Parlamentskorrespondenz Nr. 387 vom 28.05.2002

LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS BESCHLIESST AGRARRECHTSÄNDERUNGEN

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Wien (PK) - Heute Nachmittag beschloss die Mehrheit der Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses eine Sammelnovelle, die umfangreiche Änderungen in insgesamt zehn Agrargesetzen vornimmt und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 neu erlässt. Von der Novelle betroffen ist u.a. das Pflanzenschutzmittelgesetz, wo es zu einem vereinfachten Zulassungsverfahren kommt: Wirkstoffe, die den Prüfkriterien Deutschlands genügen, sollen nun auf dem Wege des Parallelimports auch in Österreich angewendet werden dürfen. Dadurch komme es zu keiner Ausweitung des Einsatzes von Pestiziden, wie dies von der Opposition behauptet werde, sondern damit würden faire Wettbewerbsbedingungen für die österreichischen Bauern geschaffen, argumentierte der Landwirtschaftsminister. - Weiters standen noch eine Reihe von Oppositionsanträgen auf der Tagesordnung, die sich mit den Themen Pestizide in der Landwirtschaft, dem Biolandbau, dem Förderungssystem sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik befassten.

SAMMELNOVELLE BRINGT ZAHLREICHE ÄNDERUNGEN IM AGRARRECHT

Das von der Regierung vorgelegte Agrarrechtsänderungsgesetz 2002 novelliert u.a. das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, bei dem es zu einer Vereinfachung des Zulassungssystems kommt. Damit wird der Ansicht der Europäischen Kommission insofern entsprochen, als ein für Parallelzulassungen abgestuftes Prüfverfahren eingeführt wird: "Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat, der seit zwei Jahren in einer Verordnung gemäß Abs. 9 angeführt ist, zum Inverkehrbringen zugelassen sind, sind zugelassene Pflanzenschutzmittel nach diesem Bundesgesetz, soweit sie in der Originalverpackung und mit der Originalkennzeichnung einschließlich der Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache in Verkehr gebracht werden." (Paragraph 12, Abs. 10)

Das Agrarrechtsänderungsgesetz enthalte durchaus einige positive Teile, z.B. das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, meinte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G), auch wenn die grundsätzliche Kritik bezüglich des Informations- und Kontrolldefizits nicht ganz ausgeräumt werden konnte. Im ÖPUL-Programm wurde zudem das Ziel formuliert, die Pestizide bis ins Jahr 2000 um 20 % zu senken, was jedoch nicht erreicht wurde. Im Vergleich zum Jahr 1995 kam es sogar zu einer Erhöhung und Österreich schnitt zudem bei einer Monitoring-Studie der EU in Bezug auf die Belastung mit Pestiziden sehr schlecht ab. Er frage sich daher, ob die heutigen Änderungen am Pflanzenschutzmittelsektor das richtige Signal seien.

Kritisch beurteilte er auch die Interessenkollisionen bei der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Ernährungssicherheit und der Agentur für Ernährungssicherheit sowie das Fehlen einer Meldepflicht für Pflanzenschutzmittel-Direktimporte.

Wenn es schon das Ziel des ÖPUL-Programms und des Grünen Berichtes sei, den Einsatz von Pestiziden zu senken, dann müsse man entsprechende Initiativen auf EU-Ebene setzen, da nationale Regelungen in einem liberalisierten Markt nicht wirklich greifen, appellierte Abgeordnete Gabriela Moser (G) an den Landwirtschaftsminister.

Der EU-Beitritt, den die SPÖ und die meisten Abgeordneten der Grünen befürwortet haben, hat zu einem liberalisierten Markt geführt, stellte Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (F) fest. Dies sei eine Tatsache und nun gehe es darum, die Wettbewerbsmöglichkeiten für die österreichischen Bauern zu verbessern. Es handle sich daher um eine richtige Maßnahme, wenn Produkte, die in Deutschland genehmigt sind, auch in Österreich verwendet werden dürfen, ohne dass ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchgeführt wird.

Bei den Änderungen im Pflanzenschutzmittelbereich handle es sich um keine Liberalisierungen, sondern um das "Eröffnen einer Einbahnstraße", bemängelte Abgeordneter Heinz Gradwohl (S). Denn alles, was in Deutschland genehmigt ist, könne nun auch in Österreich verwendet werden, aber nicht umgekehrt. Zudem werde nicht geprüft, ob die deutschen Zulassungskriterien auf österreichische Bedingungen umlegbar sind.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) fürchtet, dass die Maßnahme dazu führt, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mittelfristig über Deutschland abgewickelt wird. Die österreichischen Behörden würden dann auch nicht mehr über die - teils vertraulichen - Unterlagen verfügen, die bei derartigen Verfahren eingebracht werden. Außerdem thematisierte sie das Problem des Schadenersatzes.

Für Abgeordnete Ludmilla Parfuss (S) findet ein Paradigmenwechsel statt, da bei den Pflanzenschutzmitteln beinahe im Alleingang vorgegangen wird. Sie frage sich, ob diese Maßnahme wirklich für so viele Bauern Vorteile bringe und welches Einsparungspotential damit lukriert werden könne.

Abgeordneter Jakob Auer (V) wies darauf hin, dass in Deutschland das Umweltbundesamt für die Pflanzenschutzmittel zuständig ist. Wie man wisse, sei für das Umweltressort derzeit ein Minister der Grünen zuständig. Er vertraue daher darauf, dass die höchsten Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Bundesminister Wilhelm Molterer wies zunächst darauf hin, dass nicht nur das Pflanzenschutzmittelgesetz, sondern auch eine Reihe von anderen Agrargesetzen im Zuge einer Sammelnovelle geändert werden. So trage etwa das Forstliche Vermehrungsgutgesetz dazu bei, die österreichischen  Wälder in ihrer genetischen und biologischen Vielfalt zu erhalten und orientiere sich an der Nachhaltigkeitsstrategie. Sinnvolle Anpassungen werden auch im Düngemittelgesetz vorgenommen, wo es zu Klarstellungen hinsichtlich des Verbots von tierischen Proteinen und hinsichtlich der unbehandelten und kommunalen Klärschlämme kommt. Im Weingesetz werden der Kontrollbereich und die Vollziehung klar geregelt, Doppelgleisigkeiten abgestellt und die Führung des Betriebskatasters der Bundeskellerei-Inspektion übertragen, führte der Minister weiter aus. Zudem werde mit dem "DAC-Modell" ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung Qualitätswein getan. Durch die Änderungen im Futtermittelgesetz werde die Rückverfolgbarkeit verbessert und gewährleistet, dass in Krisenfällen rascher reagiert werden könne, betonte Molterer.

Was die Diskussion rund um das Pflanzenschutzmittelgesetz betrifft, so wolle er mit Nachdruck feststellen, dass die österreichische Agrarpolitik auch in Zukunft für einen restriktiven, sparsamen, verantwortungsvollen und vertretbaren Einsatz von Pestiziden stehe. Gleichzeitig gehe es aber auch darum, faire Wettbewerbsbedingungen für die österreichischen Bauern zu schaffen, betonte Molterer. In einem ersten Schritt dürfen daher jene Wirkstoffe, die den strengen Prüfkriterien in Deutschland genügen, auch in Österreich angewandt werden. Deutschland, mit dem es ein Verwaltungsübereinkommen gibt, wurde deshalb gewählt, weil es dort sehr hohe Schutzstandards (Landwirtschaft, Konsumentenschutz etc.) gibt und weil dort ähnliche klimatische Bedingungen herrschen.

In Österreich gibt es derzeit 332 Wirkstoffe, die zugelassen sind und in Deutschland sind es 291, informierte Molterer. Es werde daher nicht zu einem "quantitativen Supergau" kommen, zumal es für die Behörde weiterhin die Möglichkeit gibt, das Inverkehrbringen einzelner Wirkstoffe zu verbieten. Es gibt derzeit nur 2 Wirkstoffe, die nicht ident sind, und diese beiden sollen auch auf dem Verordnungsweg verboten werden, kündigte Molterer an. In Richtung des Abgeordneten Gradwohl, der von einer Einbahnsituation gesprochen hat, merkte Molterer an, dass Reziprozität angestrebt werde; entsprechende Gespräche mit der deutschen Landwirtschaftsministerin seien bereits vereinbart worden.

Weiters machte Molterer darauf aufmerksam, dass Österreich mit dem ÖPUL über ein gutes Programm verfüge, das dem Ziel der Reduktion des Einsatzes von Pestiziden gerecht werde. Man dürfe auch nicht vergessen, dass diese Frage sehr von der Witterung abhängig ist. Die Wirkstoffstatistik aus dem vorigen Jahr habe gezeigt, dass es zu einem deutlichen Rückgang gekommen ist und Österreich im internationalen Vergleich sehr gut liege. Dem EU-Reporting in diesem Bereich stehe er sehr positiv gegenüber. Er trete auch dafür ein, einheitliche Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände festzulegen. Dabei sei allerdings noch die Frage zu klären, ob eine derartige Verordnung auf Einzelwerte oder Summengrenzwerte abstellen soll.

Was die Frage des Abgeordneten Pirklhuber hinsichtlich des eingesetzten Personals betrifft, so sei klar, es sich um zwei getrennte Prozesse handelt und dass für die Risikobewertung bei der Zulassung das Bundesamt zuständig ist; für die Kontrolle gemäß Probenplan (Pflanzenschutzmittelgesetz) werde hingegen die Agentur heranzogen. Für ihn sei es aufgrund des Know-how der Beschäftigten nur logisch, dass es hier zu "Personalidentität" komme. Abgeordneter Moser teilte der Landwirtschaftsminister mit, dass Österreich vor 18 Monaten auf europäischer Ebene ein Memorandum eingebracht hat, das auf einheitliche Zulassungskriterien abzielt. Er glaube auch nicht, dass es ein Informationsdefizit gebe, da das Pflanzenschutzmittelregister öffentlich zugänglich sei. Keine zusätzlichen Regelungen sind für ihn auch im Bereich des Schadenersatzes erforderlich, da die Produkthaftung auch in Deutschland gilt.

WEINGESETZ, DÜNGEMITTELGESETZ, FUTTERMITTELGESETZ ETC.

Im Rahmen der Sammelnovelle wurde auch das Weingesetz geändert und an die neuen Vorschriften der Gemeinsamen Marktordnung für Wein und die darauf basierenden Verordnungen der Europäischen Kommission angepasst. Mit der Aufnahme der neuen Verkehrsbezeichnung "Districtus Austria Controllatus" (DAC) für bestimmte hochwertige Qualitätsweine wird auch eine Weichenstellung in Richtung romanisches System beim Spitzensektor vorgenommen. Durch den vorliegenden Entwurf soll zudem die Führung des Betriebskatasters nicht mehr durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen, sondern durch die Bundeskellereiinspektion. Die entsprechenden Änderungen erfordern umfassende Neuerungen auch im EDV-Bereich und werden daher erst mit 1.1.2003 in Kraft treten.

Die Änderung einer EG-Richtlinie hat es erforderlich gemacht, das Vermehrungsgutgesetz 1996 in wesentlichen Punkten neu zu fassen, heißt es in der Vorlage. Bei dem Gesetz geht es vor allem um die Identitätssicherung des forstlichen Vermehrungsgutes, das gewerbsmäßig in den Handel kommt (Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002). Im Düngemittelgesetz entfällt der Verweis auf das Tiermehlgesetz hinsichtlich des Verbots von tierischen Proteinen. Nunmehr soll im Rahmen einer Verordnung die Möglichkeit zu einer eigenständigen und flexiblen Regelung des Verbots tierischer Proteine im Düngemittelbereich geschaffen werden. Weiters wird ausdrücklich festgestellt, dass in Düngemitteln (inklusive Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln) kein unbehandelter oder kommunaler Klärschlamm(kompost), Fäkalien, Komposte sowie gefährliche Abfälle und Problemstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes enthalten sein darf. Was die Regelung für die Komposte betrifft, so ist von dieser Bestimmung kompostiertes pflanzliches Material aus der Landwirtschaft sowie dem Garten - und Grünflächenbereich ausgenommen. Die Änderung des Rebenverkehrsgesetz 1996 dient der Umsetzung einer EG-Richtlinie in nationales Recht. Weiters müssen aufgrund der Überleitung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft sowie des Bundesamtes für Agrarbiologie in das Bundesamt für Ernährungssicherheit organisatorische Änderungen vorgenommen werden, die eine Novellierung des Futtermittelgesetzes 1999, des Pflanzgutgesetzes 1997, des Saatgutgesetzes 1997, des Sortenschutzgesetzes 2001 sowie des Qualitätsklassengesetzes notwendig machen.

ANTRÄGE DER SPÖ UND DER GRÜNEN BETREFFEND PESTIZID-EINSATZ

Mitverhandelt mit dem ersten Tagesordnungspunkt wurde auch ein S-Antrag, in dem sich die sozialdemokratischen Abgeordneten für eine Novellierung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 einsetzen. Darin ist vorgesehen, dass der Landwirtschaftsminister Richtlinien über die Vollziehung der Überwachung des Verkehrs mit den durch dieses Bundesgesetz erfassten Pflanzenschutzmittel (Revisions- und Probenplan) zu erlassen und eine Dokumentations- und Informationsstelle einzurichten hat. Zudem soll der Landeshauptmann regelmäßig über den Vollzug dieser Vorschriften berichten. Wenn eine Beschlagnahme durch die Aufsichtsorgane erfolgt, so hat der Bundesminister im Falle einer Gemeingefährdung die Öffentlichkeit zu informieren, fordern die SPÖ-Mandatare, und zwar hinsichtlich folgender Punkte: Bezeichnung der Ware; Hersteller, Importeur, Vertreiber; weshalb die Ware gesundheitsschädlich ist; die Warnung vor dem Verbrauch der Ware. (497/A)

Da in Österreich nicht nur die Wirkstoffmengen und die Zahl der zugelassenen Pflanzenschutzpräparate, sondern auch die Konzentration der Wirkstoffmengen stark gestiegen sind, fordern auch die Grünen ein umfassendes Pestizid-Aktionsprogramm ein. Dieses sollte u.a. eine umfassende Information der KonsumentInnen, die Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel, die Akkordierung des ÖPUL mit den Zielvorgaben des Aktionsprogramms zur Reduzierung des Pestizidverbrauches und die Erarbeitung eines Programms zur Pestizidreduktion auf europäischer Ebene umfassen. (619/A[E])

Beide Anträge wurden bei der Abstimmung abgelehnt. (Fortsetzung)