Parlamentskorrespondenz Nr. 163 vom 27.03.2003

THEMA ÖIAG IM RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Zweiter Punkt auf der Tagesordnung des heutigen Rechnungshofausschusses war der Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 2001 (III-1 d.B. und Zu III-1 d.B.). Gemeinsam mit Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, Staatssekretär Alfred Finz, Vorstandsdirektor Peter Michaelis und Aufsichtsratsvorsitzendem Alfred Heinzel analysierten die Abgeordneten zunächst die Auswirkungen des ÖIAG–Gesetzes 2000 auf die Schuldengebarung. Dem Bericht war zu entnehmen, dass die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) durch einen beschleunigten Verkauf von Tochtergesellschaften im Jahr 2000 die Voraussetzungen für einen verstärkten Schuldenabbau geschaffen hatte. Die Privatisierungserlöse in der Gesamthöhe von 2,38 Mrd. € flossen aber nur zu 31,7 % in die Tilgung von Verbindlichkeiten, für die der Bund haftet, obwohl das ÖIAG-Gesetz für diesen Zweck eine Quote von 80 % vorschreibt. Für die Rückzahlung des nachrangigen Gesellschafterdarlehens der Republik Österreich an die ÖIAG sollten 20 % des Privatisierungserlöses verwendet werden, tatsächlich waren es aber nur 7,9 %, wie die Rechnungshofprüfer feststellten. Die weiterhin bestehende Bundeshaftung lasse, so der Rechnungshof, eine Inanspruchnahme des Bundes befürchten, wenn das Privatisierungsergebnis nicht zur Schuldentilgung ausreicht oder wenn die ÖIAG aufgelöst wird.

Staatssekretär Alfred Finz erläuterte, dass die Privatisierungsgewinne, wie sie das ÖIAG-Gesetz definiere, im Jahr 2000 nicht 2,38 Mrd. €, sondern 943,9 Mill. € betrugen. Die ÖIAG habe Verbindlichkeiten mit Refundierungsregelung in der Höhe von 755,1 Mill. € getilgt; das habe 80 % des Privatisierungsgewinns entsprochen. Das nachrangige Gesellschafterdarlehen verringerte sich um 188,8 Mill. €. Die 80:20-Regelung entspreche dem Willen des Gesetzgebers, erst Schulden abzubauen und erst in zweiter Linie an das Budget zu denken.

Der Befürchtung von SP-Abgeordneten, Finanzminister Grasser wolle nun "flott" privatisieren, widersprach Staatssekretär Finz, indem er klarstellte, dass nicht der Finanzminister, sondern die Bundesregierung Privatisierungsaufträge an die ÖIAG erteile. Es sei nie ein Zeitpunkt genannt worden, bis zu dem privatisiert werden solle. Vielmehr gehe es darum, bestmögliche Erlöse zu erzielen und österreichische Interessen zu wahren. Diese Zielsetzung konnte bei den bisherigen Privatisierungsschritten erfolgreich umgesetzt werden. In diesem Sinne sei es gelungen, aus der ÖIAG, einer noch im Jahr 2000 überschuldeten Gesellschaft, ein gesundes Unternehmen zu machen.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) sprach die Probleme an, die durch eine Auflösung der ÖIAG entstehen könnten und fragte, was mit den Vermögenswerten geschehen solle, etwa bei der Voest-Alpine, deren tatsächlicher Wert wesentlich höher sei als der Börsenwert. Kräuter fragte auch nach dem Unternehmenskonzept der ÖIAG, das immer noch nicht auf dem Tisch liege.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) erkundigte sich nach den konkreten Privatisierungsvorhaben und den Zielen der ÖIAG in der laufenden Gesetzgebungsperiode sowie nach den Perspektiven der ÖIAG in der Zeit nach den Privatisierungen.

Abgeordneter Christian Puswald (S) interessierte sich für den Unternehmensgegenstand der ÖIAG, der einerseits das Privatisierungsmanagement, aber auch das Beteiligungsmanagement im Sinne des Haltens, Ausübens und des Erwerbs von Anteilsrechten umfasse. Wenn nun Finanzminister Grasser den hundertprozentigen Verkauf der ÖIAG-Beteiligungen ankündige, widerspricht dies für Puswald dem gesetzlichen Auftrag der ÖIAG. Weiters erinnerte Puswald daran, dass es auch das Anliegen der Regierungsparteien sei, Kernanteile an den ÖIAG-Unternehmen in Österreich zu halten. Gegenüber Plänen zur Gründung einer neuen Beteiligungsgesellschaft nach der Auflösung der ÖIAG führte Puswald ins Treffen, dass eine solche Gründung wegen der damit verbundenen Kosten nicht sinnvoll sei.

ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Alfred Heinzel führte aus, dass die ÖIAG aus strategischen Gründen auch Ankäufe tätigen kann, ein Beispiel dafür sei die Kapitalerhöhung bei der Voest-Alpine. Privatisierungsaufträge kommen vom Eigentümer.

ÖIAG-Vorstandsdirektor Peter Michaelis wies zunächst auf die erfolgreiche Reduzierung der ÖIAG-Verbindlichkeiten seit dem Jahr 2000 hin, was dazu geführt habe, dass die ÖIAG nun imstande sei, ihren Zinsendienst aus eigener Kraft zu bedienen. Die ÖIAG sei nicht mehr auf den Staat angewiesen. Außerdem sei der Wert der ÖIAG in diesen Jahren so sehr gesteigert worden, dass eine 2,8-fache Überdeckung der Schulden erreicht werden konnte. Ein in sich ruhendes Unternehmen sei so entstanden. Hinsichtlich der Voest-Alpine teilte Vorstandsmitglied Michaelis mit, dass der Aktienwert um 40 bis 45 % unter dem tatsächlichen Kapitalwert liege. Niemand denke daran, Vermögen zu verschleudern, sagte Michaelis, der es als "großartig" bezeichnete, wenn es möglich wäre, einen österreichischen Interessenten für das Unternehmen zu finden.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler stellte einmal mehr die Frage nach dem Unternehmenskonzept der ÖIAG und bekundete sein großes Interesse an einem solchen Konzept.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wollte wissen, wie es mit der ÖIAG weitergehe, zumal Finanzminister Grasser die Auflösung der ÖIAG in der laufenden Gesetzgebungsperiode als sein Ziel genannt habe. Gassner befürchtete einen Ausverkauf der Betriebe und machte auf offene sozialrechtliche und pensionsrechtliche Fragen aufmerksam, die er dem Finanzminister stellen möchte, weswegen er die Anwesenheit des Finanzministers in der Ausschusssitzung beantragte.

Abgeordneter Christian Puswald (V) meinte, es stehe im Widerspruch zum ÖIAG-Gesetz, wenn die Regierung sage, die Privatisierung müsse in dieser Gesetzgebungsperiode abgeschlossen werden. Überdies unterstrich Puswald das Interesse Österreichs, industrielle Headquarters im Land zu behalten.

Abgeordneter Werner Kogler (G) ortete ein Spannungsfeld zwischen politisch determinierten zeitlichen Vorgaben für die Privatisierung und den Anforderungen einer optimalen Vermögensgebarung. Politische Vorgaben ließen befürchten, dass keine optimalen Erlöse erzielt werden können.

Staatssekretär Alfred Finz stellte mit aller Klarheit fest, dass es nicht der Finanzminister, sondern die Bundesregierung sei, die Privatisierungsaufträge erteile. Das Motiv für die Privatisierung sei die historische Erfahrung, dass der Staat ein schlechter Unternehmer sei. Die Hoffnung, der Staat könnte als Eigentümer von Unternehmen Arbeitsplätze sichern, habe sich als trügerisch erwiesen. Daher hätten nicht erst die jetzige, sondern auch schon frühere Bundesregierungen Betriebe verkauft. Die 80:20-Regelung bringe das Interesse des Eigentümers zum Ausdruck, das nachrangige Gesellschafterdarlehen in der Höhe von 487 Mill. € aus den Jahren 1994/95 durch Privatisierungsgewinne abzudecken.

ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Alfred Heinzel bat um Verständnis dafür, dass der ÖIAG-Aufsichtsrat das ÖIAG-Arbeitskonzept vertraulich behandle, weil es sich als ausgesprochen schwierig herausgestellt habe, die Vertraulichkeit von Dokumenten der ÖIAG zu wahren. Diese Vertraulichkeit sei aber aktien- und börsenrechtlich geboten.

Auch ÖIAG-Vorstandsdirektor Peter Michaelis unterstrich die Notwendigkeit, ÖIAG-Dokumente, zu denen das Privatisierungsprogramm und das Unternehmenskonzept gehören, vertraulich zu behandeln, weil es sich um börsennotierte Unternehmen handelt und jede öffentliche Äußerung zu einem Schaden für die Aktionäre führen könne. Dies sei der Grund, warum der Aufsichtsrat sehr restriktiv mit Unterlagen umgehe.

Zum Spannungsfeld zwischen politischen Erwartungen und wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungen sagte Michaelis, dass in seiner Zeit als ÖIAG-Vorstandsdirektor niemals politische Überlegungen betriebswirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet worden seien. Derzeit gebe es noch keinen neuen Regierungsauftrag für Privatisierungen; alles, was zu privatisieren sei, stehe im geltenden Privatisierungsauftrag. Wenn es einmal kein Beteiligungsmanagement mehr geben sollte, werde es Sache des Gesetzgebers sein, das ÖIAG-Gesetz zu ändern.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler hielt fest, dass ein jährliches Privatisierungskonzept kein Unternehmenskonzept sein könne, weil es ja auch den gesetzlichen Auftrag zum Beteiligungsmanagement gibt. Ihm sei nie klar geworden, welche Strategie hinter den jeweiligen - im einzelnen unterschiedlichen - Beteiligungen stehe.

Zur pauschalen Feststellung von Staatssekretär Finz, der Staat sei ein schlechter Unternehmer, sagte der Rechnungshofpräsident, man müsse jeweils fragen, für wen Unternehmensentscheidungen jeweils gut seien, für die Aktionäre oder für die sozial Schwachen. Auch bei den Aktionären sei zu unterscheiden, ob im Sinne der "Abzocker" oder langfristiger Anleger entschieden werde, die nicht an rasche Gewinne, sondern an Investitionen für die nächste Generation denken. Es habe sich zweifellos herausgestellt, dass der Staat Betriebe hatte, die schlecht laufen. Im Bereich der Daseinsvorsorge könne man aber nicht pauschal behaupten, dass sich die öffentliche Hand als ein schlechter Unternehmer erwiesen habe.

Zeitliche politische Vorgaben für die Privatisierung dienen nicht der Erlösmaximierung, hielt auch der Rechnungshofpräsident fest. Auch eine zeitliche Angabe wie "in dieser Gesetzgebungsperiode" sei problematisch, weil eine Gesetzgebungsperiode sehr kurz sein könne.

Privatisierungen können Vorteile haben. Der Rechnungshof habe Privatisierungen daher nie abgelehnt. Er habe aber immer gemahnt, Privatisierungen gut vorzubereiten, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. 

In einer weiteren Verhandlungsrunde unterstrich Abgeordneter Kräuter (S) das Interesse der öffentlichen Kontrolle gegenüber der ÖIAG, während Abgeordneter Puswald (S) nach der Verantwortung für die Abgabe von Gratisaktien der Telekom Austria an die Telekom Italia im Zuge des Telekom-Börsegangs fragte.

Abgeordneter Roderich Regler (V) zeigte sich überzeugt, dass die Bundesregierung für die ÖIAG Entscheidungen treffen werden, die auf das Vermögen des Staates Rücksicht nehmen und konnte keinen Widerspruch zwischen der Privatisierung und dem Halten von Beteiligungen erkennen. Die Anwesenheit des Finanzministers sei nicht notwendig, weil er von Staatssekretär Finz optimal vertreten werde.

Staatssekretär Finz betonte, dass das neue ÖIAG-Gesetz dafür gesorgt habe, dass Politik und Betriebswirtschaft völlig getrennt wurden. Es bestehe eine saubere Trennung zwischen Staat und Staatswirtschaft seit dem Jahr 2000.

ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Heinzel bekannte sich zur öffentlichen Kontrolle, bat aber um Verständnis dafür, dass der ÖIAG-Aufsichtsrat auch das Aktiengesetz und das Börsegesetz einhalten müsse.

Den Begriff "Kernaktionär", der nur in Österreich verwendet werde, problematisierte Heinzel. Es wäre nicht schwierig, 25 % eines attraktiven Unternehmens zu erwerben und so Kernaktionär zu werden. Nur die Tüchtigkeit der österreichischen Unternehmer könne industrielle Headquarters in Österreich garantieren.

Die Abgabe von Gratiskaktien an die Telekom Italia sei im Syndikatsvertrag zwischen der Telekom Austria und der Telekom Italia für den Fall des Börsegangs der Telekom Austria vereinbart worden. Die Verantwortung für diesen Vertrag liege vor seiner Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender.

Vorstandsdirektor Michaelis sagte zum Verhältnis von Privatisierungs- und Beteiligungsmanagement, dass das Beteiligungsmanagement mit dem Tag ende, an dem das Unternehmen privatisiert werde. Auch nach der Privatisierung werden noch Beteiligungen bestehen, die von einer neuen Gesellschaft verwaltet werden sollen. Er hoffe, dass das bestehende Know-how in eine solche Gesellschaft eingebracht werde. Auf die Erhaltung von Headquarters fühle sich die ÖIAG verpflichtet. Dies sei eines ihrer Ziele. (Fortsetzung)