Parlamentskorrespondenz Nr. 59 vom 20.02.2003

DAS GESAMTSTAATLICHE DEFIZIT LAG 2002 BEI EINEM PROZENT DES BIP

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Wien (PK) - Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute unter der Vorsitzführung seines Obmannes Günter Stummvoll eine von ÖVP und FPÖ beantragte Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (34/A) plenumsreif gemacht. Damit wird die mit 31. Dezember 2002 ausgelaufene Schenkungssteuerbefreiung für die Zuwendung von Sparbüchern um ein Jahr verlängert, wobei die Befreiung für Personen der Steuerklasse V nur mehr bis zu einem Betrag von 100.000 € gelten soll. Während dieser Teil des Antrages einhellige Zustimmung der Ausschussmitglieder erzielte, riefen die Änderungen bei der prämienbegünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorge grundsätzliche Bedenken der Oppositionsparteien gegen die Reparatur dieses "knapp vor Ende der letzten Gesetzgebungsperiode unter Zeitdruck beschlossenen Modells", so SP-Abgeordneter Christoph Matznetter, hervor. Im einzelnen geht es um die erbrechtliche Gleichstellung von PartnerInnen, die mit VersicherungsnehmerInnen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt haben, mit EhegattInnen und Kindern. Darüber hinaus soll die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der überwiesenen Prämien im Ausmaß von 40 % in Aktien statt bisher von 60 % erfolgen.

Im Hinblick auf ein laufendes Verfahren beim EuGH soll schließlich sichergestellt werden, dass der Vorsteuerabzug bis Ende 2005 nicht für im Ausland geleaste Gegenstände gilt. Andernfalls drohten dem Staat durch Verlagerung des Inlandsleasings und Inlandskaufs in das Ausland Einnahmensausfälle von rund 350 Mill. €.

In der Debatte erinnerte SP-Abgeordneter Matznetter an den enormen Zeitdruck, unter dem die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode beschlossen wurde und sprach sein Bedauern darüber aus, dass dieses Gesetz so kurz nach seinem Inkrafttreten bereits repariert werden muss. Darüber hinaus hielt es der Abgeordnete grundsätzlich für bedenklich, private Sparformen in Zeiten steuerlich zu begünstigen, in denen harte Einschnitte in die erste Säule gemacht werden müssen.

Hinsichtlich der um ein weiteres Jahr verlängerten Schenkungssteuerbefreiung für Sparbücher zeigte sich Matznetter zufrieden über die Bereitschaft der Antragsteller, die Steuerbefreiung für die Steuerklasse V mit 100.000 Euro zu begrenzen. Matznetters Wunsch lautete schließlich, die nur als Übergangsmaßnahme gerechtfertigte Steuerbefreiung letztmalig zu verlängern, um der Aushöhlung des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts entgegenzuwirken.

Abgeordneter Werner Kogler (G) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und plädierte seinerseits dafür, eine grundsätzliche und öffentliche Diskussion über das Verhältnis zwischen der ersten und der dritten Säule der Alterssicherung zu führen. Kogler sah die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als staatlich angereiztes Versicherungssparen mit dem zusätzlichen Aspekt der Börseplatzförderung.

Abgeordneter Jakob Auer (V) bezeichnete die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge demgegenüber als ein gelungenes Modell und bekannte sich zu den vorgesehenen Änderungen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) registrierte unterschiedliche ordnungspolitische Vorstellungen bei Abgeordnetem Matznetter und unterstrich den Grundsatz, die Sicherung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards im Alter so weit wie möglich zu gewährleisten.

Abgeordneter Matznetter mahnte demgegenüber die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ein. Er halte es in Zeiten knapper Kassen nicht für gerechtfertigt, den Lebensstandard eines Besserverdieners mit den Steuerleistungen einer Verkäuferin abzusichern.

Staatssekretär Alfred Finz erinnerte an das Drängen der EU-Kommission, die zweite und dritte Säule der Alterssicherung auszubauen und machte auf den diesbezüglichen Nachholbedarf Österreichs aufmerksam. Das neue Vorsorgemodell werde sehr gut angenommen. Die Summe der staatlichen Prämie betrage 100 Mill. Euro, dazu kommen Steuervorteile in der Höhe von 50 %.

Hinsichtlich des von Abgeordnetem Kogler angesprochenen Steuerausfalls durch die Schenkungssteuerbefreiung bei Sparbüchern wies der Staatssekretär darauf hin, dass die Schenkungssteuer eine Bagatellsteuer sei, deren Anteil am Gesamtsteueraufkommen bei 1,3 Promille liege.

Abgeordneter Hans Moser (S) wollte wissen, welche Börsen Anlagekapazizät für die Zukunftsvorsorge haben und erfuhr von Staatssekretär Finz, dass derzeit insbesondere Wien und Börsen der EU-Beitrittswerber in Frage kommen; Bedenken des Abgeordneten Matznetter hinsichtlich der EU-Konformität zerstreute Finz.

Bei der Abstimmung wurde auch ein von Berichterstatter Matthias Ellmauer eingebrachter Abänderungsantrag mit formalen Anpassungen und redaktionellen Verbesserungen angenommen.

Ein weiterer - ebenfalls einstimmig angenommener - Antrag von FPÖ und ÖVP dient der Anhebung des Mindestsatzes für verheiratete Bundesbedienstete auf das Eineinhalbfache des Mindestsatzes für Alleinstehende. Damit soll die Erhöhung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für ASVG-Versicherte für BeamtInnen nachvollzogen werden (35/A). - In der Debatte erfuhr Abgeordneter Jan Krainer von Staatssekretär Finz, dass für Beamte und ASVG-Versicherte nunmehr tatsächlich gleiche Bestimmungen gelten.

ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN UND VORBELASTUNGEN IM 2. UND 3. QUARTAL 2002

Im Rahmen der begleitenden Haushaltskontrolle behandelten die Abgeordneten sodann Berichte des Finanzministers zu den überplanmäßigen Ausgaben bzw. Vorbelastungen künftiger Budgets durch Einzelvorhaben in den Quartalen 2 und 3 des Vorjahres. Die Kenntnisnahme erfolgte durchwegs mit der Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. 

Den Unterlagen sind folgende Daten zu entnehmen: In den Monaten April bis Juni 2002 hat der Finanzminister überplanmäßige Ausgaben in der Höhe von 1,193 397 Mrd. € bewilligt (1/BA), in den Monaten Juli bis September 935,776 Mill. € (2/BA). Die Bedeckung erfolgte jeweils durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen.

Bei der Durchführung von Einzelvorhaben wurden im 2. Quartal 2002 Verpflichtungen im Gesamtumfang von 259,089 Mill. € übernommen, die die Budgets künftiger Finanzjahre belasten werden (3/BA). Für das 3. Quartal belief sich die Summe auf 176,964 Mill. € (4/BA). (Schluss)

Staatssekretär Alfred Finz beantwortete Detailfragen der Abgeordneten Werner Kogler (G) sowie Melitta Trunk (S) und führte dabei aus, dass die Umstellung auf das neue System der BIG-Mieten deshalb zu (saldenneutralen) Überschreitungen führe, weil das Budget 2002 bereits im Frühjahr 2000, also noch vor der Änderung des Bundesimmobiliengesetzes, beschlossen wurde. Zweck der Umstellung sei es, auch im innerbetrieblichen Leistungsaustausch den Verrechnungsgrundsatz einzuführen und solcherart Anreize zu schaffen, mit der Ressource "Raum" so sorgfältig wie möglich umzugehen, erinnerte der Staatssekretär.

Abgeordneter Jakob Auer (V) erfragte von Staatssekretär Finz folgende vorläufige Eckdaten zum Budgetvollzug des Vorjahres: Bei Ausgaben von 61,8 Mrd. Euro betrugen die Einnahmen 59,4 Mrd. Euro. Das Defizit lag somit bei 2,4 Mrd. €, die Defizitquote machte 1,1 % des BIP aus. Brücksichtigt man die Überschüsse der Länder, betrug das (maastrichtrelevante) gesamtstaatliche Defizit 1 % des BIP.

Die Erhöhung des Defizits führte der Staatssekretär auf folgende Gründe zurück: Bei der Erstellung und Beschlussfassung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2002 habe man ein wesentlich besseres Wachstum erwartet, als dann tatsächlich eingetroffen sei; überdies müsse man die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden im August 2002 berücksichtigen.

(Schluss)