Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 27.03.2003

EINKOMMENSSCHERE ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN BLEIBT

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Wien (PK) - Den Schlusspunkt der Debatte im heutigen Rechnungshofausschuss bildete der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art.1 §8 Bezügebegrenzungsgesetz. (III-3 d.B. und zu III-3 d.B.). Demnach hat der Rechnungshof dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen jedes zweite Jahr über die Bezüge und Ruhebezüge ab einer bestimmten Höhe von MitarbeiterInnen jener Betriebe zu berichten, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Darüber hinaus wurde der Rechnungshof gesetzlich beauftragt, über die durchschnittlichen Einkommen einschließlich der Sozial- und Sachleistungen der gesamten Bevölkerung, getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen Bericht zu erstatten.

Die Mitglieder des Ausschusses nützten die Gelegenheit, um über die Vorgangsweise hinsichtlich einer eventuellen Reform der derzeit öffentlich diskutierten Regelung der Bezügefortzahlung ausgeschiedener PolitikerInnen mit Berufsverbot, wie MinisterInnen zu beraten. Dabei kam man überein, bis zum nächsten Rechnungshofausschuss zu überlegen, in welchem Gremium und mit welchem Zeitplan eine derartige Änderung erarbeitet werden könnte, wobei sich mehrere Möglichkeiten, vom Rechnungshofausschuss selbst bis hin zum Österreich-Konvent anböten. 

Der Bericht selbst listet die durchschnittlichen Jahreseinkommen aller selbständig und unselbständig Erwerbstätigen im Jahr 2001 auf und belegt deutlich die noch immer bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Bei den BeamtInnen fällt dieser am geringsten aus. Ungeklärt ist weiterhin die Frage, ob der Kontrolle des Rechnungshofes unterstehende Unternehmen Daten liefern müssen. Da sich einige Rechtsträger mit Hinweis auf den Datenschutz dagegen wehren, sind derzeit einige Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig.

AUSKUNFTSPFLICHT SEITENS DER BETRIEBE NOCH IMMER UNGEKLÄRT

Der Rechnungshof beklagt einmal mehr, dass zahlreiche Rechtsträger keine Meldungen erstatteten und dem Rechnungshof auch die Einsicht in Unterlagen verweigert werde. Begründet wird dies mit datenschutzrechtlichen Erwägungen. Der Rechnungshof hat daher den Verfassungsgerichtshof angerufen, eine Entscheidung des Höchstgerichts ist bis dato nicht erfolgt, zumal eine Vorabentscheidung des EuGH abgewartet wird.

Diese Tatsache wurde von den Abgeordneten Edeltraud Lentsch (V), Gabriela Moser (G) und Detlev Neudeck (F) angesprochen. Letzterer meinte, es wäre vielleicht ehrlicher, von der Regelung abzugehen, wenn sie sich nicht durchsetzen lasse. Dem widersprach der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses Werner Kogler (G), der argumentierte, dass der Gesetzgeber nun einmal so entschieden habe. Es müsse auch einen Unterschied zwischen Unternehmen geben, die sich der Konkurrenz des freien Marktes zu stellen hätten, und jenen Institutionen, die mit öffentlichen Geldern operieren könnten.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler bemerkte dazu, dass über 200 Institutionen die Herausgabe von Daten verweigert hätten und der Rechnungshof ausgewählte Fälle vor den Verfassungsgerichtshof gebracht habe. Dieser wiederum habe sich an den EuGH bezüglich einer Vorabentscheidung gewandt. Inzwischen sei der Generalanwalt in seinem Schlussantrag im November des Vorjahres zum Ergebnis gekommen, dass die Bestimmungen des Bezügebegrenzungsgesetzes nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen. Da es sich dabei jedoch um keinen ausjudizierten Fall handelt, könne man nicht davon ausgehen, dass der EuGH dieser Stellungnahme des Generalanwalts auch folgt, unterstrich Fiedler. Er gehe jedenfalls davon aus, dass die Vorabentscheidung vor dem Sommer vorliegt, und man noch einige weitere Monate warten müsse, bis Klarheit besteht.

Der Präsident des Rechnungshofes betonte zudem, dass es sich bei den Meinungsunterschieden mit den betreffenden Institutionen allein um divergierende Rechtsauffassungen handle und so manche vorgebrachten Gründe, warum man keine Einsicht in die Daten nehmen lasse, durchaus auch ihre Berechtigung hätten. Allgemein kritisierte Fiedler, dass das Gesetz keine Sanktionen für jene Betriebe vorsehe, die ihre Daten nicht herausgeben. Die Statistik Austria hätte diese Möglichkeit, sagte Fiedler. Gleichzeitig lehnte er es aber strikt ab, seitens des Rechnungshofes Strafen aufzuerlegen. Es sei auch wenig sinnvoll, gerade den Rechnungshof mit dieser Aufgabe gemäß dem Bezügegesetz zu betrauen, da es sich dabei um keine Prüfung, sondern um die Erhebung statistischer Daten handle. Die Statistik Austria sei dazu wesentlich mehr berufen, stellte er fest.

EINKOMMENSSCHERE ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN BLEIBT

Wie der Rechnungshof detailliert auflistet, verdienten im Jahr 2001 unselbständig Erwerbstätige 20.480 € brutto (Frauen 14.860 € und Männer 24.940 €). Vollzeitbeschäftigte, die ganzjährig tätig waren, erzielten 2001 ein Bruttoeinkommen von 27.920 € (Frauen 23.440 € und Männer 30.370 €). Das Nettoeinkommen lag bei 15.420 € (Frauen 11.660 € und Männer 17.860 €). Die größten Unterschiede dabei gab es im Bereich der Arbeiter, wo Frauen durchschnittlich netto 8.110 € verdienten und Männer 15.380 €, sowie bei den Angestellten, wo die durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen bei 13.560 € und die der Männer bei 22.340 € lagen. Bei den Beamtinnen betrugen die Nettoeinkommen durchschnittlich 22.680 €, die Beamten verdienten 24.070 €. Sogar bei den Lehrlingen ergaben sich unterschiedliche Nettoeinkommen: Frauen 4.750 €, Männer 5.670 €.

Bei den selbständig Erwerbstätigen sei, so der Bericht, die Erfassung des Einkommens schwierig und die Durchschnittseinkommen fielen auf Grund der relativ häufig vorkommenden negativen Einkünfte gering aus. Die durchschnittlich errechneten Jahreseinkünfte ausschließlich selbständig Erwerbstätiger beliefen sich im Jahr 2001 auf 9.890 € (Frauen 6.770 € und Männer 12.370 €). Bei Personen, die parallel Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Pension erzielen, belaufen sich die Einkünfte auf 25.840 € (Frauen 19.350 € und Männer 30.600 €).

Das Nettoeinkommen der PensionistInnen betrug 2001 durchschnittlich 12.340 € (Frauen 9.800 € und Männer 15.830 €).

Wie der Vertreter der Statistik Austria feststellte, bereinige die Einrechnung der Teilzeitarbeit die Differenz der Einkommenshöhe zwischen Frauen und Männern, sie betrage dann aber immerhin noch 23 %. Abgeordnete Gabriela Moser (G) bezeichnete die vorliegende Statistik als einen wertvollen Spiegel für die gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse in Österreich. Auch Abgeordnete Edeltraud Lentsch (V) thematisierte diese Frage, hob aber positiv hervor, dass im Jahr 2001 die Einkommen der Frauen stärker gestiegen seien (um 1,5 %) als die der Männer (um 1 %).

Abschließend äußerte der Rechnungshofpräsident das Anliegen eines eigenen Rechnungshofdienstgesetzes. Dies war zuvor von Abgeordnetem Günther Kräuter (S) angesprochen worden. Wie Fiedler sagte, liege dafür bereits ein Entwurf vor, über den man in Verhandlung treten könne.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Schluss)