Parlamentskorrespondenz Nr. 440 vom 13.06.2002

UNIVERSITÄTSGESETZ WIRD IN EINEM UNTERAUSSCHUSS VORBERATEN

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Wien (PK) - Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung beschloss heute einstimmig, zur Vorbehandlung des Universitätsgesetzes 2002 sowie von Änderungen des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste einen Unterausschuss (6 SPÖ, 5 FPÖ, 5 ÖVP, 1 G) einzusetzen.

Im Anschluss an den Vollausschuss trat der Unterausschuss zusammen und bestellte F-Abgeordneten Dr. Graf zu seinen Obmann. Der Unterausschuss wird seine Beratungen am Dienstag, 25. Juni, 15 Uhr, aufnehmen. (Schluss)