Parlamentskorrespondenz Nr. 578 vom 17.07.2002

TÄTIGKEITSBERICHT 2001 DES STATISTIKRATS DER STATISTIK ÖSTERREICH

----

Wien (PK) - Gemäß § 47 Bundesstatistikgesetz hat der Statistikrat der Statistik Österreich (früher Statistisches Zentralamt) einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstatten, den die Bundesregierung dem Nationalrat vorzulegen hat. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2001 liegt nunmehr vor. (III-161 d.B.)

Daraus geht hervor, dass sich der 15 Personen umfassende Statistikrat im vergangenen Jahr insbesondere mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm der Statistik Österreich, Fragen der Qualitätssicherung, der Nutzung von Verwaltungsdaten, dem notwendigen Aufbau von eigenen Registern und dem Zugang zu Verwaltungsregistern, der Publikationspolitik, der Öffentlichkeitsarbeit, der EU-Koordination und dem Projekt "Großzählung 2001" auseinandergesetzt und darüber hinaus eine Stellungnahme zum Entwurf einer Elektrizitätsstatistik-Verordnung abgegeben hat.

In Bezug auf die Bewertung des mittelfristigen Arbeitsprogramms hält der Statistikrat dabei fest, dass die Erfüllung hoher Qualitätsansprüche und die Qualität der Ergebnisse Vorrang vor der Bewältigung möglichst vieler statistischer Projekte haben müssten, und mahnt in diesem Sinn die Fortsetzung der begonnenen statistischen Qualitätsoffensive ein. Er empfiehlt unter anderem, alle Ergebnisse ausreichend zu publizieren, die einzelnen Ergebnisse detaillierter zu analysieren, projektübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, die Nutzung von Verwaltungsdaten auszubauen und Primärdaten stärker mehrfach zu nutzen sowie eine Qualifikationsoffensive des Personals durchzuführen.

Außerdem weist der Statistikrat auf die Notwendigkeit hin, die Planungssicherheit für die Statistik Österreich zu erhöhen, und gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die derzeitige Situation von Unsicherheit sowohl über die Zuständigkeiten als auch über die damit verbundenen Finanzierungserfordernisse geprägt ist. Dies führe zu Aktualitätsverlusten und zu ernsthaften Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von österreichischen Daten im Rahmen internationaler Benchmarking-Initiativen. Dringend zu überprüfen ist seiner Ansicht nach zudem, inwieweit die Liberalisierung einzelner Wirtschaftssektoren und die Schaffung neuer Regulierungsbehörden zu Defiziten in der statistischen Erfassung geführt haben.

Was den Aufbau eines umfassenden Unternehmens- und Betriebsregisters (UBR) betrifft, sind laut Statistikrat wesentliche Fortschritte erzielt worden. Er mahnt allerdings weitere Aktivitäten in diesem Bereich ein, sollten dieses und andere Register die ihnen vom Statistikgesetz zugewiesenen zentralen Funktionen erfüllen.

Ausdrückliches Lob äußert der Statistikrat für merkliche Fortschritte in den Bemühungen, die Aktualität der veröffentlichten Ergebnisse zu verbessern. Auch der Ausbau des Informationsangebots im Internet wird positiv bewertet, allerdings ist seiner Ansicht nach das anzustrebende Ausmaß des über das Internet kostenlos bereitzustellenden Datenmaterials noch nicht erreicht. Verstärktes Augenmerk schenken sollte die Statistik Österreich dem Bericht zufolge außerdem dem Ausbau der Bereitstellung von Metadaten.

Weiters regt der Statistikrat generelle vertragliche Vereinbarungen mit öffentlichen und privaten Auftraggebern an, wonach die Statistik Österreich spätestens drei Monate nach Übermittlung der Daten an den Auftraggeber die Ergebnisse der jeweiligen Erhebung in geeigneter Form veröffentlichen kann, wenn dies nicht seitens des Auftraggebers erfolgt. (Schluss)