Parlamentskorrespondenz Nr. 240 vom 05.04.2002

VERFASSUNGSAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT STATISTIK AUSTRIA

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Wien (PK) - Über die Dienstrechts-Novelle 2002 hinaus befasste sich der Verfassungsausschuss des Nationalrates heute auch mit dem Tätigkeitsbericht des Statistikrates der Statistik Austria über das Kalenderjahr 2000 und einer Reihe von Oppositionsanträgen.

Aus dem Tätigkeitsbericht des Statistikrates geht hervor, dass sich dieser im Jahr 2000 eingehend mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm der Statistik Austria, Fragen der Qualitätssicherung, der Nutzung von Verwaltungsdaten, dem notwendigen Aufbau von eigenen Registern und dem Zugang zu Verwaltungsregistern, der Publikationspolitik, der Öffentlichkeitsarbeit und dem Projekt "Großzählung 2001" auseinandergesetzt hat, wobei die Arbeit der Statistik Austria durchaus kritisch bewertet wurde.

So tritt der Statistikrat in Bezug auf die Qualitätssicherung für Verbesserungen im methodischen Bereich und in der Dokumentation sowie für mehr Aktualität und Pünktlichkeit ein. Einer "höheren Qualität der Ergebnisse" soll nach Meinung der Mitglieder des Statistikrates grundsätzlich Vorrang vor der Bewältigung möglichst vieler statistischer Projekte gegeben werden. In diesem Sinn sprechen sie sich auch für eine deutlichere Prioritätensetzung beim mittelfristigen Arbeitsprogramm aus. Ausdrücklich unterstützt wird vom Statistikrat der Aufbau eines umfassenden Unternehmens- und Betriebsregisters (UBR).

Was die zeitgemäßere inhaltliche Ausgestaltung der Publikationen und die erstmalige Bereitstellung von Metadaten für einige ausgewählte Arbeitsbereiche betrifft, anerkennt der Statistikrat die Bemühungen der Statistik Austria, dessen ungeachtet werden seiner Meinung nach wichtige statistische Ergebnisse nach wie vor nicht oder nur unvollständig in der gewünschten Breite publiziert.

In der Debatte brachten die Abgeordneten eine Reihe von Detailpunkten zur Sprache. So verwies Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) auf die Notwendigkeit, dass auch die Bundesländer auf die von der Statistik Österreich eingerichteten Register, insbesondere das Unternehmens- und Betriebsregister, zugreifen können. Immerhin gebe es eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 1985, wonach die Länder grundsätzlich alle Daten der Statistik Austria nutzen könnten, erklärte er.

Seitens der SPÖ erkundigte sich Abgeordneter Peter Marizzi nach der Entwicklung des Personalstandes der Statistik Austria. Seine Fraktionskollegin Ilse Mertel wollte wissen, ob es nach wie vor Daten gebe, die unveröffentlicht bleiben, und ob vorgesehen sei, wieder einen Kfz-Index zu erarbeiten.

Abgeordnete Madeleine Petrovic (G) erachtet es, wie sie sagte, für notwendig, bei allen Statistiken Gender-Kriterien zu berücksichtigen. Nur wenn es ausreichende statistische Grundlagen gebe, könne dem Ministerratsbeschluss entsprochen werden, alle Gesetzesvorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Frauen und Männer zu prüfen, betonte sie. Zudem urgierte sie die Weiterführung der Kindertagesheim-Statistik.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) mahnte einen verbesserten Datentransfer von der Statistik Austria zu den Gemeinden ein. Diese bräuchten die statistischen Daten für Flächenwidmungen und Bebauungspläne.

Staatssekretär Franz Morak wies darauf hin, dass es bezüglich der Zugriffe der Länder auf das Unternehmens- und Betriebsregister datenschutzrechtliche Probleme gebe, weil nicht alle Bundesländer ausreichende Datenschutzregelungen hätten. Für entsprechende Zugriffe bräuchte man, wie der fachstatistische Generaldirektor der Statistik Austria Ewald Kutzenberger ergänzte, neue gesetzliche Grundlagen im Bundesstatistikgesetz oder in den Landesstatistikgesetzen. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 1985 könne nicht herangezogen werden, weil diese lediglich die Übermittlung von anonymisierten Einzeldaten regle.

Allgemein betonte Kutzenberger, dass die Statistik Austria besonderen Wert auf Qualitätssicherung lege und nach den Kriterien des Qualitätsmanagements arbeite. Dazu gehörten nicht nur das Eingehen auf Kundenwünsche und das Bemühen um Zufriedenheit der Auskunftspflichtigen, sondern auch die Qualität der Produkte selbst und die Mitarbeiterzufriedenheit. Der Vorwurf, dass nicht alle vorhandenen Daten publiziert würden, treffe, so der Generaldirektor, nur auf die Vergangenheit zu, zudem würden viele Ergebnisse nunmehr rascher publiziert.

Mit der Aufarbeitung der Daten der Volkszählung ist die Statistik Austria Kutzenberger zufolge "in der Zeit". Die Reklamationsverfahren stünden kurz vor dem Abschluss, auch die Überprüfung der Unterschiede zwischen den Volkszählungsdaten und den Meldedaten sowie die Kontrolle der rund 30.000 Doppelzählungen seien im Laufen.

Die Differenzierung aller personenbezogenen Erhebungen nach Geschlecht ist nach Auskunft von Kutzenberger ein "Muss-Kriterium". Auch der Pkw-Index werde, da nunmehr ein entsprechender Auftrag vorliegt, wieder erhoben. Darüber hinaus befindet sich die Statistik Austria laut Kutzenberger in ständiger Kooperation mit dem Städte- und dem Gemeindebund, um den Bedürfnissen der Gemeinden Rechnung zu tragen.

Die kaufmännische Generaldirektorin Gabriela Petrovic informierte die Abgeordneten über den Personalstand und die Umsatzentwicklung der Statistik Austria. Demnach waren mit 1.1.2000 1.035 aktive Mitarbeiter beschäftigt, derzeit sind es 879. Der Umsatz ist vor allem auf Grund der Volkszählung von 712,4 Mill. S im Jahr 2000 auf 782,6 Mill. S im Jahr 2001 angestiegen, für das Jahr 2002 werden 755 bis 760 Mill. S erwartet. Rund 90 % der Erhebungen beruhen Petrovic zufolge auf entsprechenden Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen bzw. auf EU-Verpflichtungen. Der neue Bericht des Statistikrates über das Jahr 2001 wird nach Auskunft von Petrovic in der nächsten Woche versendet.

Der Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Jahr 2000 wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)