Parlamentskorrespondenz Nr. 278 vom 07.05.2003

NATIONALRAT STELLT WEICHEN FÜR EIN BERUFSSPORTGESETZ

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Wien (PK) - Der Nationalrat stellte in seiner heutigen Sitzung die Weichen für ein Berufssportgesetz. Grundlage dafür war ein Entschließungsantrag aller vier Fraktionen, mit dem die Regierung ersucht wird, dem Nationalrat bis längstens 1. März 2004 einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

Abgeordneter HAUBNER (V) wies auf die heimischen Sporterfolge hin und meinte, in den letzten Jahren hätte sich auch das entsprechende Management durch die Zuerkennung zahlreicher internationaler Bewerbe ausgezeichnet. Diesbezüglich könnte durch die Vergabe der Olympischen Spiele an Salzburg im Juni ein neuer Höhepunkt gesetzt werden.

Nur in einem Punkt gebe es in Österreich noch Defizite, und dies betreffe die rechtlichen Grundlagen. Eine dementsprechende Klärung, wie sie mit der gegenständlichen Vorlage intendiert werde, sei daher vonnöten. Es seien alle erforderlichen Materien abzudecken, um damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) bezeichnete die Verhandlungsmaterie als eine relativ unumstrittene, weshalb er davon überzeugt sei, dass man zu einer Einigung finden werde. Wichtig dabei sei, alle Sparten des Sports adäquat zu berücksichtigen. Es brauche einen Interessensausgleich, die Definition des Berufssportlers betreffend, da auch die Bedürfnisse der kleinen Vereine zu beachten seien. Gut sei es daher, die Zusammenarbeit mit der BSO zu suchen und alle nennenswerten Sportorganisationen einzubinden.

Gleichzeitig aber kritisierte Wittmann Pläne nach Einführung einer Freizeitversicherung, die sich für die sportliche Betätigung der Bevölkerung als nachteilig erweisen würde, zumal es erwiesen sei, dass sich das Gesundheitswesen durch den Sport real Kosten erspare. Eine solche "Strafsteuer für Sportler" sei daher abzulehnen.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) meinte, mit einem solchen Gesetz werde einem wichtigen Anliegen des österreichischen Sports Rechnung getragen. Es gelte, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, zumal Sport nicht nur einen gesundheitlichen und einen pädagogischen Aspekt aufweise, sondern auch wirtschaftliche Impulse zu setzen in der Lage sei.

Es gelte, für die Sportler Richtlinien zu entwickeln, die ihnen Rechtssicherheit schüfen, wodurch einem derartigen Gesetz besondere Wichtigkeit zukäme. Dieses würde sich auch positiv auf den Nachwuchs auswirken, zeigte sich der Redner überzeugt, könnte dadurch doch eine professionelle Struktur herausgebildet werden, die sich für den gesamten österreichischen Sport positiv auswirken würde.

Abgeordneter BROSZ (G) sagte, diesen Themenkomplex juristisch zu normieren sei unbestritten, zumal der Ist-Zustand unbefriedigend sei, wie man am Beispiel des Fußballs ersehen könne. Es gelte, eine einheitliche, transparente Regelung zu schaffen.

Der Redner sprach weiters über das Sportbudget und zeigte sich erfreut darüber, dass künftig auch andere Organisationen, namentlich im Bereich des Behindertensports, in den Genuss einer Förderung kommen können. Das Setzen neuer Schwerpunkte, etwa auch im Frauensport, sei zu begrüßen.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER zeigte sich dankbar über die sachliche Diskussion und bekannte sich zur Förderung des Behindertensports, diesbezüglich auf bereits gesetzte Massnahmen verweisend. Es sei sinnvoll gewesen, die Behindertensportler in die Spitzensportförderung aufzunehmen, da klar zu ersehen sei, dass in diesem Bereich Spitzenleistungen erbracht würden. Nunmehr sei eine langfristige Förderung dieses Bereichs gesichert, berichtete Schweitzer. Was die Freizeitversicherung anbelange, so müsse man dieses Thema differenziert behandeln; Extremsportler hätten zweifellos ein höheres Verletzungsrisiko, aber auch ein unvernünftiger Lebenswandel beinhalte entsprechende Risken. Hier brauche es eine offene Diskussion.

Zum Berufssport meinte der Staatssekretär, er sei froh, dass unter den Parteien Einigkeit bestehe, denn so könne man endlich "Nägel mit Köpfen" machen. Es würden entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, die Rechtssicherheit bewirkten und bisher offene Fragen verbindlich regeln könnten. Dies könne als "wesentlicher Meilenstein" angesehen werden, so Schweitzer, der sich für die gemeinsame Arbeit an dieser Materie bedankte.

Abgeordnete MIKESCH (V) verwies auf ihre eigenen Erfahrungen sowohl als einstige Sportlerin als auch als nunmehrige Unternehmerin, wodurch sie beide Seiten der Materie kennen gelernt habe. Daher wisse sie, es brauche ein einheitliches Gesetz, wie es nunmehr intendiert sei. Mit dieser Vorlage würden klare Regelungen geschaffen, die den Sportlern dienten, aber auch der Arbeitgeberseite Sicherheit biete. Ein entsprechender Entwurf sei daher zu begrüßen.

Abgeordneter FAUL (S) begrüßte die Intention der Vorlage, meinte aber, es brauche darüber hinaus aber auch eine Rücksichtnahme auf die kleinen Vereine, für welche so manche geplante Maßnahme eine nennenswerte Belastung bedeuten könnte. Hier müsse man behutsam vorgehen, um der bestehenden Struktur tatsächlich zu helfen. Dazu sei eine eigene "Sportmilliarde" einzufordern, so Faul.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) zeigte sich über den in dieser Thematik erzielten Konsens erfreut, da es dadurch gelinge, Sport auf allen Ebenen zielorientiert zu fördern und die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei seien freilich die diesbezüglichen Spezifika zu berücksichtigen.

Abgeordneter PACK (V) sagte, mit der bisherigen Rechtslage sei nicht länger das Auslangen zu finden, weshalb eine Adaption des Rechtsbestandes sich als notwendig erweise. Es gelte, hier Klarheit zu schaffen, um eine zukunftsorientierte Neupositionierung des Sports unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten vornehmen zu können.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erteilte der Idee einer Freizeitversicherung eine Absage, da sie nicht zweckmäßig sei. Die Mehrzahl der Nichtarbeitsunfälle seien Haushaltsunfälle und nicht etwa Unfälle bei sportlicher Betätigung. Dieser Vorschlag sei daher abzulehnen. Ein Berufssportgesetz sei hingegen sinnvoll und zu begrüßen, zumal rechtliche Lücken geschlossen werden müssten.

Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V) unterstrich die Bedeutung sportlicher Vorbilder für die Jugend, die Erfolg, Bestätigung und die Erfahrung des Teamgeists brauchen. Berufssportler sollen im Arbeits-, Steuer- sowie im Sozialrecht abgesichert werden, wobei für Mannschaftssportler andere Eckpunkte relevant sein werden als für Einzelsportler. Die Einbindung der Bundessportorganisation in die zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes berufene Arbeitsgruppe garantiere, dass alle Sportarten berücksichtigt werden, zeigte sich die Rednerin überzeugt.

Abgeordneter KRIST (S) freute sich darüber, zu einem Gesetz sprechen zu können, bei dem alle Fraktionen an einem Strang ziehen. Österreich habe sehr gute Sportler, die das Land im Ausland repräsentieren, was fehle sei ein Berufssportgesetz. Es werde viele verschiedene Interessen zu berücksichtigen haben, daher sei es sinnvoll, Praktiker in die Vorbereitung des Gesetzes einzubinden. Nicht der Weisheit letzter Schluss wäre die Einhebung einer Freizeitunfallsteuer, gab der Redner dem Sportstaatssekretär recht. Eine Lanze brach der Abgeordnete aber für die Förderung von Spitzensportlern, die oft nur deshalb nicht an die Spitze herangeführt werden können, weil das Geld dafür fehlt.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) begrüßt die Erhöhung des Sportbudgets um 1,5 Mill. €. Im Jahr 2003 kommen diese Mittel vor allem dem Behindertensport zugute und im Jahr 2004 dem Schulsport unter dem Motto "Erziehung durch Sport". Gegenüber seinem Vorredner betonte Zweytick, dass die Sport- und Freizeitunfallversicherung erforderlich sei, um für den Notfall gerüstet zu sein. Eine Versicherung ist für den Redner ein Schutz jener, die verantwortungsvoll mit dem Sport umgehen - gegenüber jenen, die übertreiben und bei Unfällen der öffentlichen Hand zur Last fallen. Von einem Berufssportgesetz erwartet sich Abgeordneter Zweytick mehr Transparenz in den Vereinen.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) machte auf die gewaltigen Aufgaben aufmerksam, die die Sportvereine erfüllen. Sie suchen und finden sportliche Talente und betreuen sie. Die Politik sei aufgerufen, Sportlern Zukunftschancen zu eröffnen und auch jenen Sportlern eine berufliche Zukunft zu sichern, die es nicht schaffen, zur Spitze vorzustoßen. Einmal mehr verlangte Prähauser, auch Randsportarten im ORF die Möglichkeit zu geben, sich zu präsentieren und so Sponsoren anzuziehen.

Abgeordnete SCHASCHING (S) meinte, das Berufssportgesetz sollte kein Fußballergesetz werden und forderte den Staatssekretär auf, dafür zu sorgen, dass alle Sportarten in der Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes Berücksichtigung finden.

Hinsichtlich der Reparatur der Vereinsrichtlinien kündigte die Rednerin einen Antrag ihrer Fraktion an, der den Vereinen zur Änderung ihrer Statuten eine Frist einräumt, um sie vor dem teuren Zwang zu befreien, eine Generalversammlung einzuberufen. Abschließend unterstrich die Vorsitzende des Sportausschusses die Bedeutung des Schulsports und wandte sich gegen die Kürzung von Turnstunden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) sprach von einer guten Initiative und hoffte auf die Klärung einiger offener Fragen in den Ausschüssen, etwa die Frage, warum Frauen beim Wien-Marathon - im Unterschied zu anderen Städteläufen - weniger Startgeld erhalten als Männer. Spitzensportlerinnen hätten auch in den Medien weniger Platz als männliche Spitzensportler, klagte die Rednerin und schlug vor, bei Marathons den Start versetzt zu gestalten und den Frauen den Vortritt zu lassen.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER gab bekannt, dass die Verantwortung für den Wien-Marathon beim Organisator gemeinsam mit den Sportverantwortlichen der Stadt Wien liege. Getrennte Bilder bei manchen internationalen Marathons entstehen durch getrennte Startbahnen, nicht aber durch unterschiedliche Startzeiten. Es wäre aber gut, internationalen Vorbildern nachzueifern, gab der Staatssekretär Abgeordneter Lunacek recht.

Bei der Abstimmung wurde die Ausschuss-Entschließung für die Ausarbeitung eines Berufssportgesetzes einstimmig angenommen.

IMMUNITÄT

Auf Antrag des Immunitätsausschusses stellte der Nationalrat einstimmig fest, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatkläger behaupteten strafbaren Handlung des Abgeordneten Dr. Brader und seiner Tätigkeit als Abgeordneter besteht.

(Schluss Berufssportgesetz/Forts. NR)