Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 27.03.2003

EIN DRITTEL DER GESETZE NOCH IMMER OHNE KOSTENBERECHNUNG

Diskussion über finanzielle Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Sitzung des Rechnungshofausschusses stand das Berichtskapitel "Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle" auf der Tagesordnung. Im Speziellen ging es dabei um die finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen: Gemäß Paragraph 14 des Bundeshaushaltsgesetzes hat jeder Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf ausgearbeitet wurde, eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob und inwiefern die Durchführung der vorgesehenen Vorschriften voraussichtlich vermehrte Ausgaben für den Bund bzw. finanzielle Auswirkungen für andere Gebietskörperschaften verursachen werden.

In Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 19. März 1981 wurden dem Rechnungshof auch im Jahr 2001 wieder 288 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zur Stellungnahme zugeleitet. Aus den Bundesländern (insbesondere Kärnten, Vorarlberg und Oberösterreich) wurden dem RH insgesamt 92 Entwürfe zu neuen rechtsetzenden Maßnahmen zur Begutachtung übermittelt. In seiner zusammenfassenden Beurteilung kommen die Prüfer des Rechnungshofes zum Schluss, dass im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der Gesetzentwürfe mit ausreichend plausiblen Erläuterungen zu den Kostenfolgen von 67 % auf 64 % zurückgegangen ist. Bei den übermittelten Verordnungsentwürfen betrug dieser Anteil 86 % (im Vorjahr 81 %). Rechnungshofpräsident Franz Fiedler meinte, dass die Situation nicht befriedigend sei, da noch immer etwa ein Drittel der Gesetze keine ausreichenden Kostenberechnungen enthalten.

Der Rechnungshof beschränkt sich in seinen Stellungnahmen im wesentlichen auf eine Beurteilung aus der Sicht der Rechnungshof- und Gebarungskontrolle und geht insbesondere auf die Darlegung der finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen rechtsetzenden Maßnahmen ein.

Der Kalkulationspflicht wurde dabei nach Ansicht des Rechnungshofes bei folgenden Entwürfen nicht ausreichend entsprochen: bei dem IAF-Service-GmbH-Gesetz; der Verwaltungsnovelle 2001; der Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und zum Bundes-Seniorengesetz 1998; der Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977; der Kartellgesetz-Novelle und der Wettbewerbsrechtsnovelle 2001; dem Strafprozessreformgesetz; dem Arbeitsmarktförderungsgesellschaftsgesetz sowie dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz 2001.

Wie schon im Vorjahr wurden aber auch im Jahr 2001 Bundesgesetze beschlossen oder Verordnungen verlautbart, ohne dass dem Rechnungshof vorher Gelegenheit zur Begutachtung der Verwaltungsentwürfe eingeräumt worden war, heißt es im Bericht. Dies betraf beispielsweise die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001, das Budgetüberschreitungsgesetz 2001, die 2. Dienstrechts-Novelle 2001, die Verordnung über die Ausnahme von der Einhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz etc.

In der Diskussion über den Bericht merkte Abgeordneter Kurt Gaßner (S) an, dass der Bericht keine Auskunft darüber gebe, wie viele Gesetze und Verordnungen dem Rechnungshof nicht zugeleitet wurden. Weiters fragte er den Rechnungshofpräsidenten, wie er grundsätzlich die Ausgliederungen beurteile. Im besonderen kam Gaßner auf die IAF Service GmbH zu sprechen; er erkundigte sich danach, ob es bei diesem Projekt Kalkulationsunterlagen gegeben hat.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wies darauf hin, dass zwar die Kostenberechnungen bei den Gesetzen ein wenig zurückgegangen sind, aber bei den Verordnungen ein deutlicher Anstieg zu erkennen war. Er fragte, ob in Zukunft Maßnahmen geplant sind, um die Situation weiter zu verbessern.

Abgeordneter Roderich Regler (V) unterstrich die Bedeutung einer Kostenstellenrechnung in den Ministerien, da die Juristen oft nicht wissen, "was sie hinschreiben sollen".

Es sei äußerst wichtig, die mit den Gesetzesvorhaben verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erheben, meinte Staatssekretär Alfred Finz. Man müsse sich nicht nur fragen, welche Kosten für die Verwaltung entstehen, sondern auch wie viel es dem Steuerzahler bzw. der Wirtschaft kostet, wenn eine neue Maßnahme beschlossen wird. Aus diesem Grund wurde dieser Punkt auch in das Regierungsprogramm aufgenommen. Welche Gründe gibt es nun, dass diese Kostenberechnungen noch nicht funktionieren, fragte Finz. Ein Faktor sei seiner Meinung nach, dass es derzeit in der öffentlichen Verwaltung noch keine durchgehende Kostenrechnung gebe. Dadurch sei es für die Legisten oft schwierig, konkrete Zahlen anzugeben. Man müsse daher möglichst bald von einer input-orientierten zu einer output-orientierten Verwaltung kommen, um feststellen zu können, welche Produkte es gibt und was sie kosten. Außerdem habe die Beamtenschaft oft keinen Überblick über die Auswirkungen von rechtsetzenden Maßnahmen in der Wirtschaft, urteilte Finz. Hier gehe es deshalb auch darum, die Zusammenarbeit mit den Kammern weiter zu verbessern; ein gemeinsames Projekt sei bereits geplant. Für wichtig erachtete es der Staatssekretär auch, dass die Gesetze nach einer gewissen Zeit evaluiert und danach überprüft werden, ob die Kostenrechnung gestimmt hat. Was die Ausgliederungen betrifft, so wurden genaue Kriterien festgelegt, erklärte Finz in Richtung des Abgeordneten Gaßner. Was das IAF-Gesetz angeht, so habe es Kalkulationsunterlagen gegeben, informierte er. Ausgliederungen seien grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn es einen abgesonderten Bereich und einen eigenen Finanzierungskreis gebe und vor allem wenn die öffentliche Dienstleistung kostengünstiger als in der bisherigen Rechtsform erbracht werden könne.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler erinnerte daran, dass Anfang der achtziger Jahre, als man unter dem Eindruck des AKH-Skandals und der Kostenexplosion im öffentlichen Bereich stand, der Nationalrat den Wunsch geäußert habe, die finanziellen Auswirkungen von Gesetzentwürfen festzustellen. Dem Rechnungshof, der zur Kalkulation der Folgekosten Stellung nimmt, werden allerdings nur jene Entwürfe zugeleitet, die von Regierungsseite kommen; Initiativanträge seien daher von der Prüfung ausgenommen. Fiedler machte darauf aufmerksam, dass ein Drittel der Gesetzentwürfe noch immer keine Kostenberechnungen enthalten. Dies sei u.a. darauf zurückzuführen, dass viele Legislativabteilungen einfach überfordert sind und dass es des öfteren auch zu Abstimmungsproblemen zwischen den Abteilungen kommt.

Bezüglich der Sinnhaftigkeit von Ausgliederungen führte Fiedler weiter aus, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren in vielen Berichten dazu Stellung genommen habe. Man habe immer darauf verwiesen, dass im Vorfeld genau geklärt werden sollte, in welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen ausgegliedert werden soll und welche Erwartungen man daran knüpfe. Außerdem müsste im nachhinein eine Evaluierung durchgeführt werden, forderte der RH-Präsident. Einige Ausgliederungen könne man als nicht gelungen bezeichnen (z.B. Bundesrechenzentrum); in der letzten Zeit habe er allerdings den Eindruck gewonnen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes ernster genommen werden und keine "Anfängerfehler" mehr gemacht werden.

Schließlich wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. (Schluss)