Parlamentskorrespondenz Nr. 328 vom 16.05.2003

WILDSCHADENSBERICHT: ZWEI DRITTEL DER WÄLDER STARK BEEINTRÄCHTIGT

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Wien (PK) - Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dem Parlament den Wildschadensbericht 2001 vorgelegt (18 d.B.) Aufgrund der Gesamtergebnisse der Wildschadensmeldungen der Bezirksforstinspektionen könne keine Entwarnung gegeben werden, heißt es in der Einleitung. Weder bei der Verbiss- noch bei der Schälschadensituation sei nämlich eine Verbesserung gegenüber der schon äußerst unbefriedigenden Situation des Jahres 2000 eingetreten. Im Gegenteil, beim Verbiss ist sogar eine leichte Verschlechterung zu verzeichnen. Rund zwei Drittel aller österreichischen Wälder sind durch Verbiss so stark beeinträchtigt, dass die Verjüngung mit den waldbaulich erforderlichen Baumarten nicht oder nur mit Hilfe von Schutzmaßnahmen möglich ist. Fast ein Viertel aller Stangenholzflächen weist Schälschäden auf.

Was den österreichischen Wirtschaftswald betrifft, so ist in 19 % der Waldgebiete der Verbissdruck extrem, d.h. die Aufbringung einer gesicherten Verjüngung mit standorttauglichen Baumarten innerhalb der forstgesetzlichen Fristen ohne Schutzmaßnahmen ist bzw. wäre nicht möglich; beim Schutzwald betrifft dies sogar 23 % der Waldgebiete. Die am stärksten weidebelasteten Wälder sind Salzburg, wo das Weidevieh zu 34 % am Verbiss im Schutzwald beteiligt ist, sowie die Steiermark und Tirol mit jeweils 20 % Weideviehanteil. Unverändert ist auch die Situation bei den Schälschäden, da 7 % der Stangenholzflächen im Wirtschaftswald massive Schäden aufweisen; am stärksten belastet sind dabei das Burgenland und die Steiermark.

Als die Hauptursachen dafür werden neben den überhöhten Schalenwildbeständen und zu intensiver Waldweide vor allem die Fehler in der Wildfütterung und in der Waldbewirtschaftung sowie die Beunruhigung und Verdrängung des Wildes durch Tourismus, Siedlungstätigkeit und Verkehr angeführt. Durch die zunehmende Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen werde der Lebensraum des Wildes immer stärker eingeengt; durch eine einseitig orientierte Jagdwirtschaft werde die Lage oft noch verschärft.

Das Institut für Forstschutz hat zusammen mit Vertretern der Bundesländer eine Projektgruppe eingerichtet, um einheitliche Mindestanforderungen für Verjüngungskontrollverfahren zu erstellen. Nach der Darstellung und Analyse der bestehenden und, wie sich herausstellte, nicht vergleichbaren Erhebungsverfahren der Bundesländer wurde im Jahr 2002 ein erster Vorschlag für ein einheitliches Verjüngungskontrollverfahren erarbeitet. Ziel ist, den Ländern noch heuer die gewünschten Grundlagen für eine Vereinheitlichung ihrer Verjüngungskontrollsysteme zur Verfügung zu stellen.

Da eine nachhaltige Lösung nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten zustande kommen könne, hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zwei Initiativen ins Leben gerufen: Im Frühjahr 2003 wird die erste öffentliche Veranstaltung des Österreichischen Walddialogs stattfinden; ein Dialog zwischen allen waldrelevanten Sektoren, Verbänden, Organisationen  und Interessengruppen, insbesondere den Waldbesitzern, der Holzindustrie, den Jägern, dem Tourismus sowie dem Natur- und Umweltschutz. Im Mittelpunkt soll die Suche nach Problemlösungen für Interessenkonflikte im Waldbereich stehen.

Speziell für den Bereich Schutzwald wurde bereits Anfang 2002 die Einrichtung eigener Plattformen beschlossen. Diese zum Teil bereits eingerichteten Schutzwaldplattformen sollten auf Länder- wie Bundesebene als Interessenschnittstellen dienen mit dem Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Raumnutzer und möglichst effizienter Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Schutzwald.

(Schluss)