Parlamentskorrespondenz Nr. 514 vom 01.07.2003

GEMEINDEN ERHALTEN KOSTEN FÜR WAHLEN KÜNFTIG PAUSCHAL VERGÜTET

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Wien (PK) - Die Bestimmungen über den Kostenersatz für Gemeinden im Zusammenhang mit bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren werden geändert. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der heute mit VP-FP-Mehrheit vom Verfassungsausschuss gebilligt wurde. Die Gemeinden bekommen heute schon vom Bund jene Kosten ersetzt, die ihnen im Zusammenhang mit bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie durch das Führen von Wählerevidenzen entstehen, künftig wird dafür aber eine Pauschalentschädigung eingeführt.

Konkret sind folgende Pauschalvergütungen vorgesehen: bei Nationalratswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament je 0,60 € pro Wahlberechtigtem, bei Bundespräsidentenwahlen 0,50 € bzw. - sollte ein zweiter Wahlgang notwendig sein - 0,75 € pro Wahlberechtigtem, bei Volksbegehren 0,30 € pro Stimmberechtigtem, bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen je 0,50 € pro Stimmberechtigtem. Weiters werden die Gemeinden für das Führen der Wählerevidenz und für das Führen der Europa-Wählerevidenz jährlich 0,40 € pro Wahlberechtigtem erhalten. Alle Pauschalsätze sind wertgesichert.

Laut Antragsbegründung ist die Einführung der Wahlkostenpauschalierung für den Bund aufkommensneutral, da die Vergütungssätze aufsummiert dem bisherigen durchschnittlichen Kostentransfer entsprechen. Die Antragsteller rechnen jedoch mit Einsparungen durch eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes.

Die SPÖ lehnte den Gesetzentwurf mit der Begründung ab, dass er für größere Städte Einkommenseinbußen zur Folge habe. Das habe jedenfalls eine Umfrage des Städtebundes unter seinen Mitgliedern ergeben, skizzierte Abgeordneter Stefan Prähauser. Er beurteilte den Antrag außerdem als "unausgegoren" und meinte, man solle sich besser andere Einsparungsmaßnahmen überlegen, etwa eine Verkürzung der Zeiten, in denen die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen müssten.

Abgeordneter Jakob Auer (V) wies dem gegenüber auf den hohen Verwaltungsaufwand hin, der derzeit mit der Rückerstattung jener Kosten, die Gemeinden bei bundesweiten Wahlen entstehen, verbunden sei. Die Gemeinden müssten seitenweise beschreiben, welche Aufwendungen sie jeweils hätten und genau die eingesetzten Mitarbeiter, die aufgewendeten Stunden, Stromkosten und ähnliches aufschlüsseln, veranschaulichte er. Der bürokratische Aufwand führe auch dazu, dass die Genehmigung des Kostenersatzes zeitlich stark verzögert erfolge.

Was die ablehnende Haltung des Städtebundes zum Gesetzentwurf betrifft, machte Auer geltend, dass es innerhalb der Gemeinden, auch zwischen gleich großen, enorme Schwankungsbreiten beim beantragten Kostenersatz gebe. Bei der Berechnung der Pauschalsätze hat man ihm zufolge ein vom Innenministerium bereits vor einigen Jahren errechnetes Kostenmittel herangezogen. Sein Fraktionskollege Karl Donabauer hielt fest, wenn manche Städte meinten, sie würden mit den vorgesehenen Pauschalsätzen kein Auslangen finden, hätten sie den Abgeordneten genauere Kalkulationen vorlegen müssen.

Auch FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner wertete die Pauschalierung als gerechter und verwies insbesondere auf den geringeren Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) gab in Richtung ÖVP und FPÖ zu bedenken, dass Wahllokale in den Städten üblicherweise länger offen hätten als in Landgemeinden, wodurch allein schon höhere Kosten entstünden. Er sprach sich dafür aus, vor einer Beschlussfassung des Antrags die Situation genauer zu beleuchten und detaillierte Kostenberechnungen anzustellen.

Seitens der Grünen erklärte Abgeordnete Terezija Stoisits, ihr falle es schwer, sich eine Meinung zu bilden, da die Erläuterungen zum Antrag ungenügend seien. Das Einsparungsargument von Abgeordnetem Auer überzeuge sie sehr, betonte Stoisits, allerdings habe sie auch nach der Diskussion im Ausschuss "keinen Schimmer von Ahnung", inwieweit sich der Kostenersatz nun zugunsten der kleinen Gemeinden und zu Lasten der Städte verschiebe. Einleuchtend ist für Stoisits das Argument, dass die Kosten für jene Gemeinden höher seien, in denen die Wahllokale länger geöffnet sind. Ihr Vorschlag, gleichzeitig mit der Pauschalierung den Gemeinden generelle Vorgaben über das Offenhalten von Wahllokalen zu machen, führte jedoch zu umgehenden Protesten der ÖVP-Abgeordneten Maria Fekter, Helga Machne und Hans Langreiter.

Bei der Abstimmung stimmten SPÖ und Grüne gegen den Gesetzentwurf. Um Bedenken entgegenzutreten, die Landeshauptleute könnten den vom Innenministerium überwiesenen Kostenersatz nicht sofort an die Gemeinden weiterleiten, fasste der Verfassungsausschuss jedoch einstimmig eine Ausschussfeststellung, wonach die Weiterleitung "unverzüglich" zu erfolgen hat. Zweiter Nationalratspräsident Heinz Fischer hatte zuvor auf eine entsprechende legistische Unklarheit aufmerksam gemacht. (Schluss)