Parlamentskorrespondenz Nr. 252 vom 30.04.2003

HAUPTAUSSCHUSS GENEHMIGT MEHRHEITLICH NIEDERLASSUNGSVERORDNUNG

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Wien (PK) - Mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigte der Hauptausschuss heute die von der Regierung vorgeschlagene Niederlassungsverordnung aufgrund des Fremdengesetzes. Diese beschränkt die Gesamtzuwanderung nach Österreich im Jahr 2003 auf 8.070 Personen, wobei die Niederlassungsbewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung mit einer Höchstsumme von 5.490 Bewilligungen gegenüber dem Vorjahr gleich bleiben. Die Quote für Schlüsselarbeitskräfte samt Familienangehörigen wurde mit 2.405 festgelegt. Für SaisonarbeiterInnen dürfen im Jahr 2003 ebenfalls wieder bis zu 8.000 Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, für Erntehelfer beträgt diese Zahl, wie im Vorjahr, bis zu 7.000. Die Bewilligungen für Private wurden mit 175 festgesetzt.

Wie die Erläuterungen ausführen, geht der Verordnungsentwurf von einer Entwicklung des Arbeitsmarktes aus, die derjenigen des Jahres 2002 ähnlich ist. Der Schwerpunkt werde auf den Bereich der unselbständig erwerbstätigen Schlüsselkräfte gelegt, nachdem das WIFO in einer Expertise dargelegt hatte, dass auf Grund der Konjunkturschwäche die Zulassung zum Arbeitsmarkt und Niederlassung nach Österreich nur mehr Schlüsselkräften möglich sei. Der Bereich der einfachen und mittleren Qualifikation müsse über die befristete Beschäftigung abgedeckt werden. Mit dieser Verordnung würden auch wesentliche Ziele des Fremdengesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, nämlich die "Integration vor Neuzuwanderung" durch den schrittweisen Abbau des "Rucksackes" in der Familienzusammenführung erreicht, so die Begründung zur Verordnung.

Dieser Darstellung widersprachen die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen heftig. Sie kritisierten die Senkung der Quote für die Niederlassungsbewilligungen, die gleich bleibende Quote für die Familienzusammenführung, obwohl sich einige Bundesländer wie Wien und Tirol in den Stellungnahmen für eine höhere Anzahl ausgesprochen hatten, und die Saisonnier-Regelung.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) begründete die Ablehnung des vorliegenden Verordnungsentwurfs durch die Grünen mit der abermaligen Senkung der Quote auf 8.070. Gleichzeitig, kritisierte Stoisits, werde die Zahl der Saisonniers nicht gesenkt. Dies entspreche nicht dem Angebot und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und führe zu mehr illegalen Tätigkeiten und irregulären Arbeitsverhältnissen. So komme man beispielsweise im Bereich der Pflege ohne ausländische Arbeitskräfte nicht aus, argumentierte die Grün-Mandatarin. Auch die Quote für die Familienzusammenführung sei ihrer Ansicht nach ein Hohn, da die Quote eingefroren bleibe, obwohl es hier einen Rucksack gebe. Grundsätzlich vermisste die Abgeordnete Flexibilität.

In die selbe Kerbe schlug Abgeordneter Kai Jan Krainer (S). Im Gegensatz zu den Ausführungen von Bundesminister Strasser, der gemeint hatte, in den Jahren 2001 bis 2003 habe es die höchste Quote bei der Familienzusammenführung gegeben, hielt Krainer fest, dass er aufgrund von Zahlenvergleichen zu dem Ergebnis gekommen sei, dass seit Bestehen der Quote derzeit die Zahlen für die Familienzusammenführungen am niedrigsten seien, sich sogar halbiert hätten. Dieser Rückschlag sei insofern bedauerlich, da Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren schwerer zu integrieren seien als im Vorschulalter.

Daraufhin entwickelte sich eine Diskussion, in der Abgeordneter Werner Miedl (V) feststellte, dass man die heutige Lage aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen nicht mit früheren Jahren vergleichen könne. Heute werde vieles nicht mehr der Quote zugerechnet. So müsste man zum Beispiel mehr als 20.000 Personen außerhalb der Quote dazurechnen. Dem entgegnete Krainer (S), dass diesen 20.000 Aufgenommenen in erster Linie in Österreich Neugeborene zuzurechnen seien, und er es daher für unzulässig erachte, dies mit der Familienzusammenführung in Verbindung zu bringen.

Um eine Klärung herbeizuführen, ersuchte Nationalratspräsident Khol Bundesminister Strasser, den Abgeordneten die Entwicklung der Familienzusammenführung schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Eduard Mainoni (F) wiederum warf der Opposition selektives Wahrnehmungsvermögen vor, da der ÖGB sich in seiner Stellungnahme aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gegen eine Zuwanderung ausgesprochen hatte.

Abgeordneter Krainer (S) kritisierte auch die permanente Steigerung bei den Saisonarbeitern, da derartige Arbeitsverhältnisse nicht notwendig seien. In diesem Zusammenhang wies Abgeordnete Stoisits (G) darauf hin, dass sich der ÖGB gegen Saisonniers ausgesprochen habe. Sie selbst sehe darin neue Sklavenverhältnisse auf dem Gebiet der sonstigen Erwerbstätigen. Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) ergänzte, dass die Saisonniers die hohe Arbeitslosenrate bei Ausländern weiter verschärfen werde.

Auf die Vorwürfe der Opposition, dass die Argumente der Bundesländer im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt worden seien (Abgeordnete Niederwieser, Parnigoni und Krainer, alle S, sowie Stoisits, G), erwiderte Bundesminister Strasser, dass die Stellungnahmen sehr genau geprüft worden seien und aus der Gesamtheit der Vorschläge der Verordnungsentwurf erstellt worden sei. Das Ziel der Bundesregierung sei Integration vor Zuzug und daraus ergebe sich auch die hohe Zahl der Familienzusammenführung. Diese liege in den letzten drei Jahren höher als in den Vorjahren, sagte der Minister. Es sei gelungen, den Rucksack abzubauen und man müsse auch darauf achten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz gegeben sei. Inzwischen liege auch eine europäische Richtlinie vor, die diese Art der Quotierung als eine gute Möglichkeit beurteile. Österreich liege somit in der Mitte des europäischen Konsens.

Zu den Saisonniers bemerkte der Minister, dass durchaus Flexibilität gegeben sei, da es sich bei der Quote um eine Rahmenzahl handle, in der sich der Wirtschaftsminister bewegen könne.

QUOTENPFLICHTIGE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNGEN IN DEN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland: 215 Niederlassungsbewilligungen, davon 45 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 160 für Familienangehörige und 5 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Kärnten: 95 Niederlassungsbewilligungen, davon 55 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 30 für Familienangehörige und 5 für  Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Niederösterreich: 1.465 Niederlassungsbewilligungen, davon 290 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 1.060 für Familienangehörige und 35 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Oberösterreich: 1.315 Niederlassungsbewilligungen, davon 250 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 1.050 für Familienangehörige und 5 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Salzburg: 335 Niederlassungsbewilligungen, davon 95 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 210 für Familienangehörige und 20 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Steiermark: 775 Niederlassungsbewilligungen, davon 285 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 450 für Familienangehörige und 30 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Tirol: 450 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 280 für Familienangehörige und 10 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Vorarlberg: 305 Niederlassungsbewilligungen, davon 90 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 200 für Familienangehörige und 5 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Wien: 3.115 Niederlassungsbewilligungen, davon 925 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.050 für Familienangehörige und 60 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

AUSBILDUNG VON ABC-ABWEHRKRÄFTEN UND ENTSENDUNG INS AUSLAND

In der Zeit vom 7. bis 11. April 2003 haben bis zu 60 Grundwehrdiener auf freiwilliger Basis eine Ausbildung von ABC-Abwehrkräften am Übungsplatz Vyskov/Dedice, Tschechische Republik, absolviert, da eine derartige Ausbildung im Inland nicht mit der gleichen Qualität sichergestellt werden kann. Die Entsendung wurde einstimmigzur Kenntnis genommen.

Bundesminister Günther Platter berichtete, dass diese Übungen sehr erfolgreich verlaufen seien und für sie aufgrund der neuen Bedrohungslage eine große Notwendigkeit bestehe.

Darüber hinaus genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig, die Entsendung von bis zu zwei Beobachtungsoffizieren des Bundesheeres im Rahmen der United Nations Iraq-Kuweit Observation Mission (UNIKOM)bis 30. Oktober 2003 fortzusetzen.

EDUARD MAINONI NEUES ERSATZMITGLIED IM EU-UNTERAUSSCHUSS

Da Abgeordneter Karl Schweitzer nicht mehr dem Nationalrat angehört, wurde Abgeordneter Eduard Mainoni (F) an seiner Stelle zum Ersatzmitglied in den Ständigen Unterausschuss in Angelegenheit der Europäischen Union gewählt. (Schluss)