Parlamentskorrespondenz Nr. 50 vom 12.02.2003

FAMILIENLEISTUNGEN VON 1990 BIS 2000 UM 72 PROZENT GESTIEGEN

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Wien (PK) - Im Jahrzehnt von 1990 bis 2000 sind die Familienleistungen um 72 % gestiegen, die Altersleistungen stiegen im gleichen Zeitraum um 69 %. Dies geht aus dem jüngsten Bericht über die soziale Lage samt Analysen und Ressortaktivitäten für den Zeitraum 2001 bis 2002 vor, der vor kurzem dem Parlament zugeleitet wurde (III-11 d.B.). Dem Sozialbericht zufolge betrugen die nach der EU-konformen Methode berechneten Sozialausgaben im Jahr 2000 insgesamt 59,6 Mrd. €, das entspricht 29,1 % des Brutto-Inlandsproduktes. Die Sozialquote (Anteil der Sozialausgaben am Brutto-Inlandsprodukt) ist damit nach einem leichten Rückgang 1997 und 1998 (-0,2 % bzw. -0,3 %) in den Jahren 1999 und 2000 wieder auf 29,1 % gestiegen.

ÖSTERREICHS SOZIALAUSGABEN

Im Zuge der Konsolidierungspolitik seit 1995 wurden Leistungen teilweise eingeschränkt bzw. die Zuwachsraten gedämpft. Dies führte zu einem Rückgang der Sozialquote ab 1996, wobei in den Jahren 1997 und 1998 die gute Konjunkturlage diesen ebenfalls beeinflusste. Der Anstieg der Sozialquote von 1998 bis zum Jahr 2000 ist vor allem durch die Ausgabensteigerungen bei den Pensionen, der gesetzlichen Krankenversicherung (starker Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel) sowie des Familienlastenausgleichsfonds und der Kinderabsetzbeträge verursacht.

Rund die Hälfte der Sozialausgaben wurde 2000 für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, ein Viertel für Krankheitsleistungen aufgewendet. Für Familienleistungen wurde rund ein Zehntel der gesamten Sozialleistungen ausgegeben, für Invaliditätsleistungen im erwerbsfähigen Alter 8 % und für Arbeitslosenleistungen 5 %.

Die gesamten Altersleistungen wuchsen von 1990 bis 2000 um 69 %; dieser Anstieg entspricht dem Anstieg der gesamten Sozialleistungen. Starke Zuwächse gab es beim Pflegegeld für über 60jährige Personen sowie bei den Ausgaben der Länder für Alten- und Pflegeheime. Das Bundespflegegeldgesetz und die diesem analogen Landespflegegeldgesetze traten Mitte 1993 in Kraft.

Im Zeitraum 1990 bis 2000 stiegen die Familienleistungen um 72 %. Für das hohe Wachstum von 1990 bis 1995 war v.a. die Reform beim Karenzgeld (Einführung des zweiten Karenzjahres) verantwortlich. Seit 1995 sind die Ausgaben für das Karenzgeld aufgrund des Geburtenrückganges sowie der budgetären Konsolidierungsmaßnahmen (u.a. faktische Verkürzung der Dauer des Karenzurlaubes) gesunken. Die Einführung der Kinderabsetzbeträge führte ab 1994 zu einem deutlichen Mehraufwand bei den Familienleistungen.

Die Ausgaben für Arbeitslosigkeit haben zwischen 1990 und 2000 um drei Viertel zugenommen. Die gestiegenen Ausgaben für Arbeitslosigkeit sind vor allem durch die stark angewachsene Zahl von LeistungsbezieherInnen und nicht aufgrund überproportionaler Erhöhungen der Pro-Kopf-Arbeitslosenleistungen verursacht, heißt es im Sozialbericht.

SOZIALVERSICHERUNG: 96 % DER GESAMTAUSGABEN ENTFIELEN AUF LEISTUNGEN AN DIE VERSICHERTEN

Den Gesamtausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung standen 2001 Gesamteinnahmen von rund 34,7 Mrd. € gegenüber. Der Gebarungsabgang betrug im Jahr 2001 40 Mill. €, der sich zusammensetzt aus einem Negativsaldo im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in der Höhe von rund 148 Mill. €, einem Negativsaldo im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung von 30 Mill. € sowie einem Überschuss in der Unfallversicherung in der Höhe von 138 Mill. €.

Von den Gesamtausgaben entfielen knapp 96 % auf Leistungen an Versicherte: 2001 33,3 Mrd. €, 2000 32,1 Mrd. €.

Von 2000 auf 2001 stiegen die Gesamtaufwendungen um 3,6 % und die Versicherungsleistungen um 4,1 %. Die sonstigen Ausgaben inklusive Verwaltungskosten verringerten sich um 5,9 %; der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand betrug 2,3 % der Gesamtaufwendungen, in absoluten Zahlen: 809 Mill. €. Gegenüber dem Jahr 2000 sind die Verwaltungsaufwendungen damit um 4,5 % gesunken.

DIE SOZIALE LAGE DER FRAUEN

Zwischen 1970 und 2000 stieg die Lebenserwartung der Frauen von 73,4 Jahren auf 81,2 Jahre; dies bedeutet einen Anstieg um 7,8 Jahre. Die Lebenserwartung der Männer erhöhte sich von 66,5 Jahre auf 75,4 Jahre und stieg daher um insgesamt 8,9 Jahre. In den nächsten drei Jahrzehnten wird sowohl für Frauen als auch für Männer die Entwicklung einen weiteren Anstieg bringen: Frauen wird bei der Geburt im Jahr 2030 ein Alter von 85,5 Jahren und Männern ein Alter von 80 Jahren vorausgesagt.

Ein Vergleich von Männern und Frauen nach ihrer Stellung im Haushalt für das Jahr 2000 ergibt: Von allen Frauen lebt ein wesentlich geringerer Anteil (26 %) noch im Haushalt der Eltern als bei den Männern (34 %). Der Anteil der AlleinerzieherInnen unter den Frauen liegt bei 6 %, bei den Männern nur bei 1 %. Unter den Alleinlebenden sind Frauen mit 15 % stärker vertreten als Männer mit 10 %. Männer führen somit im Gegensatz zu Frauen in einem wesentlich geringeren Ausmaß einen Haushalt allein, da sie häufiger bei den Eltern bzw. in neu gegründeten Familien leben. Der Anteil der weiblichen Singlehaushalte ist auch deshalb deutlich höher als der der Männer, weil Frauen nach dem Tod ihres Partners auch in höherem Alter eher in der eigenen Wohnung verbleiben, während Männer nach dem Tod der Partnerin eher zu ihren Kindern oder in ein Heim ziehen. Der größte Anteil aller Singlehaushalte in Österreich ist jener von Frauen über 60 Jahre.

Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass ein Drittel der unselbständig erwerbstätigen Frauen teilzeitbeschäftigt ist, zwei Drittel der befristeten Arbeitsverhältnisse Frauen betreffen, Schicht-, Turnus- und Wechseldienst 15 % der Frauen machen und 30 % der Frauen an Samstagen und 15 % an Sonntagen arbeiten.

Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Wird vom tatsächlichen Bruttoeinkommen ausgegangen, so beträgt das Medianeinkommen der Frauen 60 % von dem der Männer. Wird das entsprechende Nettoeinkommen verglichen, so steigt wegen der Steuerprogression der Anteil des Frauenmedianeinkommens an dem der Männer auf 65 %. Werden nur Vollzeitbeschäftigte miteinander verglichen, so reduziert sich diese Differenz auf die Hälfte (von 35 % auf 18 %). Das um ein Drittel niedere Frauenmediannettoeinkommen kann auf kürzere Arbeitszeiten und auf niedere berufliche Positionen der Frauen und auf unterschiedliche Bewertungen von frauen- und männerspezifischen Tätigkeiten auch innerhalb vergleichbarer beruflicherer Positionen zurückgeführt werden.

2001: FRAUEN ERHIELTEN 62 % ALLER PENSIONSLEISTUNGEN

2001 wurden im Jahresdurchschnitt etwa 2 Mill. Pensionsleistungen ausbezahlt, von rund 3,2 Mill. Versicherungsverhältnissen fielen Beiträge an. Dies ergibt eine Belastungsquote von 621 (2000: 619); das bedeutet, dass sich die Relation von Versicherungsverhältnissen zu Leistungen geringfügig verschlechtert hat. Freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte sind in der Berechnung nicht enthalten.

62 % aller Pensionsleistungen entfielen 2001 auf Frauen. Der hohe Frauenanteil ist auf die große Zahl der Witwenpensionen (440.000 gegenüber 40.000 Witwerpensionen) zurückzuführen. Auch bei den Alterspensionen überwog der Frauenanteil (56 %), da Frauen wegen ihres niedrigeren Pensionszugangsalters und vor allem wegen der höheren Lebenserwartung ihre Pension deutlich länger beziehen als Männer. Wegen der gestiegenen Erwerbsbeteiligung der Frauen, der Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen zur Pension u.a. durch die Einführung der ewigen Anwartschaft und der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten erwerben immer mehr Frauen Anspruch auf eine eigenständige Pensionsleistung. Dies hat laut Sozialbericht zur Folge, dass die Zahl der DoppelpensionsbezieherInnen weiter zunimmt.

ZAHL DER NEUEN SELBSTÄNDIGEN UND FREIEN DIENSTNEHMER NIMMT ZU

Während es 2000 erst 11.000 neue Selbständige im Jahresdurchschnitt gab, stieg diese Zahl auf 19.000 (+64 %) im Jahr 2001. Im Juni 2002 waren es bereits 25.000.

Die freien Dienstnehmer verzeichnen eine langsame, aber stetige Zunahme. Gab es im Jahresdurchschnitt 2000 noch 22.000 Versicherte, so stieg dieser Wert im Jahr 2001 auf 24.000 und im Juni 2002 auf über 25.000.

Im Juli 2002 gab es rund 210.000 geringfügig Beschäftigte; davon haben rund 40.000 Personen von der Möglichkeit der Selbstversicherung Gebrauch gemacht.

ABSCHAFFUNG DER VORZEITIGEN ALTERSPENSION WEGEN GEMINDERTER ARBEITSFÄHIGKEIT UND ANHEBUNG DES GESETZLICHEN ANTRITTSALTERS ZEIGEN WIRKUNG

2001 gab es 97.135 erstmalige Neuzuerkennungen von Pensionsleistungen und 74.343 Pensionsabgänge wegen Tod des Leistungsbeziehers. Gegenüber 2000 (120.037) hat sich die Zahl der erstmaligen Neuzuerkennungen deutlich vermindert. Dieser Rückgang ist - das ist dem Bericht zu entnehmen - die Folge der Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit und die etappenweise Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension.

Rund 60 % dieser Neuzugänge bei den Alterspensionen waren vorzeitige Alterspensionen. Das bedeutet, dass 72,4 % aller Neuzugänge vor Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters in Pension gingen: Bei den Männern betrug der Anteil 86,7 % und bei den Frauen 55,9 %.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter betrug 2001 58 Jahre (2000: 57,7 Jahre). Frauen gingen um eineinhalb Jahre früher in Pension als Männer.

2001: 75 % ALLER PENSIONSLEISTUNGEN UNTER 1.000 €

Die durchschnittliche Alterspension der Männer in der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug im Dezember 2001 - ohne Zulagen und Zuschüsse - 1.158 €, jene der Frauen 669 €.

2001 lagen beinahe 75 % aller Pensionsleistungen unter 1.000 €, weitere 15 % im Bereich von 1.000 € bis 1.500 € und nur 10 % über 1.500 €.

Mit Stichtag 1. Juli 2001 erhielten in Österreich 1,976.000 Personen mindestens eine Pension aus der gesetzlichen PV und/oder eine Beamtenpension. Dieser Zahl an Leistungsbeziehern standen 2,245.000 ausbezahlte Pensionsleistungen gegenüber, das heißt, dass die Zahl der MehrfachbezieherInnen zugenommen hat.

Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende betrug 2001 613 €, für Ehepaare 875 €. Im Dezember 2001 bezogen 231.000 Personen eine Ausgleichszulage; das sind 12 % der PensionsbezieherInnen.

PFLEGEVORSORGE

Im März 2002 erhielten insgesamt 278.721 Personen Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz. 2001 betrug der Aufwand des Bundes hiefür 1,427 Mrd. €.

Rund 51.200 Personen (Stand Dezember 2000) erhalten ein Pflegegeld der Länder, davon sind etwa zwei Drittel Frauen. Die Länder haben dafür 267,43 Mill. € aufgewendet.

BEHINDERTENPOLITIK

Ende 2001 (2000) gehörten 83.431 (80.532) Personen dem Kreis der begünstigten Behinderten an. 2001 waren bei sämtlichen der Einstellungspflicht unterliegenden Dienstgebern 84.869 Pflichtstellen zu verzeichnen, davon waren 54.818 mit begünstigten Behinderten besetzt, 30.051 Pflichtstellen waren unbesetzt. Die Beschäftigungspflicht wurde somit zu 65 % erfüllt.

In den derzeit 8 Integrativen Betrieben in ganz Österreich standen zum 1.1.2002 1.770 Personen - davon 1.415 Behinderte - in Beschäftigung bzw. in Erprobung oder Lehre. Außerdem nahmen 64 Behinderte an Ausbildungsprojekten in den Integrativen Betrieben teil.

Um die berufliche Integration von behinderten Arbeitnehmern zu erleichtern, bieten die Bundessozialämter eine Reihe von Förderungsmaßnahmen (z.B. Lohnkostenzuschüsse; Lehrlings-/Ausbildungsbeihilfen, Pkw-Zuschüsse) an. Für diese Individualförderungen wurden 2001 17 Mill. € aufgewendet.

FAMILIENBEIHILFE, KINDERBETREUUNGSGELD

Im Jahr 2001 wurde für 1,835.000 Kinder Familienbeihilfe bezogen. Für zirka 1,7 Mill. Kinder wird die Familienbeihilfe vom FLAF und für 136.000 Kinder von Selbstträgern (Bund, Länder, Gemeinden als Arbeitgeber der Eltern) bezogen. 849.000 Kinder sind unter 10 Jahre, 821.000 zwischen zehn und 19 Jahre und 165.000 über 19 Jahre. Für 3 % der Kinder (62.000) wird ein behinderungsbedingter Zuschlag gewährt.

Das Kinderbetreuungsgeld, das für Geburten ab 2002 an die Stelle des Karenzgeldes getreten ist, beträgt 436 € pro Monat. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Eltern und AlleinerzieherInnen mit geringen Einkünften besteht in Form des Zuschusses zum KBG. Dieser gebührt auf Antrag und beträgt etwa 181 € pro Monat. Es handelt sich hierbei um eine Art Kredit, der zurückzuzahlen ist, sofern gewisse Einkommensgrenzen überstiegen werden.

GESUNDHEITSWESEN - KRANKENANSTALTEN, APOTHEKEN

Österreich hatte im Jahr 2000 321 Spitäler mit rund 70.261 Betten. Die Bettendichte betrug 8,7 Betten je 1.000 EinwohnerInnen, wobei nicht nur die Akutversorgung, sondern auch die Langzeitversorgung und ein Großteil des Rehabilitationsbereiches erfasst ist. Die Krankenanstalten versorgten im Jahr 2000 rund 2,4 Mill. PatientInnen stationär.

Von den 321 Spitälern waren 141 öffentliche Krankenanstalten mit 48.988 Betten; das bedeutet, mehr als zwei Drittel der österreichischen Spitalsbetten lagen im öffentlichen Versorgungsbereich. Zusätzlich zu den öffentlichen Krankenhäusern gab es weitere 38 Spitäler (5.725 Betten), die ebenfalls gemeinnützig, also nicht gewinnorientiert, arbeiteten. Insgesamt umfasste der gemeinnützige Spitalsbereich 179 Krankenhäuser mit 54.713 Betten.

Hinsichtlich der Größenstruktur der Spitalslandschaft ist dem Bericht zu entnehmen, dass rund 69 % der Spitäler Ende 2000 zusammen nur rund 29 % der Betten anboten. Inklusive der Universitätskliniken gab es Ende 2000 neun Spitäler in der Größenordnung von mehr als 1.000 Betten mit zusammen 20 % der gesamten Spitalsbetten.

Die Kosten der Fonds-Krankenhäuser, das sind die 147 Spitäler, die aus öffentlichen Mitteln über die neun Landesfonds finanziert werden, lagen im Jahr 2000 bei rund 7.239 Mill. €, im Jahr 1999 bei rund 6.935 Mill. €.

11 % DER GESAMTBEVÖLKERUNG ARMUTSGEFÄHRDET

1999 waren etwa 880.000 Personen in Österreich armutsgefährdet, das sind 11 % der Gesamtbevölkerung. Ein Drittel dieser Personen - etwa 310.000 ÖsterreicherInnen - mussten darüber hinaus mit spürbaren Einschränkungen in zentralen Lebensbereichen auskommen: Akute Armut betrifft damit etwa 4 % der Bevölkerung. Das Armutsgefährdungsrisiko von Frauen ist mit 13 % höher als jenes der Männer (9 %).

Überdurchschnittliche Armutsrisiken ergeben sich für: Alleinerziehende ohne Erwerbseinkommen, PensionsbezieherInnen in Einpersonenhaushalten, Nicht-EU-BürgerInnen, Langzeitarbeitslose, Personen im Erwerbsalter in Haushalten ohne jede Beschäftigung sowie Personen mit einer Behinderung.

Im Europa der 15 waren 1998 65 Millionen Menschen von Armutsgefährdung betroffen, was einer Rate von zirka 16 % entspricht. Mehr als die Hälfte dieser Personen lebt in den drei größten EU-Ländern Deutschland, Vereinigtes Königreich und Frankreich und weitere 30 % in den beiden großen südeuropäischen Ländern Italien und Spanien. Der Anteil der österreichischen Armutsgefährdeten in der EU beträgt 1,6 %. (Schluss)