Parlamentskorrespondenz Nr. 234 vom 25.04.2003

DAS ÖSTERREICHISCHE STABILITÄTSPROGRAMM BIS 2007

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Wien (PK) - Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat dem Nationalrat kürzlich die Fortschreibung des Stabilitätsprogramms für die Jahre 2003 bis 2007 vorgelegt (III-22 d.B.). Der Ressortchef lässt darin keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit, den Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union einzuhalten und von Seiten Österreichs einen positiven Beitrag zu einer stabilen und ausgewogenen Wirtschaftsentwicklung in der Europäischen Union und in der Euro-Zone zu leisten.

Das Stabilitätsprogramm, das im Volltext von der Homepage des Finanzministeriums geladen werden kann (www.bmf.gv.at) geht von einer Analyse des ungünstigen Konjunkturverlaufs im Vorjahr aus, als die Binnennachfrage stagnierte und das Hochwasser das Wachstum zusätzlich dämpfte. 2003 wird die Wirtschaft um l,4 % zunehmen und in den kommenden Jahren auf einen durchschnittlichen Wachstumspfad von rund 2,5 % einschwenken. Die Inflation wird in Österreich deutlich unter 2 % bleiben und bis 2007 auf 1,6 % sinken, die Arbeitslosigkeit auf 3,6 % abnehmen. Die gesamtstaatlichen Budgetsalden werden bei insgesamt positiver Tendenz im Defizitbereich bleiben, die Verschuldungsquote - das Verhältnis Staatsschulden/BIP - wird abnehmen. 2007 werden die Staatsschulden auch absolut zurückgehen und den Maastricht-Referenzwert von 60 % des BIP erreichen. Pensionsreform und Steuerreform werden zugleich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage erhöhen und daher einen "Wachstumssprung nach oben" bringen, zeigt sich Finanzminister Grasser optimistisch.

In Spezialkapiteln widmet sich das Stabilitätsprogramm den wirtschaftspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung bis 2007 und den Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.

EIN RÜCKBLICK AUF 2002 - VIEL SCHATTEN, EIN WENIG LICHT

Mit einem nominellen Wirtschaftswachstum von 1,9 % und einem realen Zuwachs von 0,9 % verlief die konjunkturelle Entwicklung in Österreich im Jahr 2002 ungünstiger als im letzten Stabilitätsprogramm vom November 2001 erwartet. Die Binnennachfrage stagnierte und die Hochwasserkatastrophe dämpfte das Wachstum zusätzlich. Überdurchschnittlich entwickelten sich jedoch die Warenexporte, vor allem nach Mittel- und Osteuropa. Obwohl sich die Beschäftigung 2002 auf hohem Niveau stabilisierte, stieg die Zahl der Arbeitsuchenden um 13,7 % oder 28.500 Personen stark an, was zu einer Erhöhung der Arbeitslosenquote von 3,6 auf 4,1 % führte. Seit dem zweiten Quartal 2001 sank die Verbraucherpreisinflation und lag im Jahr 2002 mit 1,7 % unter dem EU-Durchschnitt. Das Defizit in der Leistungsbilanz betrug 2001 rund 2,1 % des BIP. 2002 führten stark sinkende Warenimporte bei leicht steigenden Exporten zu einer Verbesserung und Saldendrehung auf ein Viertelprozent des BIP.

Auf der Basis vorläufiger Ergebnisse für die öffentlichen Haushalte im Jahr 2002, vorsichtiger Prognosen für die Konjunktur bis zum Jahr 2007 sowie "jener budgetären Entwicklung, die sich bei Umsetzung des Regierungsprogramms ergeben sollte", präsentiert Bundesminister Grasser seine Eckdaten für die wirtschaftliche und staatsfinanzielle Entwicklung Österreichs bis 2007. Unter der Voraussetzung, dass Österreich und Europa in den kommenden Jahren wieder auf einen durchschnittlichen Wachstumspfad einschwenken - wie dies OECD, Währungsfonds, Europäische Kommission und WIFO annehmen - erwartet der Finanzminister folgende reale Wachstumsraten für die heimische Wirtschaft: 2003 - 1,4 %, 2004 - 2 %, 2005 - 2,5 %, 2006 - 2,5 % und 2007 - 2,4 %. Beim Anstieg der Verbraucherpreise nennt er folgende Prozentwerte: 2003 - 1,6, 2004 - 1,8, 2005 - 1,7, 2006 - 1,6 und 2007 - 1,6 %. Die Arbeitslosenrate sollte von 4,1 % im Jahr 2002 kontinuierlich auf 3,6 % im Jahr 2007 sinken.

DIE EINNAHMEN UND AUSGABEN DES STAATES IN DEN KOMMENDEN JAHREN

Der öffentliche Sektor insgesamt, also Bund, Länder und Gemeinden, kann laut Stabilitätsprogramm bis 2007 folgende Einnahmen erwarten (in Prozent des BIP, unter Berücksichtigung der geplanten Steuerreform): 2003 - 51,5 %, 2004 - 50,8 %, 2005 - 49,5 %, 2006 - 49,4 %, 2007 - 49,4 %.

Die Gesamtausgaben werden wie folgt beziffert (in Prozent des BIP): 2003 - 52,4 %, 2004 - 51,6 %, 2005 - 51 %, 2006 - 50,5 %, 2007 - 49,8 %.

Der gesamtstaatliche Budgetsaldo, der im Jahr 2001 erstmals seit 1974 ein Plus von 0,3 des BIP auswies, drehte 2002 mit 0,6 % wieder in den Minusbereich, wo er in den kommenden Jahren - wenn auch mit positiver Tendenz - verbleiben dürfte - 2003: -1,3 %; 2004: -0,7 %; 2005: -1,5 %; 2006: -1,1 %; 2007: -0,4 %.

DAS BUDGETJAHR 2003

Für das Jahr 2003 - ein Budget wurde noch nicht beschlossen - rechnet der Finanzminister mit einem Ansteigen des gesamtstaatlichen Defizits (Bund, Länder, Gemeinden) auf 1,3 % des BIP (2002: 0,6 %). Als Gründe nennt er Ausgaben infolge der Hochwasserhilfe, das Fehlen konjunkturabhängiger Einnahmen, die budgetären Effekte der Konjunkturpakete, Leistungsverbesserungen (Lohnausgleich 2002 bei den Beamten, Kinderbetreuungsgeld, Erhöhung der Familienbeihilfen, Altersteilzeitförderung) sowie Mehrausgaben durch gesetzliche Verpflichtungen.

Obwohl die Staatsschulden zunächst noch weiter zunehmen werden, von derzeit 146,6 Mrd. € auf insgesamt 154,5 Mrd. € im Jahr 2006, und erst im Jahr 2007 auf 154,2 Mrd. € zurückgehen werden, folgt die Schuldenquote schon jetzt einem klaren Abwärtstrend. Das Verhältnis der Staatsschulden zum BIP wird bereits heuer auf 67 % sinken. Im Jahr 2007 sollte die Quote den Maastricht-Referenzwert von 60 % unterschreiten, schreibt Finanzminister Grasser.

WIRTSCHAFTSPOLITIK BIS ZUM JAHR 2007 - IM ZEICHEN VON PENSIONS-, VERWALTUNGS- UND STEUERREFORM

Die Strategie der Bundesregierung für die Wirtschaftspolitik dieser Legislaturperiode bezeichnet der Finanzminister als "Angebotspolitik mit zeitlich korrespondierenden Nachfrageelementen". Konkrete Schwerpunkte sind die Fortführung der Verwaltungsreform, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die Pensionsreform, der weitere Abbau von Hürden zum Unternehmertum, Strukturreformen auf Güter-, Arbeits- und Kapitalmärkten, weitere Privatisierungen von öffentlichem Eigentum und eine Neustrukturierung der ÖBB.

Ausgabenseitig sollen bis 2006 Einsparungen von etwa 2,2 % des BIP erzielt werden: 0,6 % durch eine Verwaltungsreform des Bundes und die Verminderung der Zahl öffentlich Bediensteter, 0,1 % durch Überprüfung von Bundesförderungen und die ÖBB-Reform, 0,5 % durch eine neue Aufgabenaufteilung mit Ländern, Städten und Gemeinden sowie jeweils 0,5 % durch eine Pensionsreform und eine Reform der Sozialversicherung (0,5 % des BIP).

Diese Einsparungen bilden die Voraussetzung für die geplante Steuerreform, die in zwei Etappen konzipiert wird. Die erste Etappe soll mit 1.1.2004 ein Volumen von knapp 1 Mrd. € umfassen und eine Nettoentlastung von mehr als 0.5 Mrd. € (O,25 % des BIP) bringen.

Vorgesehen ist eine Erhöhung der Steuerfreigrenze für Brutto-Jahreseinkommen bis 14.500 €. Nicht entnommene Gewinne sollen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem halben Steuersatz (Mindestsatz 20 %) begünstigt werden. Ökologische Komponenten (Energiesteuern und Mineralölsteuern) sollen verstärkt, die Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmer gesenkt und die 13. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gestrichen werden.

Die zweite Etappe der Steuerreform soll ab dem Jahr 2005 zu einer Nettoentlastung von rund 2,5 Mrd. € führen. Insgesamt soll die Steuerreform 1,3 % des BIP umfassen, die größte Steuerentlastung in der 2. Republik bringen und die Abgabenquote bis 2006 auf unter 43 % des BIP senken. Durch Pensionsreform und Steuerreform erwartet Finanzminister Grasser einen "Wachstumssprung der österreichischen Wirtschaft nach oben", da das Arbeitsangebot erheblich ausgeweitet und zugleich die Nachfrage angehoben wird.

DIE QUALITÄT DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN - SCHWERPUNKT FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Finanzminister Grasser macht deutlich, dass es ihm in der Finanzpolitik nicht um bloße Saldenverbesserungen, sondern um eine bessere Budgetstruktur und daher um die energische Fortsetzung der Verwaltungsreform geht. Um den öffentlichen Sektor auf die Größe des OECD-Durchschnitts zu redimensionieren, plant die Regierung, auf der Ebene des Bundes ab 2003 10.000 Dienstposten und bis 2006 l,3 Mrd. € einzusparen.

Das Bundeshaushaltsrecht soll im Sinne des "new public management" grundlegend neu geordnet und in den Ministerien Globalbudgets eingerichtet werden. Leistungsindikatoren werden mit Ressourceneinsatz und -verantwortung verknüpft. Das Erreichen bzw. Verfehlen der Budgetziele wird durch Einführung von positiven und negativen Sanktionen verstärkt. Nachgeordnete Dienststellen sollen mehr Spielraum und Verantwortung bekommen. Das Rechnungswesen des Bundes soll nach kaufmännischen Grundsätzen erweitert werden. Mit der Umsetzung wird in dieser Gesetzgebungsperiode ab 2005 schrittweise begonnen.

Die gesamtwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen bis 2006 auf 2,5 % des BIP steigen. Das Förderinstrumentarium und die Forschungsstrukturen werden effizienter gestaltet, die mittel- und langfristige Finanzierung sichergestellt. Für Forschung, Technologie und Innovation sollen Sondermittel in der Höhe von 600 Mill. € (0,3 % des BIP) im Laufe der Gesetzgebungsperiode bereitgestellt werden. Für die außeruniversitäre Forschung sollen die Planungs- und Finanzierungssicherheit sichergestellt und Förderstrukturen vereinfacht werden. Im Einklang mit der EZB soll geklärt werden, wie überschüssige Reserven oder Erträge aus Reserven an eine "Nationalstiftung für Forschung und Technologie" zuführbar sind, um damit Innovation, Forschung und Entwicklung in Österreich weiter zu stimulieren und das Ziel einer F&E-Quote von 3 % bis 2010 zu erreichen.

ALTERUNG DER BEVÖLKERUNG UND NACHHALTIGKEIT DER STAATSFINANZEN

Auch in der aktuellen Fortschreibung des Stabilitätsprogramms widmet sich der Finanzminister wieder den finanzpolitischen Aspekten einer alternden Gesellschaft. Aktuelle demographische Prognosen rechnen mit einer stabilen Entwicklung der derzeit 8,1 Mill. Personen umfassenden Bevölkerung Österreichs. Vor großen Herausforderungen steht das Altersversorgungssystem mittelfristig aber deshalb, weil der Anteil der über 64-Jährigen an der Bevölkerung zwischen 2040 und 2050 von gegenwärtig 23 % auf 49 % ansteigen und der Anteil der über 80-Jährigen noch deutlicher zunehmen wird.

Eine ambitionierte "Pensionssicherungsreform" soll das auf dem Umlageverfahren beruhende Pensionssystem sichern. Kernelemente dieser nachhaltigen Sicherung sind die Erhöhung der Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer, insbesondere durch die Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters und die Senkung der Lohnnebenkosten. Zudem zielt die Regierung auf mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen in den Pensionssystemen und auf die Harmonisierung aller Pensionsversicherungssysteme. Für den Finanzminister geht es um ein einheitliches Pensionssystem für alle Erwerbstätigen, das auf den Rahmenbedingungen der Versicherten im privaten Sektor beruht, das Armutsrisiko im Alter senken hilft, Altersarbeitslosigkeit bekämpft und Kindererziehungszeiten bei der Pensionsberechnung besser berücksichtigt.

WEITERE SCHWERPUNKTTHEMEN - ARBEITSMARKT UND NACHHALTIGKEIT

Weitere Schwerpunktthemen des Stabilitätsprogramms bilden unter anderem die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung für den Arbeitsmarkt sowie für die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik. Hinsichtlich der geplanten Reformen auf dem Arbeitsmarkt bekennt sich Finanzminister Grasser zur Vollbeschäftigung und erinnert an das geltende EU-Ziel, die Beschäftigungsquoten bis 2010 auf 70 % heranzuführen, die Frauenbeschäftigungsquote auf 60 % und die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen auf 50 % anzuheben. Ein Policy Mix, in dem Finanzpolitik, Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarkt-und Bildungspolitik zusammenwirken, soll die wirtschaftlichen Bedürfnisse nach Flexibilität ebenso berücksichtigen wie den Anspruch auf Sicherheit und auf einen gerechten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Da unter den aktuellen Problemen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vor allem ältere Arbeitnehmer leiden, setzt die Bundesregierung einen diesbezüglichen Schwerpunkt und plant folgende Maßnahmen: Senkung der Lohnnebenkosten für über 56/58-jährige Arbeitnehmer um 3 Prozentpunkte, für Arbeitnehmer über 60 um rund 10 Prozentpunkte. Ausdehnung und Reform des "Altersteilzeit"-Modells sowie des Bonus/Malus-Systems bei Einstellungen/Kündigungen.

Die Ungleichbehandlung bei der Freisetzung von Frauen und Männern soll beseitigt, der Kündigungsschutz bei älteren Arbeitnehmern später einsetzen und das Bonus/Malus-System ausgeweitet werden. Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen verstärkt zur Qualifizierung älterer Beschäftigter verwendet werden. Arbeitslosen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben, soll binnen acht Wochen eine zumutbare Beschäftigung oder eine Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden.

Die Effizienz des Arbeitsmarktservice soll mit dem Ziel einer Vermittlung innerhalb von 90 Tagen gesteigert und zugleich das Frühwarnsystem ausgebaut werden. Flexibilisierungen sind bei den Zumutbarkeitsbestimmungen vorgesehen. Das Arbeitszeitgesetz soll im Lichte des EU-Rechts vereinfacht und modernisiert werden. Klein- und Mittelbetrieben ohne Betriebsrat sollen entsprechende Einzelvereinbarungen ermöglicht werden.

Freie Dienstnehmer und neue Selbständige, aber auch Unternehmer sollen sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können. Eltern mit mehr als 3 Jahren Betriebszugehörigkeit sollen in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern bis zum Schuleintritt ihrer Kinder Anspruch auf Teilzeit und flexible Arbeitszeitregelung bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung erhalten. Arbeiter und Angestellte sollen bei der Entgeltfortzahlung gleichgestellt, ein Mindestlohn von 1.000 €/Monat verankert werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass in sensiblen Branchen die Arbeitsplätze gesichert bleiben. Berufsausbildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze sollen auf Diskriminierung behinderter Menschen überprüft werden.

Um die Frauenbeschäftigungsquote auf 65 % anzuheben, beabsichtigt die Regierung unter anderem frauenspezifische Beratungsangebote im AMS, Ausbildungen für den Wiedereinstieg während und nach der Karenz sowie die Verringerung der Einkommensunterschiede von Frauen und Männern. Die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder soll vergrößert und ein bedarfsgerechtes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen sichergestellt werden. Geprüft werden Möglichkeiten, die Notstandshilfe in eine "Sozialhilfe neu" zu überführen.

Unter dem Titel "Ökologisierung des Steuersystems" will der Finanzminister die Besteuerung de fossilen Treib- und Brennstoffe sowie die verkehrsbezogenen Steuern und Abgaben weiterentwickeln. Erneuerbare Energieträger sollen begünstigt, die Erreichung des Kyoto-Ziels unterstützt werden. Dazu gehört auch die rasche Einführung von schwefelfreiem Treibstoff. Für die rasche Umsetzung der nationalen Klimastrategie sollen die diesbezüglichen Budgetmittel in den Jahren 2004 bis 2006 um je 30 Mill. € aufgestockt werden. Der thermischen Gebäudesanierung dienen Umschichtungen innerhalb der Wohnbauförderung.

Der Biomasseeinsatz soll bis 2010 um 75 % erhöht, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch um 1 % jährlich, der Ökostromanteil bis 2008 auf 78,1 % gesteigert werden. Biogene Treibstoffe sollen durch die Vorgabe von Einsatzquoten gefördert werden. Verstärkte Förderung kann sich auch der Einsatz der Photovoltaik erwarten. Eine Förderung für die Einspeisung von Biogas soll geprüft werden. Das Contracting-Programm zur Energieeinsparung bei Bundesgebäuden soll fortgeführt und auf private Dienstleistungsgebäude ausgeweitet werden (Schluss).