Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 01.07.2002

BERICHT ÜBER DIE UMWELTFÖRDERUNGEN DES BUNDES IM JAHR 2001

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Wien (PK) - Das Jahr 2001 war für die Umweltförderungen des Bundes und damit für den österreichischen Umweltschutz ein erfreuliches Jahr, heißt es in dem betreffenden Bericht (III 155 d.B.), der kürzlich dem Nationalrat übermittelt wurde. Mit insgesamt 2.828 Projekten wurde die seit Einführung des Umweltförderungsgesetzes (UFG - 1993) größte Anzahl an Förderungsfällen genehmigt. Die Anzahl der geförderten Projekte, die vor allem die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft (1.933) und Umweltförderung im Inland (809) betrafen, ist somit gegenüber dem Jahr 2000 um 249 gestiegen. Nur 133 Fälle wurden von den Kommissionen abgelehnt. Die vom Umweltminister im Jahr 2001 mit einem Förderbarwert von 492,3 Mill. € genehmigten Förderungsansuchen lösten ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von  1.448,5 Mill. € aus. Der durchschnittliche Fördersatz lag bei 34 % (2000: 31,5 %).

Im Jahr 2001 wurden insgesamt  308 Mill. € an Förderungen ausbezahlt. Die Auszahlungen für Förderungen nach dem Umweltförderungsgesetz 1993 betreffen Investitionszuschüsse, Zinsen- und Annuitätenzuschüsse sowie - seit 1.12.2001 - Finanzierungszuschüsse und betrugen im Jahr 2001 über alle Förderungsbereiche gerechnet in Summe 275,4 Mill. €. Der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) hat im Jahr 2001 Auszahlungen in Form von Darlehenszuzählungen in Höhe von 32,6 Mill. €. getätigt. Im Zeitraum 1993 bis 2001 wurden insgesamt 2.853,5 Mill. € an Fördermitteln ausbezahlt.

EU-FÖRDERUNGEN - NEUE STRUKTURFONDSPERIODE 2000 BIS 2006

In der neuen Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 stehen für Österreich aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 796,9 Mill. € zur Verfügung, davon kommen rund 40,9 Mill. € der Umweltförderung zugute. Das bedeutet gegenüber der letzten Periode ein Plus von 50 % für die Umweltförderung. Zusätzlich kommt es innerhalb der Umweltförderung zu einer Umschichtung der Mittel in Richtung klimarelevanter Maßnahmen, wodurch der Bereich der Umweltförderung im Inland in der neuen Strukturfondsperiode über das Vierfache der bisherigen EU-Budgetmittel verfügt. Obwohl es bei der Genehmigung der Ziel 2-Programme in Österreich für die Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 zu deutlichen Verzögerungen gekommen und mit Jahresbeginn 2001 die Genehmigung noch immer nicht erfolgt ist, sind im Jahr 2001 bereits 157 Projekte mit einer Kofinanzierung von 4 Mill. € genehmigt worden. Das neue Programm sieht nun u.a. vor, dass die Auszahlung der EU-Kofinanzierungen nicht mehr über die einzelnen Förderungsstellen, sondern zentral von einer einzigen Zahlstelle - eingerichtet beim ERP-Fonds - durchgeführt wird.

NOVELLIERUNG VON FÖRDERUNGSRICHTLINIEN

Am 1.11. 2001 traten neue Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft in Kraft, die u.a. dem Gesichtspunkt von sozial verträglichen Gebühren verpflichtet sind. In dicht besiedelten Räumen wurden die Fördersätze stark zurückgenommen, weil dort auch die Gebührenbelastung niedriger ist als im ländlichen Raum. In schwächer besiedelten Gebieten sind bei gleichzeitig vergleichsweise weniger Gebührenzahlern zudem noch die meisten Erstinvestitionen in den Gewässerschutz zu tätigen, heißt es im Bericht. Durch Einführung eines Pauschalförderungselements werden nun die Anstrengungen engagierter Förderungsnehmer hinsichtlich Kosteneffizienz direkt belohnt.

Auch im Bereich der Umweltförderung im Inland gibt es geänderte Bedingungen, da die Europäische Kommission einen neuen Gemeinschaftsrahmen für die staatlichen Umweltschutzbeihilfen erlassen hat. Die wesentlichste Änderung betraf die Berechnung der förderungsfähigen Kosten für Projekte oberhalb des so genannten "de-minimis"-Schwellenwertes. Für diese können künftig nur mehr die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten, die jedoch mit einem erhöhten Fördersatz unterstützt werden, als Förderbasis herangezogen werden. Verstärkt wurde zudem die Unterstützung von Maßnahmen zugunsten erneuerbarer Energieträger und der Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig wurde in den Richtlinien nun auch das Kyoto-Ziel als Zielsetzung für die Umweltförderung aufgenommen. Unter dem Einfluss des neuen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes wird sich die Förderungspolitik im Inland auch stärker auf wärmerelevante Anlagen konzentrieren. Das neue ElWOG sieht nämlich eine Förderung von so genannten "Ökostromanlagen" vor, was durch eine Abnahmeverpflichtung des Netzbetreibers und erhöhte Einspeisetarife für Strom aus diesen Anlagen verwirklicht werden soll.

Was die Umweltförderung im Ausland betrifft, so wurde der Kreis jener Länder, die für derartige Maßnahmen Förderungen in Anspruch nehmen können, ausgeweitet. Neben umweltrelevanten Maßnahmen in Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn können nun allgemein für Projekte außerhalb Österreichs, die der Emissionsreduktion von klimarelevanten Gasen zur Umsetzung nationaler gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Ziele dienen, Förderungsmittel genehmigt werden.

Im Bereich der Altlastensanierung sieht der EU-Gemeinschaftsrahmen eine Verschärfung des Verursacherprinzips vor. Demnach darf ein Wettbewerbsteilnehmer, der für die "Verschmutzung verantwortlich" ist, künftig nur mehr bis zu einem Ausmaß von 100.000 € (Summe aller öffentlichen Zuwendungen innerhalb von drei Jahren) gefördert werden. Weitere Neuerungen betreffen u.a. die Abstufung der Förderhöhe in Abhängigkeit der (ökologischen) Priorität der Altlast. (Schluss)