Parlamentskorrespondenz Nr. 134 vom 19.03.2003

VERSÖHNUNGSFONDS: ANTRAGSFRIST FÜR NS-ZWANGSARBEITER WIRD VERLÄNGERT

Verfassungsausschuss auch für längere Fristen im Nationalfonds-Gesetz

Wien (PK) - Ehemalige Zwangs- und Sklavenarbeiter, die während der Zeit des Nationalsozialismus auf österreichischem Gebiet im Einsatz waren, haben länger Zeit, Anträge auf finanzielle Entschädigungen an den Versöhnungsfonds zu richten als ursprünglich vorgesehen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrates stimmte heute einhellig einer Gesetzesnovellierung zu, die eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2003 vorsieht. Um dem Versöhnungsfonds ausreichend Zeit zu geben, alle einlangenden Anträge zu bearbeiten wird zudem die Funktionsdauer des Fonds um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.

Wie aus den Erläuterungen des Vier-Parteien-Antrags hervorgeht, musste der österreichische Versöhnungsfonds immer wieder feststellen, dass jede Publizitätsmaßnahme, sei es in Form von Interviews, Pressekonferenzen, Vorträgen oder Inseraten in den Medien, zahlreiche neue Anträge zur Folge hatte, auch wenn in den betreffenden Staaten bzw. Regionen bereits zuvor umfangreiche publizistische Maßnahmen gesetzt wurden. Deshalb hat das Kuratorium des Versöhnungsfonds die Antragsfrist für betroffene Sklaven- und Zwangsarbeiter bereits einmal um zehn Monate bis 27. September 2003 verlängert, nunmehr soll die Frist gesetzlich bis Ende dieses Jahres erstreckt und die Funktionsdauer des Fonds verlängert werden.

Darüber hinaus können auch Opfer des Nationalsozialismus, die Vermögensverluste in Zusammenhang mit Miet- und Pachtrechten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen erlitten haben, mit einer Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Leistungen rechnen. Sie hätten ursprünglich nur bis zum 22. Februar 2002 Zeit gehabt, sich an den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zu wenden, gemäß einem heutigen Beschluss des Verfassungsausschusses wird nun aber das Kuratorium des Fonds ermächtigt, die entsprechende Frist bis längstens 31. Dezember 2004 zu verlängern. Begründet wird dieser Schritt damit, dass zahlreiche Betroffene aus verschiedensten Gründen, beispielsweise wegen Zustellschwierigkeiten oder wegen längerer Krankenhausaufenthalte aufgrund ihres hohen Alters ihre Leistungsberechtigung nicht rechtzeitig geltend machen konnten. Grundlage für diesen Beschluss des Verfassungsausschusses war ebenfalls ein Vier-Parteien-Antrag.

Der Nationalfonds erhielt im Jahr 2001 von der Republik Österreich Zuwendungen in der Höhe des Schilling-Gegenwertes von 150 Millionen US-Dollar. Damit sollen Vermögensverluste in Zusammenhang mit Bestandsrechten an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen abschließend abgegolten werden. Werden die vorhandenen Mittel bis zum Ablauf der Antragsfrist nicht aufgebraucht, sind sie zu gleichen Teilen auf die bis dahin Leistungsberechtigten aufzuteilen.

In der heutigen Sitzung begrüßten Abgeordnete aller vier Fraktionen die vorgesehenen Fristverlängerungen. Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) äußerte zudem großes Lob für die Arbeit der beiden Fonds.

Staatssekretär Franz Morak hielt auf eine Frage von SPÖ-Abgeordnetem Walter Posch fest, er gehe davon aus, dass der Nationalfonds der Republik Österreich auch nach 2004 fortgeführt wird. Die Festsetzung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel liege jedoch in der Kompetenz der Abgeordneten selbst. Posch hatte zuvor die Befürchtung geäußert, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser Einsparungsziele in diesem Bereich verfolge. (Schluss Fonds/Forts. Verfassungsausschuss)