Parlamentskorrespondenz Nr. 28 vom 23.01.2003

PARLAMENTARISCHE ENQUETE ZU BUNDES-TIERSCHUTZGESETZ AM 10. APRIL

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Wien (PK) - Die Initiative der ÖVP zur Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Eckpunkte eines österreichischen Tierschutzgesetzes - auf Basis eines europäischen Rechtsvergleichs und eines Vergleichs der landesgesetzlichen Bestimmungen" fand heute im Hauptausschuss des Nationalrates die grundsätzliche Zustimmung der anderen Fraktionen. Als Termin wurde der 10. April 2003 in Aussicht genommen.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) plädierte für eine gemeinsame Vorgangsweise in derart wichtigen Fragen und wies auf eine im Vorfeld des Ausschusses getroffene Übereinkunft zwischen den Fraktionen hin, über Detailfragen noch zu verhandeln. Auch Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) bekräftigte die Zusage, über die ReferentInnen und die Zusammensetzung der Enquete noch eingehende Gespräche zu führen. Dies bestätigten die ÖVP-Abgeordneten Michael Spindelegger und Fritz Grillitsch.

Gemäß ÖVP-Antrag sind für die Einleitungsreferate Dir. Dr. Helmut Pechlaner, Tiergarten Schönbrunn, sowie Univ. Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Universität Wien, vorgesehen. Von ExpertInnen, die von den Parlamentsfraktionen nominiert werden, sind weitere Impulsreferate geplant. Die Referenten sollen nach Vorstellung der AntragstellerInnen insbesondere auf den Status quo des Tierschutzes in Europa, auf das EU-Recht im Bereich Tierschutz und den Stand der nationalen Umsetzung, auf den Tierschutz in den Landesgesetzen und auf den Regelungsbedarf eines österreichischen Tierschutzgesetzes eingehen.

Als TeilnehmerInnen der Enquete sind Abgeordnete zum Nationalrat, BundesrätInnen, österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments, VertreterInnen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des  Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz vorgesehen. Weiters sollen VertreterInnen der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, des ÖGB und der Tierärztekammer sowie der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, des Vereins für Konsumenteninformation, der fünf wichtigsten Tierschutzorganisationen Österreichs und einer europäischen Tierschutzorganisation eingeladen werden. Die Fraktionen werden die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Experten zu nominieren.

Es ist vorgesehen, die Enquete für MedienvertreterInnen und die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.(Schluss)