zahlreichen Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen" ablesen lasse.

Die grundlegenden Vorschläge der PEK wiederum befassen sich mit der Lehr- und Lernkultur, mit den Gestaltungsbereichen und einem Organisationskonzept. Schließlich war in dieses Procedere auch der Rechnungshof eingebunden, der für das Ministerium eine Analyse der Lehrerbildungseinrichtungen im Raume Wien erstellte. Die zentralen Punkte dieser Analyse sind ebenfalls im Bericht zusammengefasst.

Gegenwärtig gilt das AStG für 51 Institutionen an 50 Standorten, namentlich für Pädagogische Akademien, Pädagogische Institute, Berufspädagogische und Religionspädagogische Akademien. Eine vollständige Liste dieser Institutionen sowie eine Aufstellung der diesbezüglichen Gremien ist dem Bericht beigedruckt. (Schluss)