Parlamentskorrespondenz Nr. 149 vom 26.03.2003

EU-UNTERAUSSCHUSS DES HAUPTAUSSCHUSSES KONSTITUIERT

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Wien (PK) - Vor der Sitzung des Nationalrates trat heute der Hauptausschuss unter Vorsitz von Nationalratspräsident Andreas Khol zusammen, um die Aufgaben des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union festzusetzen und hinsichtlich der am 10. April 2003 stattfindenden Enquete-Kommission zum Thema Bundestierschutzgesetz eine genaue Regelung der Vorsitzführung zu treffen. Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Im Anschluss daran trat der EU-Unterausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Als Vorsitzender des Unterausschusses wurde Werner Fasslabend (V) gewählt, seine StellvertreterInnen sind Caspar Einem (S), Karl Donabauer (V) und Marianne Hagenhofer (S). Die Wahl erfolgte ebenfalls einstimmig.

Dem Ständigen Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union werden nach dem gefassten Beschluss alle Aufgaben in EU-Angelegenheiten gemäß Artikel 23e und 23f Bundes-Verfassungsgesetz übertragen. Das sind alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, worüber die Regierung verpflichtet ist, den Nationalrat und Bundesrat unverzüglich zu informieren. Auch Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres können Thema dieses Unterausschusses sein. Ausgenommen sind jene Vorhaben, die dem Europäischen Rat vorbehalten sind und auf der Tagung der jeweils nächsten Sitzung des Europäischen Rates stehen sowie Beratungen von Vorhaben der Europäischen Union im Vorfeld von EU-Regierungskonferenzen, die eine Änderung von Primärrecht zum Inhalt haben. Diese Themen sind auch weiterhin im EU-Hauptausschuss zu beraten. Die Vorgangsweise entspricht der bisherigen Praxis, wie Präsident Khol betonte. (Schluss)