Parlamentskorrespondenz Nr. 127 vom 18.03.2003

BUNDESTIERSCHUTZGESETZ: ENQUETE-KOMMISSION STATT ENQUETE

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Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrates beschloss heute einstimmig, anstelle der ursprünglich geplanten Enquete betreffend die Schaffung eines österreichischen Bundestierschutzgesetzes eine Enquete-Kommission des Nationalrates zu diesem Thema einzusetzen. Die Beratungen der Kommission werden am Donnerstag, dem 10. April voraussichtlich im Plenarsaal des Nationalrates stattfinden. Tiergarten-Direktor Helmut Pechlaner, die Bevollmächtigte des Tierschutz-Volksbegehrens Regina Binder, Verhaltensforscher Antal Festetics und der Rechtsexperte Bernhard Raschauer werden die Einleitungsreferate halten. Es ist beabsichtigt, zu den Beratungen der Enquete-Kommission, deren Vorsitz Nationalratspräsident Andreas Khol führen wird, die Öffentlichkeit zuzulassen.

Basis für den Beschluss des Hauptausschusses bildete ein von allen vier Fraktionen des Nationalrates gemeinsam eingebrachter Antrag auf Einsetzung einer parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema "Grundlagen eines modernen Österreichischen Bundestierschutzgesetzes". Der Enquete-Kommission werden 26 Abgeordnete des Nationalrates angehören (12 V, 10 S, 2 F, 2 G). Außerdem werden zu den Beratungen Mitglieder des Bundesrates und des Europäischen Parlaments, VertreterInnen des Bundeskanzleramtes und mehrerer Ministerien, VertreterInnen von Tierschutzorganisationen, der Länder, Wirtschaftkammer, der Arbeiterkammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, des ÖGB, der Tierärztekammer, der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, des Vereins für Konsumenteninformation sowie der Universität für Bodenkultur und der Veterinärmedizinischen Universität Wien beigezogen. Die Fraktionen werden die Möglichkeit erhalten, zusätzliche ExpertInnen zu nominieren.

Die Tagesordnung der Sitzung der Enquete-Kommission am 10. April sieht nach der Eröffnung durch Nationalratspräsident Khol und den Einleitungsreferaten von Pechlaner, Binder, Festetics und Raschauer einleitende Stellungnahmen durch Abgeordnete der vier Fraktionen sowie vier Impulsreferate von ExpertInnen vor, die von den Parlamentsfraktionen nominiert werden. Die ReferentInnen sollen dabei insbesondere auf den Status quo des Tierschutzes in Europa, auf das EU-Recht im Bereich Tierschutz und den Stand der Umsetzung in Österreich, auf den Tierschutz in den Landesgesetzen, auf den Regelungsbedarf eines österreichischen Tierschutzgesetzes und auf die Anliegen des Tierschutz-Volksbegehrens eingehen. Im Anschluss daran ist eine breite Diskussion geplant.

Der ursprüngliche Beschluss des Hauptausschusses, am 10. April eine Enquete zum Thema "Eckpunkte eines Österreichischen Tierschutzgesetzes - auf Basis eines europäischen Rechtsvergleichs und eines Vergleichs der landesgesetzlichen Bestimmungen" abzuhalten, wurde im Wege einer Reassümierung einhellig zurückgenommen. Zu einer Enquete hätten nur Medienvertreter zugelassen werden können, die nunmehr vorgesehene Enquete-Kommission wird ihre Beratungen hingegen öffentlich abhalten. (Fortsetzung Hauptausschuss)