Parlamentskorrespondenz Nr. 592 vom 02.08.2002

ZWEITER BERICHT ÜBER ANWENDUNG DER GENTECHNIK IN ÖSTERREICH

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Wien (PK) - Die Gentechnikkommission hat nunmehr den zweiten Bericht über die Anwendung der Gentechnik in Österreich vorgelegt, der den Zeitraum vom 1. Juni 1998 bis zum 1. Juni 2001 umfasst. Er enthält eine zusammenfassende Darstellung der durchgeführten Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen und informiert über den Bereich des Freisetzens von GVO und des Inverkehrbringens von diesbezüglichen Erzeugnissen. Außerdem befasst er sich mit dem Thema Genanalysen und Gentherapien am Menschen. (III-160 d.B.)

Die Gentechnikkommission und ihre drei wissenschaftlichen Ausschüsse sind beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zur Beratung der Behörde über grundsätzliche Fragen der Anwendung der Gentechnik eingerichtet. Des weiteren obliegt der Gentechnikkommission die Beschlussfassung über vorgeschlagene Abschnitte des Gentechnikbuches, in dem der Stand von Wissenschaft und Technik für alle gesetzlich vorgesehenen Bereiche des Einsatzes der Gentechnik in Österreich zu dokumentieren ist.

ARBEITEN MIT GENETISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN IN GESCHLOSSENEN SYSTEMEN

Die Durchführung von Arbeiten mit genetisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen ist - nach Maßgabe der Paragraphen 19 und 20 GTG - anmelde- bzw. genehmigungspflichtig. Im Berichtszeitraum (1.6.1998 bis 1.6.2001) gab es folgende neue Anmeldungen bzw. neue Anträge: 117 in der Sicherheitsstufe 1, 41 in der Sicherheitsstufe 2, einen in der Sicherheitsstufe 3 und keinen betreffend die Sicherheitsstufe 4. Diese Zahlen sind jedoch nicht gleichzusetzen mit den durchgeführten Arbeiten mit GVO, da diese infolge der differenzierten Anmeldungs- und Genehmigungspflichten höher sind. Was die neuen gentechnische Anlagen betrifft, so betreffen 63,5 % die Sicherheitsstufe 1, 34,5 % die Sicherheitsstufe 2 und 2 % die Sicherheitsstufe 3.

Wenn man sich die Entwicklung seit 1995 ansieht, dann ist festzustellen, dass in den ersten beiden Jahren nach dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes eine große Anzahl an Anmeldungen und Anträgen zu bearbeiten war. In den folgenden Jahren war dann ein rückläufiger Trend zu beobachten; nun ist wiederum - bedingt durch die Neuansiedlung von Betrieben - ein Anstieg zu verzeichnen.

KEIN ANTRAG AUF FREISETZUNG VON GVO GESTELLT

Jede Freisetzung von GVO sowie das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, bedarf der Genehmigung durch die Behörde. Im Berichtszeitraum wurde weder beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen noch beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Antrag auf Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen gestellt. In Österreich wurde auch kein Antrag auf Inverkehrbringen von Erzeugnissen eingebracht, heißt es weiter im Bericht. Die letzten beiden Zulassungen auf EU-Ebene erfolgten im Jahr 1998, wobei es sich um gentechnisch veränderte Nelken gehandelt hat. Seit diesem Jahr herrscht bezüglich der Neuzulassung eine Pattstellung ("De-facto-Moratorium").

In den Berichtszeitraum fiel auch die Erlassung von zwei Verordnungen, mit denen das Inverkehrbringen von zwei gentechnisch veränderten Maissorten in Österreich verboten wurde.

INSGESAMT 17 EINRICHTUNGEN KÖNNEN GENANALYSEN DURCHFÜHREN

Der wissenschaftliche Ausschuss für Genanalysen und Gentherapie am Menschen erstellte Gutachten zu insgesamt 23 Anträgen auf Zulassung von Einrichtungen zur Durchführung von Genanalysen; 17 Einrichtungen wurden mit Bescheid zugelassen. Dabei handelt es sich entweder um Einrichtungen mit weitreichendem Tätigkeitsgebiet, in denen Untersuchungen einer Vielzahl genetisch determinierter Erkrankungen durchgeführt werden, oder um Einrichtungen mit eingeschränkten Tätigkeitsbereich, die molekularbiologische Untersuchungen im Bereich eines speziellen medizinischen Fachgebietes wie der Hämatologie, der Dermatologie, der Frauenheilkunde und der Inneren Medizin durchführen. Die Zahl der 17 zugelassenen Einrichtungen setzt sich dabei wie folgt zusammen: 5 Abteilungen von Krankenanstalten der Länder oder Gemeinden, 7 Universitätskliniken, 4 Universitätsinstitute, 1 private Einrichtung.

GENTHERAPIEN ZUR BEHANDLUNG VON KREBS- UND DARMERKRANKUNGEN

Im Berichtszeitraum wurden sechs Anträge auf Zulassung von Einrichtungen zur Durchführung einer somatischen Gentherapie eingebracht, von denen vier mittels Bescheid genehmigt wurden. Dabei handelte es sich um Universitätskliniken in Wien, Graz und Innsbruck. Damit im Zusammenhang stehend wurden zwei Anträge (von insgesamt 6) betreffend die Durchführung einer somatischen Gentherapie am Menschen im Rahmen einer klinischen Prüfung bewilligt. Diese Projekte waren meist multizentrische Studien zur Erprobung von Therapieverfahren bei der Behandlung von Krebserkrankungen (im Bereich der Dermatologie und der Frauenheilkunde) sowie zur Behandlung einer entzündlichen Darmerkrankung.

SICHERHEITSFORSCHUNG UND GENTECHNIK

Ein Kapitel des Berichts wurde auch dem Thema Sicherheitsforschung gewidmet. Es wurden all jene Aufträge aufgelistet, die im Berichtszeitraum vergeben wurden, z.B.: "Vergleichende genetische Studien an Neoplasmen", "Allergiepotenzial von genetisch veränderten Nahrungsmitteln", "Gentechnik in der Lebensmittelproduktion", "Vegetationsökologische und genetische Grundlagen für die Risikobeurteilung von Freisetzung von transgenem Raps und Vorschläge für ein Monitoring", "Untersuchungen für Genanalysen am Beispiel von Leukämien und Lymphomen", "Outcrossing of Oilseed Rape", "Begleitkommission Transgene Obstbäume", etc.).

Effektive Forschung im Bereich der Sicherheit der Anwendung von GVO könne gewährleisten, dass mögliche Risken und Gefahren erkannt, evaluiert und in ihren mittel- und langfristigen Konsequenzen für Mensch und Umwelt erfasst werden können, heißt es in dem Bericht. Eine Beschränkung auf diesem Gebiet würde daher nicht nur einen Rückschritt in der Qualitätssicherung gentechnischer Anwendungen bedeuten, sondern auch den Weg zu internationaler wissenschaftlicher Kommunikation versperren und verhindern, dass die positiven Entwicklungen auf dem Gebiet der Biotechnologie für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden können, lautet das Resümee der Autoren. (Schluss)