Parlamentskorrespondenz Nr. 477 vom 27.06.2003

REGIERUNGSVORLAGEN

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ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ERRICHTUNG DES JOINT VIENNA INSTITUTE

Das Joint Vienna Institute wurde im Jahr 1994 auf Initiative Österreichs als eine internationale Organisation mit Sitz in Wien gegründet. Vertragsparteien sind die Bank für internationalen Zahlungsausgleich, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der internationale Währungsfonds und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Das Institut unterstützt als multilaterale Ausbildungsstätte Transitionsstaaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion auf ihrem Weg zu marktorientierten Volkswirtschaften. Bisher haben etwa 15.000 Personen aus über 30 Staaten, vorwiegend aus dem öffentlichen Sektor, an den Seminaren teilgenommen. Die Nachfrage nach Kursen zu makroökonomischen, strukturpolitischen, sozialpolitischen, EU-relevanten und privatwirtschaftlichen Themen ist anhaltend groß.

Das Übereinkommen stellt die JVI, die mit 19 Bediensteten (davon drei Österreicher) zu den kleineren internationalen Organisationen in Wien zählt, auf eine permanente Basis, schafft eine solide Finanzierungsstruktur und regelt den Beitritt Österreichs zu dem Übereinkommen. Die operativen Kosten in der Höhe von 5 Mill. € jährlich werden zur Hälfte vom Internationalen Währungsfonds und zu je einem Viertel von Österreich und der Oesterreichischen Nationalbank getragen (88 d.B.).

REVISION DER INTERNATIONALEN PFLANZENSCHUTZKONVENTION

Die aus dem Jahr 1952 stammende Internationale Pflanzenschutzkonvention bedarf einer Revision, um den Vertragstext an das WTO/SPS-Abkommen und seine Begrifflichkeit an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Eine transparentere Regelung der Importbeschränkungen wird den österreichischen Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen verbessern, heißt es in den Erläuterungen (125 d.B.).

PROTOKOLL ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER GRENZÜBERSCHREITENDE LUFTVERUNREINIGUNGEN BETREFFEND SCHWERMETALLE

Das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen betreffend Schwermetalle wurde gemeinsam mit dem "Protokoll betreffend persistente organische Schadstoffe" im Juni 1998 unterzeichnet und wurde bisher von Österreich und 13 weiteren Staaten ratifiziert. Für das Inkrafttreten ist die Ratifikation durch 16 Staaten erforderlich.

Das Protokoll verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verringerung der Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber, zur Anwendung von Emissionsgrenzwerten, zu produktspezifischen Maßnahmen beim Bleigehalt von Kraftstoffen und beim Quecksilbergehalt von Batterien und zur Einführung schwermetallfreier Ersatzprodukte in Elektronik, Leuchtstoffröhren, Batterien, Messgeräten, Pestiziden sowie bei Farben und in der Zahnmedizin.

Österreich hat alle substanziellen Verpflichtungen erfüllt, schreibt die Bundesregierung. Handlungsbedarf bestehe theoretisch beim Quecksilberemissionswert für die Chlorkali-Industrie, die in Österreich aber kein Quecksilber mehr verwendet. Bei der Abfallverbrennung fehlen noch Grenzwerte für die Partikelemission bei medizinischen Abfällen und für die Quecksilberemission bei Siedlungsabfällen. Mit der Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie 2000/76/EG werden die noch ausständigen Emissionsgrenzwerte auch in Österreich verbindlich gemacht (134 d.B.).

STUDIENABSCHLUSS-STIPENDIUM IM POSTSEKUNDÄREN BILDUNGSBEREICH

Mit der Regierungsvorlage 119 d.B. reagiert das Wissenschaftsressort auf die Untersuchung zur sozialen Lage der Studierenden 2002/03. Diese hat ergeben, dass für bestimmte Zielgruppen - speziell Studierende mit Behinderung und Studenten mit Sorgepflichten für eigene Kinder - Hürden beim Zugang zu Studienförderungen bestehen. Mit der Novelle des Studienförderungsgesetzes werden eine Reihe von detaillierten Änderungen vorgenommen, die diese Hürden beseitigen, dabei aber, wie in einer beigefügten Kostenberechnung festgehalten wird, nur geringe Mehrkosten verursachen.

BERUFSAUSBILDUNG AUCH FÜR BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE UND SPORTLER

Um benachteiligte Jugendliche besser als bisher in die Berufsausbildung zu integrieren - die "Vorlehre" wurde nur wenig in Anspruch genommen - sieht ein Entwurf zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes die Einbeziehung benachteiligter Jugendliche in den Regelungsbereich des Gesetzes vor. Weiters soll eine Rechtsgrundlage für die Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten auf die Lehrzeit geschaffen und die starke Zersplitterung bei der Organisation und Abwicklung von Prüfungen bei der Berufsausbildung durch Straffung der behördlichen Entscheidungsprozesse überwunden werden. Um die Begabungen von Lehrlingen für den Spitzensport auszuschöpfen, erhalten Spitzensportler die Möglichkeit, ihre Lehrausbildung für Zwecke der Sportausbildung modulhaft zu unterbrechen und das Lehrverhältnis insgesamt um 18 Monate zu verlängern. Außerdem werden die Ordnungsvorschriften der Lehrberufe gestrafft, die Antrittsvoraussetzungen zur gewerberechtlichen Befähigungsprüfung mit jenen zur Lehrabschlussprüfungen im 2. Bildungsweg harmonisiert und die besonderen Nachtarbeitsuntersuchungen für Jugendliche in die allgemeinen Jugendlichenuntersuchungen integriert (109 d.B.).

(Schluss)