Parlamentskorrespondenz Nr. 173 vom 13.03.2002

WEG 2002 ERMÖGLICHT GEMEINSAMES WOHNUNGSEIGENTUM FÜR LEBENSGEFÄHRTEN

Justizausschuss beschließt Gesetz gegen Stimmen der Opposition

Wien (PK) - Gemeinsames Wohnungseigentum soll in Zukunft auch von Lebensgefährten begründet werden können. Dies ist eine der Neuerungen eines heute vom Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossenen Wohnungseigentumsgesetzes 2002. Während bisher gemeinsames Wohnungseigentum nur durch Ehegatten erworben werden konnte, soll diese Möglichkeit nun auch sogenannten Eigentümerpartnerschaften zustehen. Unter diesem Begriff versteht das Gesetz die Rechtsgemeinschaft zweier natürlicher Personen, die Miteigentümer eines Mindestanteiles sind. Damit wird nun vor allem auch für verschieden- oder gleichgeschlechtliche Lebensgefährten die Möglichkeit zum Erwerb von gemeinsamem Wohnungseigentum eröffnet, gleichermaßen aber auch für zwei nicht in Lebensgemeinschaft stehende Menschen.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes sind die Möglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum auch an Substandardwohnungen und an Kfz-Abstellplätzen. Ferner soll Wohnungseigentum im Teilungsverfahren auch auf alleiniges Begehren des Klägers begründet werden können.

In der Debatte wurde insbesondere die neu geschaffene Möglichkeit der Begründung von gemeinsamem Wohnungseigentum durch Lebensgefährten auch von der Opposition ausdrücklich begrüßt, SPÖ und Grüne lehnten das Gesetz letztlich aber ab.

Abgeordneter Johann Maier (S) kritisierte vor allem, dass die Oppositionsparteien nicht in die Beratungen einbezogen wurde und sie 36 Stunden vor der Ausschusssitzung mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag konfrontiert wurden. Inhaltlich sei das Gesetz von der Tendenz getragen, die Stellung der Hausverwaltungen zu Lasten der Wohnungseigentümer zu stärken, klagte Maier.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) lehnte wie auch Abgeordneter Maier die Möglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen ab und meinte, besser wäre es gewesen, die Sanierung durch die Hauseigentümer zu forcieren. Die einkommensschwachen Schichten, an die sich die Regelung vorgeblich richtet, wären oft finanziell nicht in der Lage, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zu setzen, argumentierte Moser.

Kein Verständnis für die Ablehnung seitens der Opposition zeigten die Regierungsparteien. Die Abgeordneten Walter Tancsits (V) und Reinhard Firlinger (F) bemerkten, SPÖ und Grüne würden krampfhaft nach formalen Argumenten suchen, um diesem Gesetz nicht zustimmen zu müssen. Für Tancsits stand zudem auch fest, dass die Begründung von Wohnungseigentum durch die Bürger keine Priorität bei den Sozialdemokraten genießt.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Einstimmig verabschiedete der Ausschuss jene Passagen des Gesetzes, die die Begründung von gemeinsamem Wohnungseigentum durch Lebensgefährten zum Inhalt haben.

Keine Mehrheit fanden Anträge der SPÖ betreffend gesetzliche Mietzinsobergrenzen bzw. Verbesserung der Rechtsstellung der Hausbesorger. Ebenfalls in der Minderheit blieb eine Initiative der Grünen, in der ein Maßnahmenpaket für leistbares und kostengünstigeres Wohnen gefordert wurde.

Einen S-Antrag betreffend Eintrittsrecht des gleichgeschlechtlichen Partners in Mietverträge wies der Ausschuss einem bereits bestehenden Unterausschuss zu, der sich mit mietrechtlichen Materien befasst.

Vertagt wurde schließlich ein Ansinnen der Grünen bezüglich Sanierung alter Bleiwasserrohre in Wohnhäusern.

JUSTIZAUSSCHUSS VERABSCHIEDET NEUES VEREINSRECHT

Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschloss der Justizausschuss ein Vereinsgesetz 2002, das an die Stelle des in wesentlichen Teilen auf das Jahr 1867 zurückgehende Vereinsgesetz von 1951 tritt.

Das neue Gesetz bezweckt in erster Linie einen Abbau behördlicher Mehrgleisigkeiten und die Konzentration der vereinsbehördlichen Aufgaben bei den Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen, wobei nun der Instanzenzug bei den Sicherheitsdirektionen endet. Die Gründung von Vereinen soll u.a. dadurch erleichtert werden, dass vertretungsbefugte Organwalter schon vor der Kontaktnahme mit der Vereinsbehörde bestellt werden können. Das behördliche Verfahren soll nicht länger als vier Wochen dauern. Wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit der Gründung eines Vereins sollen vereinfacht und verbilligt werden. So soll ein einziges Exemplar der Vereinsstatuten - statt bisher drei - bei der Gründung eines Vereins bzw. bei einer späteren Änderung der Statuten genügen. Eine wesentliche Erleichterung wird im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Zentralen Vereinsregisters erreicht; österreichweit wird die Erteilung von Auskünften und die Ausfertigung von Registerauszügen ermöglicht.

Abgeordneter Paul Kiss (V), der, wie er den Kollegen mitteilte, selbst Mitglied in 34 Vereinen ist, sprach von einem modernen, praktikablen und bürgernahen Gesetz, das Deregulierung und Vereinfachungen bringt.

Dieser Einschätzung, die auch vom Abgeordneten Hermann Reindl (F) geteilt wurde, konnte sich Abgeordnete Terezija Stoisits (G) nicht anschließen. Sie sah grundsätzlich keinerlei Handlungsbedarf für eine Reform und fürchtete vielmehr, dass die Vereinsautonomie durch die neuen Bestimmungen ausgehöhlt werden könnte.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) hielt die Haftungsregelungen für überzogen und warnte vor Erschwernissen für kleinere Vereine.

Heftige Kritik übte Abgeordneter Johann Maier (S), der von nach wie vor ungelösten Problemen hinsichtlich der Spendenvereine berichtete.

Innenminister Ernst Strasser erläuterte die Zielsetzungen der Vorlage: Man wolle damit Vereinfachungen erreichen, eine Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und Verbilligungen bewirken sowie die Grundlagen für ein elektronisches Vereinsregister schaffen. Diese Ziele würden mit der Vorlage erreicht. Zum Thema Spendenvereine betonte der Minister, es gehe dabei vielfach um strafrechtlich relevante Tatbestände, Straf- und Vereinsrecht sollten aber auseinander gehalten werden. Die ins Auge gefassten Schwellenwerte sollten nach einer gewissen Zeit einer Evaluierung unterzogen werden, die - wie die Arbeit am neuen Vereinsgesetz - gemeinsam mit den Vereinen erfolgen sollte.

Justizminister Böhmdorfer warb bei den Oppositionsparteien um Zustimmung zu der Vorlage, zumal ein Mehr an Klarheit, Eindeutigkeit und Transparenz nicht möglich und der Gesetzentwurf in enger Kooperation mit den Vereinen erarbeitet worden sei; von den Oppositionsfraktionen sei kein konkreter Vorschlag gekommen.

Die Vorlage wurde ebenso wie eine Ausschussfeststellung zum Thema Prüfung mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen angenommen. (Schluss)