Parlamentskorrespondenz Nr. 162 vom 27.03.2003

RH-AUSSCHUSS UND DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE DER ÖIAG

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Wien (PK) -  Wie dem heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats zur Behandlung stehenden Tätigkeitsbericht des RH über das Verwaltungsjahr 2001 zu entnehmen ist, schloss die ÖIAG 1993 mit einer Pensionskasse einen Pensionskassenvertrag und mit der Belegschaftsvertretung einen Betriebsvereinbarung ab. Danach trat die Mehrheit der Beschäftigten mit aufrechten Leistungszusagen für eine Betriebspension dem neuen beitragsorientierten Betriebspensionssystem bei. Die Höhe der Betriebspensionen ergibt sich in Hinkunft ausschließlich aus dem Veranlagungsergebnis der Pensionskassen und ist somit dem Inflations- und Kapitalmarktrisiko unterworfen; die Beschäftigten übernahmen Risiko und Chancen hinsichtlich der Pensionshöhe, die vorher die ÖIAG im Rahmen einer Leistungszusage getragen hatte. Ende 2000 bestanden noch für 442 Personen Pensionsverpflichtungen nach dem leistungsorientierten System, für deren Höhe die ÖIAG weiterhin haftet, da sich die ÖIAG dazu verpflichtet hat, Nachschüsse an die Pensionskasse zu leisten, sollten die Veranlagungsergebnisse zur Erfüllung der Leistungszusagen nicht ausreichen. 355 dieser Pensionsansprüche waren in der ehemaligen Vereinigten Edelstahlwerke AG entstanden. Das aus dieser Gesellschaft in die ÖIAG eingebrachte Betriebskapital und Know-how wurde mit dem späteren Verkauf der VA Stahl AG privatisiert, während die erheblichen Pensionslasten bei der ÖIAG und somit im staatlichen Bereich verblieben.

Abgeordneter Christian Faul (S) wollte wissen, weshalb man zwar das Betriebskapital und das technische Know-how der VA Stahl AG verkauft, aber die Pensionslasten beim Eigentümer ÖIAG belassen hat. Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) hinterfragte im Zusammenhang mit der Pensionsvorsorge für Vorstandsmitglieder kritisch die Schablonenverordnung der Bundesregierung. Aufsichtsratsvorsitzender Alfred H. Heinzel warf ein, wolle man qualifizierte Vorstandsmitglieder haben, dann habe man sich der internationalen Situation zu unterwerfen. Die Schablonenverordnung der Bundesregierung sei aber nicht marktorientiert. Vorstandsdirektor Peter Michaelis konnte nicht sagen, weshalb die 442 Personen bei der ÖIAG "hängen geblieben" sind.

RH-Präsident Franz Fiedler nahm zur Schablonenverordnung und ihrer - von mehreren Unternehmen behaupteten - Gesetzwidrigkeit Stellung. Zu sagen, man wendet sie nicht an, weil man sie für gesetzwidrig hält, sei ein "Tritt in das Gesicht des Rechtsstaates", so Fiedler. Es sollte zumindest vom Gesetzgeber und von der Bundesregierung dazu etwas gesagt werden. Wenn die Regierung auch meine, diese Verordnung sei gesetzwidrig, dann müsse sie aufgehoben werden und stelle daher keinen Prüfmaßstab für den Rechnungshof dar. Wenn jedoch die Regierung die Auffassung vertrete, sie sei geltendes Recht, dann habe man dazu zu stehen und die Unternehmen haben sie anzuwenden.

Staatssekretär Alfred Finz sagte, man könne den Unternehmungen keine Weisung erteilen, dass sie in einer bestimmten Form die Verordnung anwenden.

Ausschussobmann Werner Kogler kann sich vorstellen, dass sich die Fraktionen intensiver mit dieser Frage befassen, und hofft, dass dies bei der Plenarsitzung ein Thema sein werde.

Zu der allgemeinen Frage der S-Abgeordneten Christine Lapp betreffend Novellierung des Pensionskassengesetzes meinte Staatssekretär Alfred Finz, dass die Pensionskassen aufgrund der  schlechten Aktienkursen wirtschaftliche Probleme hätten. Vorgespräche mit der Versicherungswirtschaft laufen. Unklar sei noch, ob es eine Regierungsvorlage oder eine andere parlamentarische Initiative geben werde. (Fortsetzung)