Parlamentskorrespondenz Nr. 211 vom 15.04.2003

VIERTER RESTITUTIONSBERICHT LIEGT VOR

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Wien (PK) - Gemäß Paragraph 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4.12.1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht eine jährliche Verpflichtung zur Information des Nationalrates über die erfolgte Übereignung von Kunstgegenständen. Drei Berichte wurden bislang vorgelegt (siehe PK vom 14.1.00, vom 29.1.01 und vom 11.1.02), nun legt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den 4. Restitutionsbericht (III-21 d.B.) vor.

Der Schwerpunkt des insgesamt neunseitigen Berichts liegt diesmal auf der Provenienzforschung, deren Arbeit näher beleuchtet wird. Der Bericht fokussiert auf die Schwierigkeiten, auf welche man dabei stieß, ebenso wie auf die konkreten Ergebnisse, die auf diesem Gebiet erzielt werden konnten. Insgesamt ist die systematische Überprüfung der Erwerbungen von Kunstgegenständen bereits in zahlreichen Museen abgeschlossen, im MAK, in der Österreichischen Galerie und in der Nationalbibliothek stehen jedoch noch weitere Arbeiten an, die allerdings noch 2003 abgeschlossen werden sollten.

Der Bericht verweist weiters auf die enge und gute Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt sowie mit den Bundesländern und geht auf die Provenienzforschung in internationaler Kooperation ein. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, arbeiten 32 MitarbeiterInnen an der Überprüfung, Aufarbeitung und Auswertung der vorliegenden Materialien, woraus sich Kosten von über 1,5 Millionen Euro ergaben. Schließlich gibt der Bericht auch Aufschluss über die Aktivitäten des Restitutionsbeirates.

Konkret wurden im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Kunstschätze aus dem Bundesbesitz an diverse Erben retourniert. So erhielt die Familie Schiff-Suvero 155 wertvolle Tücher und andere Gegenstände aus dem 18. Jahrhundert sowie insgesamt 32 historische Vasen und Glasgefäße. Die Familie Rothschild erhielt 541 historische Fotografien, einzelne Gemälde von Albin Egger-Lienz, Moritz Daffinger, Rudolf von Alt, Anselm Feuerbach und Anton Romako gingen an weitere sechs anspruchsberechtigte Familien. Die einzelnen Wertgegenstände werden im Bericht detailliert aufgelistet. (Schluss)